Rechtsprechung
| LAG Köln, 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Höchstgrenze des Ordnungsgelds bei betriebsverfassungsrechtlichem Unterlassungstitel
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 23 BetrVG, § 85 ArbGG
Höchstgrenze des Ordnungsgelds bei betriebsverfassungsrechtlichem Unterlassungstitel - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 23 Abs. 3 Satz 5; ArbGG § 85
Höchstgrenze des Ordnungsgelds bei Zwangsvollstreckung aus betriebsverfassungsrechtlichem Unterlassungstitel - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begrenzung der Höhe des Ordnungsgelds bei einer Zwangsvollstreckung eines Unterlassungstitels aufgrund eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 01.03.2007 - 1 BV 38/07
- LAG Köln, 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
Auszug aus LAG Köln, 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07
Die Ordnungsmittel bei einer Nichtbefolgung des allgemeinen Unterlassungsanspruchs können daher nicht gravierender sein als die für eine grobe Pflichtverletzung gesetzlich vorgesehenen (so BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP-Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 Durchführung - dort unter V. - ebenso Fitting 23. Auflage § 23 Rn. 110;… Wlotzke/Preis/Kreft § 23 BetrVG Rn. 71). - LAG Hessen, 03.06.1988 - 12 TaBV 154/87
Anspruch eines Betriebsrats auf Unterlassen bei mehrfachen Übergehens der …
- LAG Köln, 18.04.2012 - 3 TaBV 92/11
Umfang der Mitbestimmung der Arbeitszeit von Mitarbeitern/innen in Teilzeit …
Lediglich der Ordnungsgeldrahmen ist in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 3 BetrVG auf 10.000 EUR begrenzt (BAG, Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 71/09 - , BeckRS 2011, 65093; LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 -, BeckRS 2007, 47963). - LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 6 Ta 2034/11
Androhung von Ordnungsgeld nach § 23 Abs 3 BetrVG
Deshalb steht, sofern sich der Gläubiger in seinem Antrag nicht mit einem geringeren Rahmen begnügt (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.1979 - 4 W 63/79 - NJW 1980, 1289 zu II c der Gründe), nichts entgegen, grundsätzlich den gesetzlichen Höchstbetrag anzudrohen (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 - NJW-RR 1988, 960; LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 - juris zu II 3 der Gründe).
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