Rechtsprechung
| LAG Köln, 12.06.1990 - 4 TaBV 2/90 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 31.08.1989 - 5d BV 8/89
- LAG Köln, 12.06.1990 - 4 TaBV 2/90
- BAG, 09.07.1991 - 11 ABR 57/90
- BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1117/92
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 12.03.2019 - 7 TaBV 49/18
Rechtzeitige Versendung des Wahlausschreibens zur Betriebsratswahl im Falle einer …
Für diesen Kreis von Beschäftigten muss der Wahlvorstand dafür Sorge tragen, dass sie so rechtzeitig Kenntnis vom Wahlausschreiben erlangen, dass sie sowohl aktiv als auch passiv in das Wahlgeschehen eingreifen können (so ausdrücklich und mit überzeugender Begründung LAG Hamburg, Beschluss vom 28.03.2007, 5 TaBV 2/07, LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.1990, 4 TaBV 2/90 sowie Fitting aaO., § 24 WO Rdnr. 10 ff.). - ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - 3 BV 5/22
Anfechtung einer Beriebsratswahl; Ordnungsgemäße Verwahrung der Wahlrückläufer; …
Für den Kreis der Beschäftigten, für den eine Abwesenheit vom Ort des Aushangs des Wahlausschreibens während des Wahlverfahrens insgesamt voraussichtlich anzunehmen ist, muss der Wahlvorstand dafür Sorge tragen, dass sie so rechtzeitig Kenntnis vom Wahlausschreiben erlangen, dass sie sowohl aktiv als auch passiv in das Wahlgeschehen eingreifen können (LAG Hamm, 12.03.2019, 7 TaBV 49/18; LAG Hamburg, 28.03.2007, 5 TaBV 2/07; LAG Baden-Württemberg, 29.11.1990, 4 TaBV 2/90).
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