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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 27.04.1998

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.12.1997 - 4 U 128/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9280
OLG Karlsruhe, 18.12.1997 - 4 U 128/97 (https://dejure.org/1997,9280)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.1997 - 4 U 128/97 (https://dejure.org/1997,9280)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 4 U 128/97 (https://dejure.org/1997,9280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Tonbandaufzeichnung bei Gesellschafterversammlung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; unerlaubte Tonbandaufnahme in Gesellschafterversammlung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1116
  • MDR 1998, 548
  • DB 1998, 411
  • NZG 1998, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.1997 - 4 U 128/97
    BGH DB 1958 S. 867 = NJW 1958 S. 1344, m.w.N.
  • OLG Köln, 18.05.2026 - 15 W 48/26

    Private Livestreams auf TikTok unterfallen dem Schutz des gesprochenen Wortes

    Auf Grund des dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entspringenden Selbstbestimmungsrechts braucht es daher grundsätzlich niemand zu dulden, dass ohne seine Zustimmung Bilder von ihm gemacht oder Äußerungen von ihm auf Tonband aufgenommen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.1997, 4 U 128/97, juris Rn. 11).
  • LG Bochum, 11.06.2026 - 8 O 92/26

    Heimliche Tonaufnahmen aus privatem Livestream dürfen nicht in öffentlichem …

    Rn. 44 Auf Grund des dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entspringenden Selbstbestimmungsrechts braucht es daher grundsätzlich niemand zu dulden, dass ohne seine Zustimmung Bilder von ihm gemacht oder Äußerungen von ihm auf Tonband aufgenommen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.1997, 4 U 128/97, juris Rn. 11).

    Rn. 50 Allerdings ist es nach der zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 18.12.1997, 4 U 128/97) auch in öffentlichen Settings grundsätzlich unzulässig ohne Kenntnis des Sprechenden heimlich Tonaufnahmen zu fertigen.

    Es muss demnach akzeptiert werden, wenn eine Zustimmung zur Fertigung einer Tonbandaufnahme auch bei bestehendem rechtlichen Interesse nicht erteilt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 4 U 128/97 -, Rn. 15 - 16, juris).

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.04.1998 - 4 U 128/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,23056
OLG Bamberg, 27.04.1998 - 4 U 128/97 (https://dejure.org/1998,23056)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.04.1998 - 4 U 128/97 (https://dejure.org/1998,23056)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. April 1998 - 4 U 128/97 (https://dejure.org/1998,23056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Kaufsache als Einverständnis des Verkäufers mit der vom Käufer zuvor erklärten Wandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • RG, 06.11.1917 - II 201/17

    Ablehnung einer Ersatzlieferung beim Gattungskauf

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.04.1998 - 4 U 128/97
    Bereits das Reichsgericht hat dazu in RGZ 91, 110 ausgeführt, daß in der Rücknahme der Kaufsache nicht notwendig das Einverständnis des Verkäufers mit der vom Käufer zuvor erklärten Wandlung liegen müsse.
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