Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rabüro.de
Faltenunterspritzen mit hyarulonsäurehaltige Präparate ist erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Faltenunterspritzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Kosmetikerin darf keine Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln durchführen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Heilmittelrecht und Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Heilpraktikergesetz durch Faltenunterspritzung ist abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß
- lto.de (Kurzinformation)
Zur heilkundlichen Erlaubnis - Kosmetikerin darf Falten nicht unterspritzen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Faltenunterspritzung durch die Kosmetikerin
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kosmetikerin darf keine Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln durchführen
- lexmedblog.de (Kurzinformation)
Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure erlaubnispflichtige Tätigkeit
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kosmetikerin darf Falten mit Hyaluron nicht unterspritzen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kosmetikerin darf keine Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln durchführen
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Kosmetikerin darf Faltenunterspritzung nicht durchführen
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Umgang mit hyaluronsäurehaltigen Spritzen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kosmetikerinnen dürfen keine hyaluronsäurehaltigen Mittel spritzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der Ausübung der Heilkunde i.S. von § 1 Abs. 2 HPG; Erlaubnisbedürftigkeit des Faltenunterspritzens unter Verwendung von hyaluronsäurehaltigen Präparaten
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 05.08.2011 - 8 O 22/11
- OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.06.2007 - 3 B 82.06
Heilpraktikererlaubnis; Faltenunterspritzung.
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11
21 Die kosmetische Zielsetzung eines Eingriffs in den Körper schließt die Bewertung, der Eingriff sei der Ausübung der Heilkunde zumindest gleichzustellen, nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 25.06.2007 - 3 B 82/06 - m.w.N.).Da es sich um das Einbringen dauerhafter Implantate in die Gesichtshaut handelt, muss sowohl die zu füllende Hautschicht fachkundig ermittelt und getroffen als auch die Unbedenklichkeit des zu verwendenden Implantats beurteilt werden (so auch BVerwG, Beschluss vom 25.06.2007 - 3 B 82/06 -).
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
Heilpraktikergesetz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11
Das zum Schutz der Volksgesundheit als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut angeordnete präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist als erforderliche subjektive Zulassungsschranke mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss v. 10.05.1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 - Quaas/Zuck, Medizinrecht, 2. Aufl. 2008 S. 748;… Schelling in Spickhoff, a.a.O., S. 823). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03
Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11
Das Gefährdungspotential wird zudem geringer, je weiter sich das Erscheinungsbild des Behandlers von einer medizinisch/ärztlichen Behandlung entfernt (OVG NRW, Beschluss v. 28.04.2006 - 13 A 2495/03 - Schelling in Spickhoff, a.a.O., S. 825 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 20 U 74/02
Eilbedürfnis für wettbewerbsrechtliche Untersagungsverfügung bei Verlängerung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11
16 Dass die Frist zur Begründung der Berufung auf Antrag der Klägerin wegen einer großen Anzahl von bereits länger terminierten anderen Fristsachen um einen Monat verlängert wurde und die Klägerin diese verlängerte Frist nahezu vollständig ausgeschöpft hat, stellt zwar einen Umstand dar, der darauf hindeuten kann, dass es der Klägerin mit der Verfolgung des behaupteten Wettbewerbsverstoßes nicht (mehr) dringlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.07.2002 -20 U 74/02, I -20 U 74/02 -). - VG Trier, 23.01.2003 - 6 K 867/02
Ausübung der Heilkunde; Faltenunterspritzung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11
23 Das Injizieren des Füllmaterials in die Haut erfordert neben dem gebotenen notwendigen allgemeinen Wissen bei der Verabreichung von Injektionen auch zusätzliche Kenntnisse über den Aufbau und die Schichten der Haut sowie über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen (…vgl. auch OVG NRW, a.a.O.; VG Trier, Urteil vom 23.01.2003 - 6 K 867/02.TR -). - OLG Köln, 25.05.2011 - 5 U 21/11
Höhe des Schmerzensgeldes bei ungewollter Schwangerschaft aufgrund ärztlicher …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11
19 Mit § 1 Abs. 1 HPG wird das Ziel verfolgt, den einzelnen und die Allgemeinheit vor unberufenen Heilbehandlern zu schützen (siehe auch Schelling in Spickhoff, Medizinrecht 2011, S. 822 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10
"Tschüss Bauch"; Irreführung durch Bewerbung eines Schlankheitsgurts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11
14 Die Parteien stehen somit als Anbieter von Dienstleistungen aus dem selben Geschäftsfeld auf einem gemeinsamen Markt in Deutschland in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, welches grundsätzlich im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes weit auszulegen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2010 - 4 U 93/10 - vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 2 Rdnr. 95 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 227/94
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11
Die diesbezüglich von der Beklagtenseite zitierte Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.01.1995 - 6 U 227/94 -) betrifft einen anderen Fall.
