Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- LAG Schleswig-Holstein
Beschlußverfahren, Einigungsstelle, Einsetzung eines Vorsitzenden, Ablehnung, Dritte Person, Vorsitzender, Alleinentscheidung, Feststellungsantrag, Regelungsabrede, Wirksamkeit, Betriebsratsbeschluß, Beschwerdegericht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 98; BetrVG § 77; ZPO § 528 S. 2
Einigungsstelle, Vorsitzender, Besetzung, Ablehnung, Dritter, Alleinentscheid, Kammervorsitzender, Feststellungsantrag, Regelungsabrede, Wirksamkeit, Hauptantrag, Hilfsantrag, Beschwerdegericht, Beschlussverfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ; Entscheidung durch den Kammervorsitzenden; Wirksamkeit einer Regelungsabrede; Entscheidung über Hilfsantrag durch Beschwerdegericht bei Unbegründetheit des Hauptantrags; Mitbestimmung des ...
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 15.01.2002 - 6 BV 71b/01
- LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.1991 - XI ZR 245/90
Einwand fehlender Vertretungsmacht des Ausstellers gegenüber jedem Scheckinhaber …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers muss das Beschwerdegericht, das den Hauptantrag für unbegründet hält, daher über den Hilfsantrag entscheiden, ohne dass es eines besonderen Antrags oder gar des Anschlussrechtsmittels des Antragstellers bedarf (so für das Urteilsverfahren BGHZ 41, 39 = NJW 1992, 117). - LAG Schleswig-Holstein, 28.01.1993 - 4 TaBV 38/92
Initiativrecht des Betriebsrats; Prämienentlohnung ; Einigungsstelle; …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02
Denn auch dann, wenn keine sachlich durchgreifenden Gründe gegen die Qualität des bestellten Vorsitzenden bestehen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, von der abzugehen kein Anlass besteht, ein Vorsitzender zu bestellen, den kein Beteiligter benannt und gegen den keiner der Beteiligten eine Einwendung erhoben hat (vgl. LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 25. Januar 1990 - 4 TaBV 35/90 - ebenso LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 6. August 1992 - 4 TaBV 11/92; ebenso LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 28. Januar 1993 - 4 TaBV 38/92 -). - LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1990 - 4 TaBV 35/90
Höchstzahl für die Beisitzer der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02
Denn auch dann, wenn keine sachlich durchgreifenden Gründe gegen die Qualität des bestellten Vorsitzenden bestehen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, von der abzugehen kein Anlass besteht, ein Vorsitzender zu bestellen, den kein Beteiligter benannt und gegen den keiner der Beteiligten eine Einwendung erhoben hat (vgl. LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 25. Januar 1990 - 4 TaBV 35/90 - ebenso LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 6. August 1992 - 4 TaBV 11/92; ebenso LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 28. Januar 1993 - 4 TaBV 38/92 -).
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
Einigungsstelle - streitiger Vorsitzender - offensichtliche Unzuständigkeit
Während - soweit veröffentlicht - die Landesarbeitsgerichte in Bremen und Hamburg bisher meinen, dass es konkreter Hinweise bedürfe, weshalb der vorgeschlagene Vorsitzende nicht in Betracht komme (LAG Bremen, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 4 TaBV 15/88; LAG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 7 TaBV 2/95; LAG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 TaBV 6/97), gehen die Landesarbeitsgerichte in Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein bisher davon aus, dass keine Bindung an die Anträge bestehe (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.6.2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, Beschluss vom 12.9.2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.9.2002 - 4 TaBV 8/02). - LAG München, 13.12.2021 - 3 TaBV 59/21
Einigungsstelle, Rechtsschutzbedürfnis, Person des Vorsitzenden
Andererseits wird die Meinung vertreten, dass die Ablehnung der Person eines unparteiischen Vorsitzenden durch eine Betriebspartei ausreiche und keiner Begründung bedürfe (sogenanntes "schlichtes Nein", vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20 - Rn. 37; vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14 - Rn. 43 f.; LAG München, Beschluss vom 27.11.2019 - 5 TaBV 11/19 - Rn. 44 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10 - Rn. 13; LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21 - Rn. 62; LAG Hamm, Beschluss vom 10.08.2015 - 7 TaBV 43/15 - Rn. 13 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02 - unter 2.2. - LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10
Windhundprinzip
Nur so lässt sich die erforderliche Akzeptanz eines notfalls stimmberechtigten Verhandlungsführers erreichen, dessen vornehmliche Aufgabe darin besteht, eine Einigung herbeizuführen ( LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 13 zu II.2.2.2. der Gründe ), und eine unnötige Belastung des nachfolgenden Verfahrens vor der Einigungsstelle vermeiden ( LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.05.2009 - 9 TaBV 10/09 - juris zu II der Gründe ). - LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10
Einsetzung einer Einigungsstelle - Antragsauslegung hinsichtlich des …
Während - soweit veröffentlicht - die Landesarbeitsgerichte in Bremen und Hamburg bisher meinen, dass es konkreter Hinweise bedürfe, weshalb der vorgeschlagene Vorsitzende nicht in Betracht komme (LAG Bremen, Beschluss vom 1. Juli 1988 - 4 TaBV 15/88; LAG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 7 TaBV 2/95; LAG Hamburg, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 TaBV 6/97), gehen die Landesarbeitsgerichte in Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein bisher davon aus, dass keine Bindung an die Anträge bestehe (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, Beschluss vom 12. September 2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. September 2002 - 4 TaBV 8/02). - LAG Hamm, 04.10.2010 - 13 TaBV 74/10
Gerichtliche Bestimmung des Vorsitzenden der Einigungsstelle ohne Bindung an …
Rn. 53 2. Dieser Ansicht folgt die erkennende Kammer nicht (ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10; LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02; LAG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, 12.09.2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Hamm, 16.08.1976 - 3 TaBV 43/76;… Schwab/Weth/Walker, 2. Aufl., § 98 Rn. 51; Hennige, Das Verfahrensrecht der Einigungsstelle, S. 86 ff.)..
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