Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überwälzung einer Fremdenverkehrsabgabe auf den Mieter eines Geschäftslokals
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Überwälzung einer Fremdenverkehrsabgabe auf den Mieter eines Geschäftslokals
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerbemiete: Fremdenverkehrsabgabe als Betriebskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fremdenverkehrsabgabe kann nicht ohne weiteres auf den Mieter umgewälzt werden!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fremdenverkehrsabgabe nicht umlagefähig
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter muss Fremdenverkehrsabgabe nur bei ausdrücklicher Vereinbarung tragen
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter muss Fremdenverkehrsabgabe nur bei ausdrücklicher Vereinbarung tragen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umlage einer Fremdenverkehrsabgabe muss ausdrücklich vereinbart werden! (IMR 2012, 287)
Verfahrensgang
- LG Lübeck - 17 O 45/11
- OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 866
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 10 U 170/01
Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit einer Vereinbarung über die Umlage …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Diese Grundsätze gelten unabhängig von der Frage, ob eine entsprechende Klausel Bestandteil eines Formular- oder einen Individualvertrages ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 26. September 2002 - 10 U 170/01 - (juris); OLG Düsseldorf vom 29. Juni 2000 - 10 U 116/99 - (juris); KG Berlin vom 18. September 2003 - 8 U 25/03 - (juris). - OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 10 U 116/99
Umlage von Nebenkosten
Auszug aus OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Diese Grundsätze gelten unabhängig von der Frage, ob eine entsprechende Klausel Bestandteil eines Formular- oder einen Individualvertrages ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 26. September 2002 - 10 U 170/01 - (juris); OLG Düsseldorf vom 29. Juni 2000 - 10 U 116/99 - (juris); KG Berlin vom 18. September 2003 - 8 U 25/03 - (juris). - KG, 18.09.2003 - 8 U 25/03
Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer Nebenkostenvereinbarung und …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Diese Grundsätze gelten unabhängig von der Frage, ob eine entsprechende Klausel Bestandteil eines Formular- oder einen Individualvertrages ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 26. September 2002 - 10 U 170/01 - (juris); OLG Düsseldorf vom 29. Juni 2000 - 10 U 116/99 - (juris); KG Berlin vom 18. September 2003 - 8 U 25/03 - (juris).
- BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01
Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Auch in einem Gewerberaummietverhältnis bedarf die Umlage von - nach dem allgemeinen Grundsatz des § 535 Abs. 1 Satz 3 BGB vom Vermieter zu tragenden - (Betriebs-)Kosten auf den Mieter einer inhaltlich bestimmten und eindeutigen Vereinbarung, wobei Unklarheiten zu Lasten des Vermieters gehen; für den Mieter muss sich aus der Vereinbarung ergeben, welche Betriebskostenarten er zu tragen hat, um sich ein jedenfalls grobes Bild von den auf ihn zukommenden zusätzlichen Kosten zu machen (BGH NZM 2005, 863 f, iuris Rdnr. 28 f;… Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, § 556 BGB , Rdnr. 35 ff). - BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Auszug aus OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Für eine Überwälzung reicht es ferner aus, wenn neue Betriebskosten eingeführt werden, deren Art im Mietvertrag bereits vereinbart ist (BGH NZM 2004, 417 f). - BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06
Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme
Auszug aus OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann allerdings die Umlage der Nebenkosten durch eine hinreichend konkrete Bezugnahme auf den Betriebskostenkatalog der Anlage 3 zu § 27 der II. BV vereinbart werden (BGH NZM 2007, 769 und NZM 2006, 534 : Fassung des bei Vereinbarung gültigen Kataloges der Betriebskosten;… Lindner-Figura/Opree/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Aufl. 2008, Kap. 11 Rdnr. 49). - BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 362/04
Zulässigkeit des Wärmecontracting
Auszug aus OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann allerdings die Umlage der Nebenkosten durch eine hinreichend konkrete Bezugnahme auf den Betriebskostenkatalog der Anlage 3 zu § 27 der II. BV vereinbart werden (BGH NZM 2007, 769 und NZM 2006, 534 : Fassung des bei Vereinbarung gültigen Kataloges der Betriebskosten;… Lindner-Figura/Opree/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Aufl. 2008, Kap. 11 Rdnr. 49). - BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 101/03
Erhöhung einer Teilinklusivmiete
