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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 02.07.2010

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5477
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10 (https://dejure.org/2013,5477)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.02.2013 - L 4 U 307/10 (https://dejure.org/2013,5477)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - L 4 U 307/10 (https://dejure.org/2013,5477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antrag auf Zustimmung …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10
    Er ist auf die Vornahme einer zulässigen Amts- bzw. Rechtshandlung zur Herstellung desjenigen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenden Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. z. B. BSGE 65, 21, 26 m. w. N.; zuletzt BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 166/11 R - juris RdNr. 27).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10
    Ein Anlass zu einer sog. Spontanberatung liegt nur dann vor, wenn sich klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt würden (…vgl. etwa BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr. 17; BSGE 92, 34, BSG SozR 3-4100 § 110 Nr. 2;… BSG SozR 3-1200 § 14 Nrn. 6 und 16).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10
    Ein Anlass zu einer sog. Spontanberatung liegt nur dann vor, wenn sich klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt würden (…vgl. etwa BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr. 17; BSGE 92, 34, BSG SozR 3-4100 § 110 Nr. 2;… BSG SozR 3-1200 § 14 Nrn. 6 und 16).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10
    Der vom BSG richterrechtlich entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch knüpft an die Verletzung behördlicher Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten als Nebenpflichten im Sozialrechtsverhältnis und gewährt einen Anspruch auf (eine Art von) Naturalrestitution (vgl. BSGE 89, 50, 53 ff.).
  • BSG, 17.05.2011 - B 2 U 18/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung kraft Satzung - Beendigung …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10
    Das als einzige schriftliche Verlautbarung des Klägers in Betracht kommende Fax-Schreiben vom 13.09.2006 - die vom Kläger angegebenen mündlichen Erklärungen sowohl gegenüber der Zeugin F als auch gegenüber dem Versicherungsvertreter der LVM-Versicherung sind schon mangels Schriftform unbeachtlich (BSGE 108, 194 ff) - erfüllt jedoch nicht die Anforderungen an eine wirksame Antragstellung im Sinne der Vorschrift.
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R

    Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10
    Ein Anlass zu einer sog. Spontanberatung liegt nur dann vor, wenn sich klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt würden (vgl. etwa BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr. 17;… BSGE 92, 34, BSG SozR 3-4100 § 110 Nr. 2;… BSG SozR 3-1200 § 14 Nrn. 6 und 16).
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10
    Gegenstand des Gesprächs sei ihrer Auffassung nach ausschließlich die Versicherung der Bauhelfer gewesen, so dass dementsprechend mit Schreiben vom 13.09.2006 lediglich die Anmeldung eines Bauvorhabens erfolgt sei; denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) müsse der Kläger als Unternehmer in erkennbarer Weise seinen Willen zum Ausdruck bringen, von seinem Antragsrecht Gebrauch machen zu wollen (BSGE 50, 16, 18).
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 80/87

    Bedürftig iS. von § 134 Abs. 1 Nr. 3 AFG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10
    Er ist auf die Vornahme einer zulässigen Amts- bzw. Rechtshandlung zur Herstellung desjenigen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenden Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. z. B. BSGE 65, 21, 26 m. w. N.; zuletzt BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 166/11 R - juris RdNr. 27).
  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - L 4 U 307/10
    Der Antrag muss unmissverständlich und ohne Vorbehalt erklärt werden (BSGE 64, 89 ff m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31137
OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10 (https://dejure.org/2010,31137)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.07.2010 - 4 U 307/10 (https://dejure.org/2010,31137)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 4 U 307/10 (https://dejure.org/2010,31137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10
    Ein Patient muss nach allgemeiner Auffassung vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann (BGH NJW 2003, 2012 ff m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10
    Spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch soll dem Arzt nämlich im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie vor allem von therapeutischer Bedeutung sind, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.7.2002 - 4 U 574/02 - n.v; Beschluss vom 24.11.2006, 4 U 1299/06 - n.v.).
  • OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04

    Arzthaftung - keine Beweiserleichterung bei unterlassener Befunderhebung infolge …

    Auszug aus OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10
    Eine unterbliebene Befunderhebung, die sich folgerichtig aus einem nicht vorwerfbaren Diagnoseirrtum ergibt, kann indes nicht Anknüpfungspunkt für eine Beweislastumkehr in Bezug auf die haftungsbegründende Kausalität sein (vgl. OLG Köln VersR 2005, 1740).
  • OLG Koblenz, 12.02.2009 - 5 U 927/06

    Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Eingriff mit hoher Risikodichte

    Auszug aus OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10
    Besteht eine Behandlungsalternative, ist der Arzt nach Darstellung des Für und Wider nicht gehalten, von einer konkreten Empfehlung abzusehen (OLG Koblenz, VersR 2009, 1077).
  • OLG Dresden, 11.07.2002 - 4 U 574/02

