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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 31.03.2020 - 4 U 2848/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9482
OLG Dresden, 31.03.2020 - 4 U 2848/19 (https://dejure.org/2020,9482)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.03.2020 - 4 U 2848/19 (https://dejure.org/2020,9482)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. März 2020 - 4 U 2848/19 (https://dejure.org/2020,9482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsrente: Dynamisierung nach Eintritt Leistungsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eintretende Dynamisierungen; Keine Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente nach Eintritt des Leistungsfalls

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 3 O 1364/19
  • OLG Dresden, 31.03.2020 - 4 U 2848/19

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 897
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des …

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2020 - 4 U 2848/19
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird hieraus bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs auch ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse (vgl. allgemein zur Auslegung von AVB BGH, Urteil vom 03.07.2002 - IV ZR 145/01 Rz. 25 m.w.N. - nach juris) aus diesem "beredten Schweigen" ohne weiteres entnehmen können, dass Leistungen der BU-Versicherung im Leistungsfall keiner Dynamisierung unterliegen.

    Dass die Dynamisierung ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt, kann der verständige Versicherungsnehmer angesichts dessen nicht in dem Sinne fehlverstehen, dass auch ohne Beitragszahlung und im Falle der Berufsunfähigkeit eine Dynamisierung in jedem Fall stattfindet oder auch nur angeboten werden müsste (BGH, Urteil vom 3.7.2002 - IV ZR 145/01 juris, Rz. 25).

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2020 - 4 U 2848/19
    Über die sich daran anschließenden Dynamisierungszeiträume wurde insofern keine Entscheidung getroffen, die Bindungswirkung für das vorliegende Verfahren entfalten könnte (vgl. allgemein zur Abgrenzung nicht bindender Vorfragen BGH, Urteil vom 24.06.1993 - III ZR 43/92 - juris;… (Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. vor § 322 Rz. 28).
  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der …

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2020 - 4 U 2848/19
    Damit endet die Dynamisierung im Leistungsfall, (BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - IV ZR 502/15 -, juris).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 269/00

    Bindungswirkung eines Urteils hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2020 - 4 U 2848/19
    Die Rechtskraft beschränkt sich auf den Streitgegenstand des früheren Rechtsstreits, der durch den dortigen prozessualen Anspruch und den ihm zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - I ZR 269/00 - NJW 2003, 3058 unter II 1 a; vom 11. November 1994 - V ZR 46/93 - NJW 1995, 967 unter II 1).
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige …

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2020 - 4 U 2848/19
    Die Rechtskraft beschränkt sich auf den Streitgegenstand des früheren Rechtsstreits, der durch den dortigen prozessualen Anspruch und den ihm zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - I ZR 269/00 - NJW 2003, 3058 unter II 1 a; vom 11. November 1994 - V ZR 46/93 - NJW 1995, 967 unter II 1).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2025 - 3 U 122/23

    Berufsunfähigkeit eines Kapitäns durch Schwerhörigkeit

    Es liegt angesichts dessen für einen verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres auf der Hand, dass ihn die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht während des Leistungszeitraums auch von der weitergehenden Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente ausschließt und dass das Leistungsversprechen der Beklagten grundsätzlich auf die Beträge beschränkt ist, die bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erreicht sind (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken…, Urteil vom 25.11.2009, 5 U 116/09 - 30, juris, Rn. 59 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2020, 4 U 2848/19, juris, Rn. 4 ff.).
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