- BGH, 19.03.2024 - 3 StR 61/24
Körperverletzung mit Todesfolge; rechtfertigende Einwilligung (Unwirksamkeit …
4 St 163/58">NJW 1959, 833, 834; BayVGH, Beschluss vom 8. August 2001 - 21 ZS 00.29, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 185/04, juris Rn. 24; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 9 S 323/19, juris Rn. 10 f.; vom 10. Juli 2006 - 9 S 519/06, GewA 2006, 482, 483; OVG Münster, Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03, GewA 2006, 331, 332; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2012 - 4 U 197/11, juris Rn. 20) alle solchen Tätigkeiten dem Heilpraktikergesetz - und damit der Strafvorschrift des § 5 HeilprG - zu unterwerfen, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse erfordern und nennenswerte gesundheitliche Schäden verursachen können (so aber LG Bochum…, Urteil vom 17. Dezember 2019 - 2 KLs 49 Js 16/19 - 46/19, juris Rn. 213 ff.; im Ergebnis ohne nähere Begründung gebilligt von BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 158/20, NStZ-RR 2021, 109). - OLG Köln, 27.10.2023 - 6 U 77/23
Klage Wettbewerbsverband gegen ärztliche Gemeinschaftspraxis wegen Verstoß gegen …
Rn. 35 Diese Umstände, die als allgemeinkundig anzusehen sind, weil sich selbst für einen Laien bei schlichter Betrachtung des Vorgangs der Faltenunterspritzung die Notwendigkeit dermatologischer Kenntnisse aufdrängt (vgl. OLG Karlsruhe WRP 2012, 1579, 1580 Rn. 21 - Faltenunterspritzung) und daher, wie das Landgericht mit Recht angenommen hat, keiner Beurteilung durch einen Sachverständigen bedürfen, rechtfertigen es auch im Anwendungsbereich des HWG, einen operativen Eingriff bereits dann anzunehmen, wenn ein instrumenteller Eingriff am oder im Körper des Menschen erfolgt, mit dem Form- und Gestaltveränderungen an den Organen oder der Körperoberfläche vorgenommen werden (vgl. Meyer GRUR 2006, 1007). - AG Saarbrücken, 08.11.2017 - 121 C 478/17
Aufklärung über die Inhaltsstoffe, Wirkungen und Nebenwirkungen einer Injektion …
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2012 - 4 U 197/11 -, Rn. 19, juris).(OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2012 - 4 U 197/11 -, Rn. 23, juris).
- OLG Karlsruhe, 25.09.2024 - 6 U 25/24
15 Jahre Solarpower - Widerlegung der Dringlichkeit bei Einlegung reiner …
So kann beispielsweise eine (nahezu) vollständige Ausschöpfung einer antragsgemäß um einen Monat verlängerten Frist zur Begründung der Berufung des Gläubigers bei Hinzutreten weiterer entsprechender Umstände darauf hindeuten, dass es diesem mit der Verfolgung des behaupteten Wettbewerbsverstoßes nicht (mehr) dringlich ist (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2012 - 4 U 197/11, WRP 2012, 1579, 1580 mwN). - OLG Karlsruhe, 27.03.2019 - 6 U 113/18
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im …
Im dortigen Zusammenhang wird vertreten, dass die Beantragung und anschließende Ausschöpfung einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist im Fall einer Berufung gegen die Ablehnung eines Verfügungsantrages in Frage stellen können, ob das Verfahren dem Gläubiger noch dringlich ist (zum UWG: OLG Karlsruhe WRP 2012, 1579 Rn. 15;… OLG Hamburg WRP 2017, 1129 Rn. 43;… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 3.16). - LG Bochum, 17.12.2019 - 2 KLs 46/19 Rn. 225 Auch das OLG Karlsruhe legt die Definition der Ausübung der Heilkunde dahingehend aus, dass eine solche stets vorliege, wenn die Behandlung bei generalisierender und typisierender Betrachtung gesundheitliche Schädigungen verursachen kann, wobei auch hier aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein nur geringfügiges Gefahrenmoment nicht ausreichen soll (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2013 - Az. 4 U 197/11).
- LG Bochum, 13.11.2019 - 10 KLs 12/19 Rn. 384 Auch das OLG Karlsruhe legt die Definition der Ausübung der Heilkunde dahingehend aus, dass eine solche stets vorliege, wenn die Behandlung bei generalisierender und typisierender Betrachtung gesundheitliche Schädigungen verursachen kann, wobei auch hier aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein nur geringfügiges Gefahrenmoment nicht ausreichen soll (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2013 - Az. 4 U 197/11).
- LG Berlin, 15.11.2023 - 97 O 8/23 Diese Umstände, die als allgemeinkundig anzusehen sind, weil sich selbst für einen Laien bei schlichter Betrachtung des Vorgangs der Faltenunterspritzung die Notwendigkeit dermatologischer Kenntnisse aufdrängt (vgl. OLG Karlsruhe WRP 2012, 1579, 1580 Rn. 21 - Faltenunterspritzung) und daher, wie das Landgericht mit Recht angenommen hat, keiner Beurteilung durch einen Sachverständigen bedürfen, rechtfertigen es auch im Anwendungsbereich des HWG, einen operativen Eingriff bereits dann anzunehmen, wenn ein instrumenteller Eingriff am oder im Körper des Menschen erfolgt, mit dem Form- und Gestaltveränderungen an den Organen oder der Körperoberfläche vorgenommen werden (vgl. Meyer GRUR 2006, 1007).
