Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 4 Ta 63/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren - Beschäftigungsdauer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Festsetzung des Streitwerts bei einer Feststellungsklage bezüglich des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit 8 Monaten besteht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 23.02.2000 - 2 Ca 1307/98
- ArbG Flensburg, 23.02.2000 - 2 Ca 1370/98
- LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 4 Ta 63/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 4 Ta 63/00
Der zugleich gestellte allgemeine Feststellungsantrag hingegen wirkt sich streitwertmäßig nicht aus, da andere Beendigungstatbestände zu der Zeit weder vorgetragen worden sind noch vorgelegen haben (so zutreffend: LAG Köln, Beschl. v. 12. Dezember 1996 - 3 Ta 274/96 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 108; LAG Thüringen, Beschl. v. 3. Juni 1996 - 8 Ta 76/96 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 106; LAG Frankfurt/Main, Beschl. v. 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 116).Eine derartige enge Verbindung rechtfertigt es, die zweite Kündigung mit einem Monatsgehalt zu bewerten (ebenso: LAG Frankfurt/Main, Beschl. v. 21. Januar 1999, a. a. O.).
- BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 4 Ta 63/00
Mit dem Bundesarbeitsgericht (Beschl. v. 30. November 1984 - 2 AZN 572/82 (b) -) hat die Beschwerdekammer stets auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit abgestellt. - LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 4 Ta 63/00
Der zugleich gestellte allgemeine Feststellungsantrag hingegen wirkt sich streitwertmäßig nicht aus, da andere Beendigungstatbestände zu der Zeit weder vorgetragen worden sind noch vorgelegen haben (so zutreffend: LAG Köln, Beschl. v. 12. Dezember 1996 - 3 Ta 274/96 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 108; LAG Thüringen, Beschl. v. 3. Juni 1996 - 8 Ta 76/96 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 106; LAG Frankfurt/Main, Beschl. v. 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 116). - LAG Köln, 12.12.1996 - 3 Ta 274/96
Streitwert: Kündigung - weiterer Feststellungsantrag
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 4 Ta 63/00
Der zugleich gestellte allgemeine Feststellungsantrag hingegen wirkt sich streitwertmäßig nicht aus, da andere Beendigungstatbestände zu der Zeit weder vorgetragen worden sind noch vorgelegen haben (so zutreffend: LAG Köln, Beschl. v. 12. Dezember 1996 - 3 Ta 274/96 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 108; LAG Thüringen, Beschl. v. 3. Juni 1996 - 8 Ta 76/96 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 106; LAG Frankfurt/Main, Beschl. v. 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - in LAGE § 12 ArbGG 1979, Streitwert-Nr. 116).
- LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2005 - 2 Ta 142/05
Wertfestsetzung, Freistellung, Werterhöhung, Weiterbeschäftigungsantrag, unechter …
Eine gesonderte Festsetzung für den allgemeinen Feststellungsantrag kommt unter bestimmten Voraussetzungen allenfalls dann in Betracht, wenn sonstige Beendigungstatbestände in der Klageschrift vorgetragen oder jedenfalls erkennbar sind (LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 10.05.2000 - 4 Ta 63/00 - LAG Hamm Beschl. v. 03.02.2003 - 9 Ta 520/02 - LAG München Beschl. v. 28.11.2004 - 9 Ta 366/01 - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 19.08.2004 - 1 Ta 73/04 - generell ablehnend zu einer Werterhöhung: LAG Nürnberg Beschl. v. 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 -). - LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 3 Ta 119/00
Streitwert im Kündigungsrechtsstreit
Sinn und Zweck dieser Norm ist allein, das wirtschaftliche Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu bewerten und entsprechend zu begrenzen (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 10.05.2000 - 4 Ta 63/00 - unter Hinweis auf BAG AP Nr. 16 zu § 12 Arbeitsgerichtsgesetz 1953; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 25.7.2000 - 3 Ta 90/00 - LAG Frankfurt in AR-Blattei "Kündigungsschutz", Entscheidung Nr. 130; LAG Niedersachsen Beschluss vom 26.7.1979 - 11 Ta 15/79 -).
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