Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.10.1993 - 4 U 129/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wissentlich falsche Angaben über gefahrerhebliche Umstände durch den Versicherungsnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.04.1993 - 327 O 172/92
- OLG Hamburg, 06.10.1993 - 4 U 129/93
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86
Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.1993 - 4 U 129/93
Eine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer scheidet zwar aus, wenn sich dieser mündlich und vollständig gegenüber dem Versicherungsagenten bezüglich der fälschlich nicht im Antrag genannten Gefahrumstände offenbart und die Ausfüllung des Fragebogens dem Agenten überlassen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11.11.1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 (237)). - BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.10.1993 - 4 U 129/93
Der Versicherungsnehmer muß sich bewußt sein, daß der Versicherer seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit offenbare (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20.11.1990 - AZ IV ZR 113/89 - NJW-RR 1991, 411).
- LG Bochum, 22.02.2017 - 4 O 218/16 Vielmehr muss der Versicherer auch die Erkenntnis des Versicherungsnehmers beweisen, dass der Versicherer den Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhaltes nicht oder aber nur zu anderen Konditionen angenommen hätte (vgl. OLG Hamburg r+s 1994, 352).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 4 U 129/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 25
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94
Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees
In Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Stuttgart (ZIP 1991, 380), Hamm (NJW-RR 1993, 989), OLG Düsseldorf (NJW-RR 1995, 25) sowie den Oberlandesgerichten Karlsruhe (7 U 157/92), Koblenz (7 U 459/93), Bamberg (1 U 185/93), Saarbrücken (1 U 712/93), Zweibrücken (4 U 146/93) und Schleswig (in bisher unveröffentlichten, aber dem Senat vorliegenden Entscheidungen) bejaht er nach eingehender Prüfung diese Frage (so auch Graf v. Westfalen, BB, Beilage 18 zu Heft 27/1994). - LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
"Mars" macht keine Diabetes
Grundsätzlich hat der Hersteller eines Produktes auf dessen Gefahren vollständig, klar und nachvollziehbar hinzuweisen (vgl. BGH NJW 1995, 1286, 1287 [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94] m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 25, 26) [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93].Dementsprechend hat die Rechtsprechung auch in den sogenannten "Kindertee-Fällen" die Haftung der Produzenten nicht allein aus dem Umstand, dass zuckerhaltige Getränke vertrieben wurden, hergeleitet, sondern entscheidend darauf abgestellt, dass diese zuckerhaltigen Getränke eine besondere Gefährlichkeit durch einen dem Verbraucher nicht ohne weiteres ersichtlichen Wirkzusammenhang entfalten; dieser bestand darin, dass das dauernde Umspülen der Zähne mit zuckerhaltiger Flüssigkeit in Verbindung mit dem kieferorthopädisch geformten Sauger der verwendeten Flaschen zu einer erhöhten Gefährdung der betroffenen Kinder geführt hat (BGH NJW 1992, 560, 561 [BGH 12.11.1991 - VI ZR 7/91] ; NJW 1995, 1286, 1287 [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94] ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 989, 990 [OLG Hamm 31.03.1993 - 3 U 131/92]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 25, 26) [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93].
- BGH, 04.04.1995 - VI ZR 27/94 Das Urteil des Senats vom 31. Januar 1995 wird dahingehend berichtigt, daß das Zitat auf S. 9 letzte Zeile wie folgt lauten muß: "NJW-RR 1995, 25 [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93]".
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 20.10.1995 - 4 U 129/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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