Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.06.1990 - 4 U 201/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1359
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86
Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1990 - 4 U 201/89
Solche Erklärungen für die Vergangenheit stellen kein bedingungswidrig befristetes Leistungsanerkenntnis dar, durch das das Überprüfungsverfahren des § 7 BB-BUZ umgangen werden könnte (so ausdrücklich Voit VersR 1990, 22 (27) vgl. BGH VersR 1987, 753 (754) unter Bezugnahme auf BGH VersR 1986, 1113 (1114). - BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84
Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.1990 - 4 U 201/89
Solche Erklärungen für die Vergangenheit stellen kein bedingungswidrig befristetes Leistungsanerkenntnis dar, durch das das Überprüfungsverfahren des § 7 BB-BUZ umgangen werden könnte (so ausdrücklich Voit VersR 1990, 22 (27) vgl. BGH VersR 1987, 753 (754) unter Bezugnahme auf BGH VersR 1986, 1113 (1114).
- OLG Frankfurt, 09.02.2000 - 7 U 46/98
Verweisung eines selbständigen Bäckermeisters auf eine Umorganisation des …
Da sich die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VersR 1991, 1359 [OLG Düsseldorf 26.06.1990 - 4 U 201/89]) erwogene Obliegenheit zur Neueinstellung weiterer Mitarbeiter auf den Austausch von Funktionsträgern beschränkt, um dem Betriebsinhaber den Wechsel in andere Aufgabenbereiche, die er noch gesundheitlich bewältigen kann, zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm Recht und Schaden 1990, 31; OLG Karlsruhe - 12 U 249/92), war allein zu prüfen, ob die Einstellung weiterer Mitarbeiter dem Kläger noch einen eigenen Bereich für die Ausübung des Direktionsrechtes gelassen hätte. - OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von …
Möglicherweise beschränkt sich die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VersR 1991, 1359 [OLG Düsseldorf 26.06.1990 - 4 U 201/89] ) erwogene Obliegenheit zur Entlassung oder Neueinstellung zutreffender Weise auf den Austausch von Funktionsträgern, um dem Betriebsinhaber den Wechsel in andere Aufgabenbereiche, die er noch bewältigen kann, zu ermöglichen (vgl. auch OLG Hamm r + s 1990, 31).
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| OLG Karlsruhe, 20.12.1990 - 4 U 201/89 |
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