- KG, 13.01.2025 - 5 U 115/23
Unterlassung der Werbung von Unterspritzungen mit Hyaluronsäure mit sog. …
Die beworbene Behandlung erfordert neben dem notwendigen allgemeinen Wissen bei der Verabreichung von Injektionen zusätzliche Kenntnisse über den Aufbau und die Schichten der Haut sowie über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen in dem für die Injektion vorgesehenen Gesichtsbereich (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03, MedR 2006, 487 [juris Rn. 31]) und birgt eine Gefahr gesundheitlicher Schädigungen in einem nicht nur unbeträchtlichen vernachlässigbaren Ausmaß (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 29. August 2024 - I-4 UKl 2/24, aaO Rn. 36; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2012 - 4 U 197/11, WRP 2012, 1579 [juris Rn. 22]); insoweit ist bereits allgemein bekannt, dass es - neben weiteren aufklärungspflichtigen Risiken - etwa zu Entzündungen der (Unter-)Haut, Unverträglichkeitsreaktionen gegenüber den eingespritzten Substanzen oder allergischen Reaktionen kommen kann, was etwa bei einer Unterspritzung im Augenbereich, worauf das Landgericht zu Recht abstellt, Auswirkungen auf die Sehkraft haben kann. - LG Hamburg, 05.12.2024 - 312 O 209/23
Wettbewerbsrecht: Vorher-Nachher-Bilder für Lippenunterspritzung
Rn. 35 Diese Umstände, die als allgemeinkundig anzusehen sind, weil sich selbst für einen Laien bei schlichter Betrachtung des Vorgangs der Faltenunterspritzung die Notwendigkeit dermatologischer Kenntnisse aufdrängt (vgl. OLG Karlsruhe WRP 2012, 1579, 1580 Rn. 21 - Faltenunterspritzung) und daher, wie das Landgericht mit Recht angenommen hat, keiner Beurteilung durch einen Sachverständigen bedürfen, rechtfertigen es auch im Anwendungsbereich des HWG, einen operativen Eingriff bereits dann anzunehmen, wenn ein instrumenteller Eingriff am oder im Körper des Menschen erfolgt, mit dem Form- und Gestaltveränderungen an den Organen oder der Körperoberfläche vorgenommen werden (vgl. Meyer GRUR 2006, 1007).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - I-4 U 197/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Rechtsschutzversicherung - Einwand mangelnder Erfolgsaussichten
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
ARB § 18 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b
Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei angenommener fehlender Erfolgsaussicht einer Klage - Wolters Kluwer
Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei angenommener fehlender Erfolgsaussicht einer Klage
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01
Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 4 U 197/11
Verstößt der Rechtsschutzversicherer gegen diese Pflichten unverzüglicher Darlegung der Gründe der Leistungsablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtswahrnehmung, ist er anschließend gehindert, diesen Einwand zu erheben (vgl. BGH VersR 2003, 638 und 1122). - OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 69/06
Zur Zulässigkeit der Datenübermittlung an die Schufa
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2012 - 4 U 197/11
Die angeführte Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14. Dezember 2006 (MDR 2007, 836-837) bringt insoweit nichts Abweichendes zum Ausdruck.
- OLG Köln, 12.06.2018 - 9 U 15/18
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Ansprüchen des …
Er kann sich dieses Recht auch dann nicht wirksam vorbehalten, wenn er die Leistung aus anderen Gründen ablehnt (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - IV ZR 139/01 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2015 - I-4 U 197/11 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 9 U 187/04 -, juris). - OLG Köln, 17.06.2025 - 9 U 125/24
Eintrittspflichtigkeit der Rechtsschutzversicherung gemäß vereinbarter …
Solche Unterlassungsanträge, die nicht auf den Ausgleich eines erlittenen Nachteils im Wege der Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadensereignis, sondern auf die Abwehr zukünftig befürchteter Eingriffe in absolute Rechte des Anspruchstellers zielen, unterfallen nicht dem Deckungsumfang der Schadensersatzrechtsschutzversicherung (…h.M.: BGH, Urt. v. 15.02.2023 - IV ZR 312/21 -, juris Rn.15; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 21221 Rn. 19 ff.;… Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-Hdb, 4. Aufl. 2025, § 45 Rn. 45;… Piontek in Prölss/Martin, VVG, 32. Aufl. 2024, ARB 2010 § 2 Rn. 4;… Bruns/Rapp in Bruck/Möller, VVG, 10. Aufl. 2024, § 2 Rn. 4; vgl. auch BGH r+s 2000, 100, [103] zur Deckung des Beseitigungsanspruchs gem. § 1004 BGB in der Haftpflichtversicherung).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".