Rechtsprechung
| OLG Dresden, 23.10.2023 - 4 U 1372/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- versicherungsrechtsiegen.de
Unfallversicherung: Gutachten als Vertrag mit Schutzwirkung für Versicherungsnehmer?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung fällt nicht in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Versicherer und einem von diesem beauftragten Gutachter. 2. Dies gilt auch für Minderjährige, die als Versicherte in den Unfallversicherungsvertrag einbezogen ...
- rechtsportal.de
Haftung des von einem Unfallversicherer eingeschalteten Gutachters wegen angeblicher falsch Begutachtung Einbeziehung des Versicherungsnehmers in den Schutzbereich des Vertrages zwischen Versicherer und Gutachter
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Schadensersatzansprüche der versicherten Person einer Unfallversicherung wegen fehlerhafter Begutachtung mangels vertraglicher Schutzwirkung
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 13.07.2023 - 5 O 1619/21
- OLG Dresden, 23.10.2023 - 4 U 1372/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2023 - 4 U 1372/23
Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte sind Fallgestaltungen, in denen einem Vertragspartner gegenüber Dritten eine gesteigerte Fürsorgepflicht obliegt, ihm gleichsam deren "Wohl und Wehe" anvertraut ist (BGH, Urteil vom 20.4. 2004 - X ZR 250/02, NJW 2004, 3035).Die Fälle der Gutachterhaftung aufgrund eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte betreffen Gutachten, bei denen der Sachverständige nach dem Inhalt des Auftrags damit rechnen musste, sein Gutachten werde gegenüber Dritten verwendet und von diesen zur Grundlage einer Entscheidung über Vermögensdispositionen gemacht (BGH, Urteil vom 20.4. 2004 - X ZR 250/02, NJW 2004, 3035).
Ein Gutachten, das Dritten als Grundlage für Vermögensdispositionen insbesondere im Verhältnis zu dem Auftraggeber des Gutachtens vorgelegt wird und dienen soll, erfasst grundsätzlich auch den Schutz dieser Dritten (BGH, Urteil vom 20.4. 2004 - X ZR 250/02, NJW 2004, 3035).
- OLG Schleswig, 09.08.2010 - 4 U 105/09
Haftung eines Sachverständigen für Fehler eines im Auftrag des Unfallversicherers …
Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2023 - 4 U 1372/23
Da jedoch keine generelle Pflicht zur Wahrnehmung der Interessen des Versicherten bei der Einholung von Gutachten zur Vorbereitung der eigenen Regulierungsentscheidung besteht, scheidet die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bei Einholung eines Versicherungsgutachtens insbesondere dann aus, wenn sie wie hier bei einer Unfallversicherung erfolgt, bei der es sich um eine allein auf eine Geldleistung gerichteten Versicherung handelt (so BGH…, Urteil vom 17.09.2002, Az.: X ZR 237/01, Rn. 13-15, - juris; zur Gutachtenerstellung für einen Unfallversicherer auch: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.08.2010, Az.: 4 U 105/09 -, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 7 U 74/18 -, Rn. 27 - 28, juris).Gegen die Einbeziehung des Versicherungsnehmers in den Schutzbereich des Gutachtenvertrages spricht nach Ansicht des Senats auch, der sich insoweit dem nachfolgend zitierten Beschluss des OLG Schleswig (Beschluss vom 9. August 2010 - 4 U 105/09 -, Rn. 10 - 11, juris) anschließt, dass dies zu einem für den Gutachter nicht kalkulierbaren Haftungsrisiko führen würde.
- BGH, 11.09.2019 - IV ZR 20/18
Führen des Fehlens eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des …
Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2023 - 4 U 1372/23
Aus diesem Grund bleibt auch der Hinweis der Berufung auf eine Entscheidung des BGH ohne Erfolg (Urteil vom 11.9.2019 - IV ZR 20/18, Rn. 23, juris), der sich lediglich entnehmen lässt, dass sich der Versicherungsnehmer aufgrund der überlegenen Sach- und Rechtskunde des Unfallversicherers auf dessen - die Invaliditätsleistung betreffende - Erklärungen verlassen kann. - BGH, 17.09.2002 - X ZR 237/01
Einbeziehung eines durch einen Versicherungsvertrag Begünstigten in die …
Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2023 - 4 U 1372/23
Da jedoch keine generelle Pflicht zur Wahrnehmung der Interessen des Versicherten bei der Einholung von Gutachten zur Vorbereitung der eigenen Regulierungsentscheidung besteht, scheidet die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bei Einholung eines Versicherungsgutachtens insbesondere dann aus, wenn sie wie hier bei einer Unfallversicherung erfolgt, bei der es sich um eine allein auf eine Geldleistung gerichteten Versicherung handelt (so BGH, Urteil vom 17.09.2002, Az.: X ZR 237/01, Rn. 13-15, - juris; zur Gutachtenerstellung für einen Unfallversicherer auch: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.08.2010, Az.: 4 U 105/09 -, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 7 U 74/18 -, Rn. 27 - 28, juris). - OLG Hamm, 14.05.2019 - 7 U 74/18
Schadensersatz aus Anlass einer gutachterlichen Untersuchung
Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2023 - 4 U 1372/23
Da jedoch keine generelle Pflicht zur Wahrnehmung der Interessen des Versicherten bei der Einholung von Gutachten zur Vorbereitung der eigenen Regulierungsentscheidung besteht, scheidet die Annahme eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bei Einholung eines Versicherungsgutachtens insbesondere dann aus, wenn sie wie hier bei einer Unfallversicherung erfolgt, bei der es sich um eine allein auf eine Geldleistung gerichteten Versicherung handelt (so BGH…, Urteil vom 17.09.2002, Az.: X ZR 237/01, Rn. 13-15, - juris; zur Gutachtenerstellung für einen Unfallversicherer auch: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.08.2010, Az.: 4 U 105/09 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 7 U 74/18 -, Rn. 27 - 28, juris).
- OLG Köln, 19.02.2025 - 5 U 107/24
Feststellung einer unfallbedingten Invalidität durch Arzt für Unfallversicherung …
Auf Versicherungen, die lediglich eine Geldzahlung betreffen, lassen sich diese Erwägungen nicht übertragen (…BGH aaO; OLG Dresden, Urteil vom 23.10.2023 - 4 U 1372/23, RuS 2024, 218 f, juris Rn. 14; OLG Schleswig…, Beschluss vom 09.08.2010 - 4 U 105/99, MDR 2010, 1259 f, juris Rn. 7 ff.; OLG Hamm…, Beschluss vom 14.05.2019 - 7 U 74/18, juris Rn. 28).
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