Rechtsprechung
| OLG Celle, 27.06.1986 - 4 U 135/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 260
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 9 B 5.15
Müggelspreeniederung; Renaturierung; oberseitige Altarmwiederanschlüsse; …
Es genügt schon, wenn der illegale Gewässerausbau oder die pflichtwidrig unterlassene Gewässerunterhaltung zu einer Verringerung der Entwässerungstiefe und über einen dadurch bewirkten Rückstau eine Zuführung aus anderen Gewässern oder von anderen Grundstücken verursacht (vgl. hierzu etwa OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 1986 - 4 U 135/85 -, NVwZ 1987, 260 ; BGH…, Urteil vom 17. März 1983 - III ZR 16/82, juris, Rn. 15, 21;… Urteil vom 27. Januar 1967 - V ZR 80/64 -, juris, Rn. 10;… Hennecke, BayVBl. 1989, S. 709 ). - OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - 18 U 18/12
Abweisung der Klage eines Grundstückseigentümers wegen Vernässung seines …
Andererseits können die notwendigen Maßnahmen nicht nur gefordert werden, um dem Oberleger das Wasser wegzuschaffen, sondern z. B. auch, um einen durch mangelnden Wasserabfluss verursachten gesundheitsgefährdenden Zustand zu beseitigen oder zu verhüten oder Vernässungen - auch durch vom Gewässer ausgehende Einwirkungen auf das Grundwasser - im Einflussbereich des Gewässers zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1994 - III ZR 4/93 - NJW 1994, 3090, 3091; OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2011 - 2 U 53/10 - BeckRS 2011, 26246; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2001 - 9 U 102/01 - BeckRS 2002, 21945; OLG Celle, Urteil vom 27.06.1986 - 4 U 135/85 - NVwZ 1987, 260, 261). - OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 22 U 65/04 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass für den Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung der Gewässerunterhaltungspflicht eine Haftung nach allgemeinem Deliktsrecht, insbesondere aus § 823 I BGB bestehen kann (vgl. BGH, BGHZ 121, 367 = NJW 1993, 1799, 1800, 1801; NJW 1994, 3090; OLG Celle, NVwZ 1987, 260; OLG Köln, NWVZ-RR 1992, 285).
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