Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.06.2010 - 4 U 175/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.08.2007 - 27 O 155/02
- OLG Frankfurt, 02.06.2010 - 4 U 175/07
- BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10
Wird zitiert von ...
- LG Magdeburg, 21.05.2014 - 10 O 173/12
Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung wegen fehlenden Rechtsgrunds für die Leistung
Soweit der Nebenintervenient zu 1. sich wegen seiner abweichenden Ansicht auf ein Urteil des OLG Frankfurt vom 02.06.2010, 4 U 175/07, ist dieses durch den BGH korrigiert worden; dieser hat ausdrücklich im Urteil vom 27.05.2011 - V ZR 122/10 - festgestellt, dass als Zeitpunkt des Kenntnis vom Mangel bei einem zunächst formunwirksamen Vertrag nicht auf die Heilung, sondern der ursprünglichen Vertragsschluss abzustellen ist.
dejure.org
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