Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 20.11.2014 - 4 U 27/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 14 Abs 3 EGV 2100/94, Art 8 EGV 1768/95
Stufenklage wegen Entschädigungsansprüchen des Sortenrechtsinhabers: Auskunftsansprüche gegen den Landwirt bei vermeintlicher Unwirtschaftlichkeit eines Nachbaus - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GemSortV Art. 14 Abs. 3 UAbs. 6; GemNachbV
Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs des Sortenrechtsinhabers gegenüber dem Landwirt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs des Sortenrechtsinhabers gegenüber dem Landwirt
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 31.01.2014 - 3 O 557/13
- OLG Zweibrücken, 20.11.2014 - 4 U 27/14
- BGH - X ZR 124/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.02.2006 - X ZR 149/03
Auskunftsanspruch bei Nachbau III
Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2014 - 4 U 27/14
Dafür spricht auch, dass nicht nur für das Wirtschaftsjahr, in dem der Auskunftsanspruch geltend gemacht wird, sondern auch für eines oder mehrere der drei vorangegangenen Wirtschaftsjahre Auskunft begehrt werden kann, wenn der Berechtigte in dem ersten der vorangegangenen Jahre bereits ein auf entsprechenden Anhaltspunkten beruhendes Auskunftsbegehren an den Landwirt gerichtet hat (vgl. BGH Urteil vom 14. Februar 2006 - X ZR 149/03, zitiert nach juris Rdnr. 23). - OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 1 U 920/00
Sortenschutz: Inhaltliche Reichweite des Auskunftsanspruchs beim Nachbau national …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2014 - 4 U 27/14
In einem solchen Fall liegt der Schluss nahe, dass der Landwirt einen Teil des Ernteguts mit dem Ziel einer erneuten Aussaat zurückbehalten und diesen, nach erneuter Aufbereitung, dann entsprechend verwendet hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Urteil vom 20. April 2005 - 1 U 920/00, 1 U 144/04, zitiert nach juris Rdnr. 7).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2021 - L 5 U 32/14
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - …
Rn. 40 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die Gerichtsakten L 5 U 32/14 - S 5 U 41/10 sowie dem beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten (3 Bände) und die beigezogenen Gerichtsakten des Landgerichts Schwerin L 3 U 116/10 bzw. L 4 U 27/14 (2 Bände) sowie L 3 U 208/09 bzw. L 4 U 42/14 (3 Bände) Bezug genommen, deren Inhalt im Übrigen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".