Rechtsprechung
| LAG Bremen, 05.05.1987 - 4 Ta 8/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
ArbGG 1979 § 12 Abs. 7 Streitwert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert: Änderungskündigung - 36fache Monatsdifferenz [bisheriges und neues Einkommen]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsstreitigkeit über eine Änderung der Arbeitsbedingungen; Ermittlung des Streitwerts einer Änderungsschutzklage; Annahme der Änderungskündigung durch den Arbeitnehmer unter Vorbehalt; Festsetzung des Streitwerts auf höchstens drei Monatsgehälter entsprechend des ...
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 23.12.1986 - 7 Ca 7156/86
- LAG Bremen, 05.05.1987 - 4 Ta 8/87
Papierfundstellen
- NZA 1987, 716 (Ls.)
- AnwBl 1988, 485
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LAG Hessen, 10.04.1985 - 6 Ta 27/85
Streitwert: Änderungskündigung
Auszug aus LAG Bremen, 05.05.1987 - 4 Ta 8/87
Zum Teil wird "aus Praktikabilitätsgründen" auf zwei Monatsgehälter (LAG Düsseldorf, EzA § 12 ArbGG Streitwert Nr. 37), zum Teil auf ein Monatsgehalt aus den gleichen Gründen (vgl. LAG Frankfurt, NZA 1986, 35 ) als Streitwert für eine Änderungsschutzklage erkannt.
- BAG, 23.03.1989 - 7 AZR 527/85
Streitwert: Änderungskündigung - Gebührenstreitwert - Rechtsgrundlage
a) § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG wenden u. a. die Landesarbeitsgericht Köln (…Urt. vom 20.04.82 - 1/8 Sa 528/81 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 13), Landesarbeitsgericht München (Beschluß vom 16.01.84 - 7 Sa 701/82 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 28 und Beschluß vom 31.05.85 - 5 Ta 66/85 - AP Nr. 10 zu § 12 ArbGG 1979) und Bremen (Beschluß vom 05.05.87 - 4 Ta 8/87 - AP Nr. 14 zu § 12 ArbGG 1979) an. - LAG Nürnberg, 12.09.2003 - 9 Ta 127/03
Streitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Reduzierung der …
Dies deshalb, da zwischen den Parteien nur die Abänderung des Vertragsverhältnisses jedoch nicht dessen völlige Beendigung in Streit steht und aus diesem Grund der Streitwert einer Beendigungskündigung nicht überschritten werden kann (vgl. hierzu BAG EzA Nr. 64 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; LAG Rheinland-Pfalz vom 25.02.1991 - 9 Ta 31/91 - LAGE Nr. 91 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; LAG Bremen vom 05.05.1987 - 4 Ta 8/87 - LAGE Nr. 63 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert;… vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 12 Rz. 112 m.w.N.).
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