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Rechtsprechung
   LAG Köln, 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12360
LAG Köln, 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 (https://dejure.org/2007,12360)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 (https://dejure.org/2007,12360)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 4 TaBV 23/07 (https://dejure.org/2007,12360)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 3 Satz 5; ArbGG § 85
    Höchstgrenze des Ordnungsgelds bei Zwangsvollstreckung aus betriebsverfassungsrechtlichem Unterlassungstitel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begrenzung der Höhe des Ordnungsgelds bei einer Zwangsvollstreckung eines Unterlassungstitels aufgrund eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Köln, 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07
    Die Ordnungsmittel bei einer Nichtbefolgung des allgemeinen Unterlassungsanspruchs können daher nicht gravierender sein als die für eine grobe Pflichtverletzung gesetzlich vorgesehenen (so BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP-Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 Durchführung - dort unter V. - ebenso Fitting 23. Auflage § 23 Rn. 110;… Wlotzke/Preis/Kreft § 23 BetrVG Rn. 71).
  • LAG Hessen, 03.06.1988 - 12 TaBV 154/87

    Anspruch eines Betriebsrats auf Unterlassen bei mehrfachen Übergehens der …

    Auszug aus LAG Köln, 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07
    Das Ordnungsgeld kann schon im Titel angedroht werden (vgl. LAG Frankfurt 03.06.1988 DB 1989, 536;… GK-ArbGG/Vossen § 85 Rn. 31;… Germelmann u. a. § 85 ArbGG Rn. 27).
  • LAG Köln, 18.04.2012 - 3 TaBV 92/11

    Umfang der Mitbestimmung der Arbeitszeit von Mitarbeitern/innen in Teilzeit …

    Lediglich der Ordnungsgeldrahmen ist in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 3 BetrVG auf 10.000 EUR begrenzt (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 71/09 - , BeckRS 2011, 65093; LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 -, BeckRS 2007, 47963).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 6 Ta 2034/11

    Androhung von Ordnungsgeld nach § 23 Abs 3 BetrVG

    Deshalb steht, sofern sich der Gläubiger in seinem Antrag nicht mit einem geringeren Rahmen begnügt (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.1979 - 4 W 63/79 - NJW 1980, 1289 zu II c der Gründe), nichts entgegen, grundsätzlich den gesetzlichen Höchstbetrag anzudrohen (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 - NJW-RR 1988, 960; LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 - juris zu II 3 der Gründe).
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