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| OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Justiz Sachsen
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Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 19.08.2020 - 4 O 1658/18
- OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Zwar ist das Berufungsverfahren auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles besteht (BGH, Urteile vom 09. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris; vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03 - juris vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03 - juris; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 59 f.;… Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036, S. 118, 124).Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris; Senat…, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3 …und Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 20 - 8, juris).
- OLG Dresden, 10.01.2018 - 4 U 750/17
Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil im …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris; Senat…, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3 und Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 20 - 8, juris).Wird ein solches Privatgutachten nicht vorgelegt und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (Senat, Beschluss vom 10.01.2018, 4 U 750/17 - juris, Rz. 4; Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 4 U 1250/19 -, juris;… Beschluss vom 04. Mai 2020 - 4 U 463/20 -, Rn. 21, juris; jeweils m.w.N.).
- BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15
Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris; Senat…, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3 …und Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 20 - 8, juris).
- BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14
Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris; Senat…, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3 …und Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 20 - 8, juris). - BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03
Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf sachverständigen Rat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - juris). - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Zwar ist das Berufungsverfahren auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles besteht (BGH, Urteile vom 09. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris; vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03 - juris vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03 - juris; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 59 f.;… Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036, S. 118, 124). - BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03
Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Zwar ist das Berufungsverfahren auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles besteht (BGH, Urteile vom 09. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris; vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03 - juris vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03 - juris; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 59 f.;… Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036, S. 118, 124). - OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
Anforderungen an den Nachweis der Durchführung einer nicht dokumentierten …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris; Senat, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3 …und Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 20 - 8, juris). - OLG Dresden, 04.05.2020 - 4 U 463/20
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Wird ein solches Privatgutachten nicht vorgelegt und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (Senat…, Beschluss vom 10.01.2018, 4 U 750/17 - juris, Rz. 4; Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 4 U 1250/19 -, juris; Beschluss vom 04. Mai 2020 - 4 U 463/20 -, Rn. 21, juris; jeweils m.w.N.). - OLG Dresden, 02.10.2019 - 4 U 1250/19
Behauptete fehlerhafte pränatale Überwachung
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Wird ein solches Privatgutachten nicht vorgelegt und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (Senat…, Beschluss vom 10.01.2018, 4 U 750/17 - juris, Rz. 4; Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 4 U 1250/19 -, juris;… Beschluss vom 04. Mai 2020 - 4 U 463/20 -, Rn. 21, juris; jeweils m.w.N.).
- OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 1217/23
1. Die zum 'Schockschaden' entwickelten Grundsätze sind auch bei der …
Die bloße Behauptung einer fehlerhaften Beweiswürdigung entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf sachverständigen Rat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).
Entspricht der Vortrag diesen Anforderungen nicht und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20; Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).
- OLG Dresden, 05.07.2022 - 4 U 657/21
Für den der Behandlungsseite obliegenden Nachweis einer ordnungsgemäßen …
Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf sachverständigen Rat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).
Entspricht der Vortrag diesen Anforderungen nicht und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20; Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).
- OLG Dresden, 01.10.2024 - 4 U 425/24
Unentgeltlicher Anspruch auf Überlassung einer ersten Kopie von ärztlichen …
Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).
- OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 675/23
Abgrenzung von Befunderhebungsfehler und Diagnoseirrtum Voraussetzungen der …
Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf sachverständigen Rat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).
Entspricht der Vortrag diesen Anforderungen nicht und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20; Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).
- OLG Dresden, 27.05.2024 - 4 U 2057/23
Arzthaftungsrechtlicher Schadesnersatzanspruch wegen behaupteter …
Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf Sachverständigenrat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).
Die bloße Behauptung einer fehlerhaften Aufklärung über Alternativen entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).
- OLG Dresden, 14.12.2023 - 4 U 1170/23
Hallux-Valgus Operation; Operationsverfahren; Aufklärung; Hygienefehler
Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf sachverständigen Rat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).
Entspricht der Vortrag diesen Anforderungen nicht und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20; Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).
- OLG Dresden, 06.01.2025 - 4 U 1192/24
Per Sprachnachricht übermitteltes Eingeständnis eines Tierarztes der Ausgang der …
Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf Sachverständigenrat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).
- OLG Dresden, 04.02.2025 - 4 U 301/24 Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).
Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf Sachverständigenrat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).
- OLG Dresden, 11.06.2024 - 4 U 257/24
Irrelevanz der unterschiedlichen Risiken verschiedener Anästhesiemethoden für die …
Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf sachverständigen Rat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).
Entspricht der Vortrag diesen Anforderungen nicht und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (…Senat, Urteil vom7.11.2023 - 4 U 675/23, juris Rz. 17; Beschlüsse vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20; vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).
- OLG Dresden, 27.04.2026 - 4 U 1383/25 Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats genügt die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).
Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf Sachverständigenrat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).
- OLG Dresden, 17.08.2026 - 4 U 719/26
- OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 857/24
Behandlungsvertrag mit den Eltern eines Minderjährigen als echter Vertrag …
- OLG Dresden, 26.02.2025 - 4 U 1225/24
- OLG Dresden, 02.04.2025 - 4 U 1700/24
Anwendung der Grundsätze zur Beweislastumkehr im Falle eines groben …
- OLG Dresden, 09.06.2026 - 4 U 1406/25
- OLG Dresden, 07.04.2026 - 4 U 1481/25
- OLG Dresden, 22.04.2024 - 4 U 1984/23
Streit um Ansprüche wegen behaupteter Behandlungsfehler; Anscheinsbeweis für die …
- OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 U 1279/23
Verwertbarkeit des medizinischen Gutachtens eines Sachverständigen; Aufzeigelast …
- OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 U 1376/23
Arzthaftungsrechtliche Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher …
- OLG Dresden, 06.09.2023 - 4 U 563/23
1. In der privaten Unfallversicherung obliegt die Beweislast für das Vorliegen …
- OLG Dresden, 17.11.2023 - 4 U 1081/23
Unfall; Behandlungsfehler; Befunderhebung
- OLG Dresden, 04.11.2025 - 4 U 1050/24
- OLG Dresden, 03.02.2025 - 4 U 932/24
Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen der ärztlichen Behandlung nach …
- OLG Dresden, 16.01.2025 - 4 U 657/24
Richterliche Hinweispflicht bei unterbliebenem Beweisantritt?
- OLG Dresden, 18.04.2024 - 4 U 2001/23
Streit um Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung; …
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