Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1990 - 4 TaBV 35/90 |
Zitiervorschläge
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. November 1990 - 4 TaBV 35/90 (https://dejure.org/1990,6273)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Höchstzahl für die Beisitzer der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 25.09.1990 - 1c BV 32/90
- LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1990 - 4 TaBV 35/90
Papierfundstellen
- DB 1991, 288
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- LAG Schleswig-Holstein, 28.09.1983 - 5 TaBV 30/83
Entscheidungsrahmen und Regelbesetzung einer Einigungstelle; Incentive-Einkommen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 15.09.1988 - 4 TaBV 22/88
Betriebsrat; Vertrauensvolle Zusammenarbeit; Beteiligungsrechte ; Personelle …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 08.04.1987 - 12 TaBV 17/87
Einigungsstelle; Besetzung der Einigungsstelle; Beisitzer; Auswahl der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 4 TaBV 19/90
Betriebsänderung; Regelbesetzung einer Einigungsstelle; Verhandlungen über …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 18.02.1980 - 9 TaBV 5/79
Offensichtliche Unzuständigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02
Beschlußverfahren, Einigungsstelle, Einsetzung eines Vorsitzenden, Ablehnung, …
Denn auch dann, wenn keine sachlich durchgreifenden Gründe gegen die Qualität des bestellten Vorsitzenden bestehen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, von der abzugehen kein Anlass besteht, ein Vorsitzender zu bestellen, den kein Beteiligter benannt und gegen den keiner der Beteiligten eine Einwendung erhoben hat (vgl. LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 25. Januar 1990 - 4 TaBV 35/90 - ebenso LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 6. August 1992 - 4 TaBV 11/92; ebenso LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 28. Januar 1993 - 4 TaBV 38/92 -).
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