Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 29.06.2000 - 4 U 37/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Privatrechtliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Straßeneigentümer und dem Eigentümer einer in den Straßenkörper integrierten Versorgungsleitung; Kostenlast bei zwangsweiser Umverlegung einer Versorgungsleitung
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 08.12.1999 - 5 O 1737/99
- OLG Naumburg, 29.06.2000 - 4 U 37/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.07.1993 - III ZR 146/92
Entschädigungsanspruch bei straßenbaubedingter Verlegung von Erdleitungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.03.2000 - III ZR 141/99
Erteilung der Standortgenehmigung für den Bau einer Erdgasleitung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.03.1994 - III ZR 10/93
Entschädigung für die Verlegung einer Fernwasserleitung wegen des Neubaus einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.04.1998 - III ZR 91/95
Zur Erstattung sog. Folgekosten bei Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.01.1969 - V ZR 74/65
Abwasserkanal im Straßenkörper einer Bundesstraße
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03
Kostentragung bei Verlegung eines im Eigentum eines Versorgungsunternehmens …
Selbst wenn man von einer Veranlassung der Leitungsverlegung durch die Klägerin ausginge, steht einem entsprechenden Kostenübernahmeanspruch der Beklagten gegen die Klägerin entgegen, dass das Veranlassungsprinzip, auf das sich die Beklagte insoweit beruft, gerade nicht als eine allgemeine, quasi übergesetzliche Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung anerkannt ist, sondern nur gilt, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Regelung gibt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGHZ 123, 166, 168; BGHZ 125, 293, 296; BGHZ 138, 266, 270; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 29. Juni 2000 - 4 U 37/00 -, nachfolgend bestätigt durch BGHZ 148, 129 = NJW 2001, 3057; sowie Urteil vom 19. April 2001 - 2 U 242/00 - , nachfolgend bestätigt durch Urt. des BGH vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 -).
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Rechtsprechung
| SG Regensburg, 26.02.2004 - S 4 U 37/00 |
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 26.02.2004 - S 4 U 37/00
- LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
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