Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.12.1992 - 4 U 220/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - U (Kart) 19/10
Zulässigkeit einer Leistungsverfügung
Rn. 23 Der durch den Verfügungsantrag und seine Begründung bestimmte Streitgegenstand (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1992, 4 U 220/92, zitiert nach juris Tz. 29) des nunmehrigen Unterlassungsbegehrens bezieht sich auf die unlautere Abwerbung von Kunden durch missbräuchliche Verwendung von Kundenkontaktdaten der Verfügungsklägerin.Anderes kann auch nicht mit dem Eilcharakter des Verfahrens und Gesichtspunkten der Prozesswirtschaftlichkeit begründet werden, zumal dem Eilcharakter eher durch einen zeitnahen erneuten Verfügungsantrag beim funktionell zuständigen erstinstanzlichen Gericht als in dem erfahrungsgemäß langwierigeren Berufungsverfahren mit dessen gesetzlichen Rechtsmittel- und Begründungsfristen sowie den üblichen Erwiderungsfristen (§ 521 Abs. 2 ZPO) Rechnung getragen werden kann (vgl. zu allem OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2004, 9 U 4/04, zitiert nach juris Tz. 9 f. m.w.N.; so im Ergebnis auch OLG Hamm, Urteil vom 16.07.1991, 4 U 119/91, zitiert nach juris Tz. 26; OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1992, 4 U 220/92, zitiert nach juris Tz. 29; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30.06.1999, 7 U 10/99, zitiert nach juris Tz. 43).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 4 U 220/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1993, 961
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