Auszug aus OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Diese kann in einer im Mietvertrag enthaltenen Mehrbelastungsklausel liegen, die es dem Vermieter gestattet, neu entstandene Nebenkosten auf den Mieter umzulegen (vgl. BGH WUM 2004, 151, 153), die hier nicht vorliegt. - OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 13 U 145/06
Nebenkosten bei Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit der Kosten einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Wenn nach Vertragsabschluss neue Betriebskosten erstmalig erst entstehen, sind sie nur dann auf einen Mieter umlegbar, wenn diese Betriebskosten von den Betriebskostenarten, die in dem Mietvertrag bestimmt oder bestimmbar aufgeführt sind, mit umfasst werden (vgl. OLG Stuttgart vom 15. Februar 2007 - 13 U 145/06 - (juris); AG Lörrach vom 12. Dezember 2006 - 5 C 1256/06 - (juris); OLG Frankfurt vom 10. Februar 1999 - 17 U 210/97 - (juris). - OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2008 - 2 LB 40/07
Fremdenverkehrsabgabe; Schönheitsfarm; Vorteilsentgelt; Vorteilsnahme
Auszug aus OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11
Bei der sowohl bei dem Vermieter als auch dem beklagten Einzelhandelsunternehmen erhobenen Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde S. handelt es sich um einen öffentlichen Beitrag in Gestalt einer Dauerabgabe nach § 10 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein ("Vorteilsentgelt": OVG Schleswig, NordÖR 2008, 281 ff, iuris Rdnr. 33), der weder Steuer noch Gebühr ist (Kemper, Grundzüge des Fremdenverkehrsbeitragsrechts, ZAP 2011, Fach 19, 741 f). - OLG Frankfurt, 10.02.1999 - 17 U 210/97
- AG Lörrach, 12.12.2006 - 5 C 1256/06
- LG München I, 15.04.2021 - 31 S 6492/20
Wartungskosten für Rauchmelder
Vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 14.4.2012 - 4 U 134/11 (unklar); AG Bielefeld, Urteil vom 30.3.2011 - 17 C 288/11 (offen gelassen), AG Dortmund, Urteil vom 30.1.2017 - 423 C 8482/16 (verneinend), ZMR 2017, 491 ff. mit abl.
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Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 9 Abs 1 SGB 7, Anl 1 Nr 3101 BKV
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 - Infektionskrankheit - andere Tätigkeiten - Einwirkungskausalität - erhöhte Infektionsgefahr - Erreger Staphylococcus aureus - Bestatter
- ra.de
- rechtsportal.de
BKV Anl. 1 Nr. 3101; SGB VII § 9 Abs. 1
Anerkennung einer Berufskrankheit nach Anl. 1 Nr. 3101 BKV in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Bestatter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Infektion der Bandscheibe eines Bestatters keine Berufskrankheit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Infektion eines Bestatters durch Kontakt mit Leichen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Infizierte Bandscheibe als Bestatter-Berufskrankheit?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Infektion der Bandscheibe eines Bestatters ist keine Berufskrankheit - Ausbruch der Krankheit aufgrund eines Kontaktes zu Leichen mit erhöhter Infektionsgefahr nicht nachweisbar
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anerkennung einer Berufskrankheit nach Anl. 1 Nr. 3101 BKV in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Bestatter
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 26.04.2011 - S 2 U 244/10
- LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
Papierfundstellen
- NZS 2012, 232 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
Die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung", "Einwirkungen" und "Krankheit" müssen im Sinne des Vollbeweis, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit, vorliegen (vgl. BSG Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R - , veröffentlicht in juris).Ebenso wie die haftungsausfüllende Kausalität zwischen Gesundheits(-erst)schaden und Unfallfolge beim Arbeitsunfall ist die haftungsausfüllende Kausalität zwischen der berufsbedingten Erkrankung und den Berufskrankheitenfolgen, die dann gegebenenfalls zu bestimmten Versicherungsansprüchen führen, bei der Berufskrankheit keine Voraussetzung des Versicherungsfalles (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2009 a.a.O.).
- BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
Eine Möglichkeit verdichtet sich dann zur Wahrscheinlichkeit, wenn nach der herrschenden medizinisch wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht (BSGE 60, 58 m.w.N). - BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112). - BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61
Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112). - BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67
Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.10.2011 - L 4 U 134/11
Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen oder ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
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