    Arzthaftung; Aufklärung; Assistenzarzt; Facharzt; Substantiierung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10
    Spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch soll dem Arzt nämlich im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie vor allem von therapeutischer Bedeutung sind, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.7.2002 - 4 U 574/02 - n.v; Beschluss vom 24.11.2006, 4 U 1299/06 - n.v.).
  • OLG Oldenburg, 25.06.1996 - 5 U 170/95

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflichten über die Risiken bei einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10
    Letztere betreffen hingegen die Zugangswege, auf die die Aufklärung regelmäßig nicht zu erstrecken ist (vgl. OLG Oldenburg VersR 1997, 978;… Geiß/Greiner aaO. C Rn 24 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …

    Auszug aus OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10
    Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. nur BGH VersR 2005, 836; VersR 1988, 190).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10
    Der nicht rechtzeitig auf geklärte Patient muss daher substantiiert darlegen, dass ihn die späte Aufklärung in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt hat, und plausibel machen, dass er, wenn ihm rechtzeitig die Risiken der Operation verdeutlicht worden wären, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, die Operation überhaupt durchführen zu lassen (…BGH aaO; VersR 1998, 766; VersR 1994, 1235 VersR 1992, 960;… Geiß/Greiner aaO. B Rn 101).
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10
    Der nicht rechtzeitig auf geklärte Patient muss daher substantiiert darlegen, dass ihn die späte Aufklärung in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt hat, und plausibel machen, dass er, wenn ihm rechtzeitig die Risiken der Operation verdeutlicht worden wären, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, die Operation überhaupt durchführen zu lassen (…BGH aaO; VersR 1998, 766; VersR 1994, 1235 VersR 1992, 960;… Geiß/Greiner aaO. B Rn 101).
  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

    Auszug aus OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10
    Der nicht rechtzeitig auf geklärte Patient muss daher substantiiert darlegen, dass ihn die späte Aufklärung in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt hat, und plausibel machen, dass er, wenn ihm rechtzeitig die Risiken der Operation verdeutlicht worden wären, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, die Operation überhaupt durchführen zu lassen (…BGH aaO; VersR 1998, 766; VersR 1994, 1235 VersR 1992, 960;… Geiß/Greiner aaO. B Rn 101).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

  • OLG Schleswig, 13.01.1995 - 4 U 243/86

    Arzthaftung bei mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken

  • BGH, 14.01.2021 - III ZR 168/19

    BGH präzisiert Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern

    Maßgebend ist, ob im Einzelfall wegen der Verfassung des pflegebedürftigen Bewohners aus der ex-ante-Sicht ernsthaft damit gerechnet werden musste, dass er sich ohne Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 362, 363;… Urteile vom 28. April 2005 - I-8 U 120/04, juris Rn. 28 …und vom 16. Juni 2005 - I-8 U 124/03, juris Rn. 36; OLG Köln, GesR 2010, 691, 692; OLG Dresden, Urteil vom 2. Juli 2010 - 4 U 307/10, juris Rn. 7; OLG Hamm…, Urteil vom 7. November 2011 - 3 U 140/11, juris Rn. 30; Thüringer OLG, NJW-RR 2012, 1419; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1439).
  • OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden

    Diese Pflicht zur Selbstbestimmungsaufklärung ist in gleicher Weise Nebenpflicht des Behandlungsvertrags wie Ausfluss der Garantenstellung des Arztes (…BGH aaO; VersR 1990, 1010; Senat, Urteil vom 02. Juli 2010 - 4 U 307/10 -, Rn. 10, juris).

    Spricht damit eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch soll aber dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie vor allem von therapeutischer Bedeutung sind, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.7.2002 - 4 U 574/02 - n.v; Beschluss vom 24.11.2006, 4 U 1299/06 - n.v Senat, Urteil vom 02. Juli 2010 - 4 U 307/10 -, Rn. 10, juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2023 - 24 U 204/21
    Maßgebend ist, ob im Einzelfall wegen der Verfassung des pflegebedürftigen Bewohners aus der ex-ante-Sicht ernsthaft damit gerechnet werden musste, dass er sich ohne Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - III ZR 168/19, Rn.15 mwN; OLG Thüringen…, Urteil vom 5. Juni 2012 - 4 U 488/11, Rn. 21; OLG Hamm…, Urteil vom 7. November 2011 - 3 U 140/11, Rn. 30; OLG Dresden, Urteil vom 2. Juli 2010 - 4 U 307/10, Rn. 7).
  • OLG Dresden, 16.01.2025 - 4 U 657/24

    Richterliche Hinweispflicht bei unterbliebenem Beweisantritt?

    Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. nur BGH VersR 2005, 836; VersR 1988, 190; Senat, Urteil vom 02.07.2010 - 4 U 307/10 -, Rn. 10, juris;… Beschluss vom 14.02.2018 - 4 U 82/18 -, Rn. 8, juris).
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