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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.08.1986 - 4 U 228/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6502
OLG Hamm, 05.08.1986 - 4 U 228/86 (https://dejure.org/1986,6502)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.08.1986 - 4 U 228/86 (https://dejure.org/1986,6502)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. August 1986 - 4 U 228/86 (https://dejure.org/1986,6502)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1473
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 28.06.1989 - 2 U 93/88

    Anspruch auf Unterlassung des Drittbezuges von Bier und alkoholfreien Getränken …

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1972, 1459 [BGH 14.06.1972 - VIII ZR 14/71] ; BGH NJW 1974, 2089; BGH NJW 1979, 865; OLG Hamm, Urt. v. 5.8.1986 - 4 U 228/86 -, insoweit in NJW 1988, 1473 f. nicht abgedruckt), daß im Hinblick auf die allgemeine Vertragsfreiheit auch langfristige Ausschließlichkeitsbindungen bei dem Bezug von Bier und sonstigen Getränken nur dann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn sie die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit des Gastwirts in unvertretbarer Weise einengen und dadurch bewirken, daß er in eine mit den Anschauungen des redlichen Geschäftsverkehrs nicht mehr zu vereinbarende Abhängigkeit von der Brauerei oder dem sonstigen Getränkelieferanten gerät.

    Nach Art. 85 Abs. 1 EWGV sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken., Die Darlegungslast dafür, daß diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, trifft - worauf der Senat bereits im ersten Verhandlungstermin in der Berufungsinstanz am 11.1.1989 hingewiesen hat - die Beklagte, die sich auf die Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen nach Art. 85 Abs. 2 EWGV beruft (vgl. BGH NJW 1970, 1131, 1133 [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69] ; OLG Hamm, NJW 1988, 1473, 1474 [OLG Hamm 05.08.1986 - 4 U 228/86] ) [OLG Hamm 05.08.1986 - 4 U 228/86] .

    Ein einzelner Bierlieferungsvertrag ist nicht geeignet, spürbare Auswirkungen im Sinne dieser Rechtsprechung zu zeitigen und verstößt daher (für sich betrachtet) regelmäßig nicht gegen Art. 85 Abs. 1 EWGV (vgl. OLG Hamm, NJW 1988, 1473, 1474 [OLG Hamm 05.08.1986 - 4 U 228/86] ;… Wahl, a.a.O.).

    Diese Feststellung setzt eine substantiierte Darstellung nicht nur der Prozentzahl, sondern auch von Art, Umfang und Inhalt der im übrigen bestehenden Bindungen und ihrer Auswirkungen auf den relevanten Markt voraus (vgl. BGH NJW 1970, 1131, 1133 [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69] ;… OLG Celle, a.a.O., S. 6, 7; OLG Hamm, NJW 1988, 1473, 1474 [OLG Hamm 05.08.1986 - 4 U 228/86] [OLG Hamm 05.08.1986 - 4 U 228/86] ; Gleiss in Anm. zu EuGH WuW/E EWG/MUV 187 f., WuW/E EWG/MUV 190, 191; Sedemund, NJW 1988, 3069, 3070).

  • OLG Stuttgart, 02.10.1992 - 2 U 207/91

    Nichtigkeit eines Bierbezugsvertrag wegen Ablaufs einer höchstzulässigen …

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  • LG Verden, 12.12.1994 - 2 T 167/94

    Sachliche Entscheidung über die Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe; …

    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Sinn der Vorlagepflicht ist, den Standesbeamten davon zu entlasten, schwierige Rechtsfragen nachzuprüfen, deren Entscheidung ihm angesichts seines wirklichen Aufgabengebietes jedenfalls dann nicht zuzumuten ist, wenn er Zweifel hat, ob lediglich deutsches Recht anzuwenden ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 88, 1473).
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