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| OLG Bamberg, 16.01.2006 - 4 U 34/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Hof, 15.01.2002 - 12 O 174/99
- OLG Bamberg, 16.01.2006 - 4 U 34/02
- BGH, 16.03.2007 - VI ZR 42/06
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15
Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem …
Rn. 38 Der Senat selbst war mit der Konstellation eines extremen Geburtsschadens beispielsweise in dem von ihm wiederholt beurteilten Fall des u. a. taub, fast blind sowie mit extremen Gelenkkontrakturen geborenen Kindes Z. befasst gewesen (vgl. das durch NA-Beschluss des BGH vom 27.02.2007 - VI ZR 42/06 - bestätigte Urteil vom 16.01.2006 im Ausgangsverfahren 4 U 34/02 sowie Senat VersR 2012, 725 = GesR 2012, 301 in dem von der Haftpflichtversicherung des haftenden Belegarztes angestrengten Regressprozess). - OLG Bamberg, 01.08.2011 - 4 U 38/09
Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit der Regressklage des Haftpflichtversicherers …
Rn. 6 Während die Berufung des Versicherungsnehmers erfolglos blieb, hat der Senat dem Rechtsmittel der Geschädigten teilweise stattgegeben und das vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeld auf 400.000,00 Euro zuzüglich Verzugszinsen angehoben; soweit die dortige Klägerseite darüber hinaus an ihrem Schadensersatzbegehren gegen die Hebamme festgehalten hatte, wurde ihre Berufung zurückgewiesen (Senatsurteil vom 16.01.2006 - 4 U 34/02 -).Rn. 29 Die Akten des Vorprozesses 12 O 174/99 LG Hof (= 4 U 34/02 OLG Bamberg) sind bereits im Senatstermin vom 27.09.2010 im Wege des Urkundsbeweises verwertet und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden (Bl. 428 mit Bl. 435).
- OLG Naumburg, 10.12.2010 - 1 W 57/10
Schmerzensgeldbemessung: Immaterieller Schaden bei einem mit schwerster …
Rn. 23 Der Senat verweist auf eine Entscheidung des OLG Bamberg vom 16. Januar 2006 (Geschäftszeichen 4 U 34/02;… Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge 2009, 27. Aufl., Rdn. 2888), das einem Kind, das eine schwerste Hirnschädigung bei seiner Geburt aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers erlitten hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000,- Euro zugesprochen hat.
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