Rechtsprechung
| OLG Dresden, 12.10.2022 - 4 U 405/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eine Divergenz, die die Zulassung der Revision erfordert und einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss entgegensteht, erfordert die Abweichung zu dem von einem anderen Obergericht aufgestellten Rechtssatz. Bei einer unterschiedlichen Würdigung des Sachverhalts in ...
- rechtsportal.de
Wirksamkeit einer Beitragserhöhung in einer privaten Krankenversicherung Voraussetzungen einer Divergenz Unterschiedliche Würdigung eines Sachverhalts in tatsächlicher Hinsicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zulassung der Revision: Voraussetzungen einer Divergenz?
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 3 O 1582/21
- OLG Dresden, 22.08.2022 - 4 U 405/22
- OLG Dresden, 12.10.2022 - 4 U 405/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2022 - 4 U 405/22
Von einer Divergenz ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn den Entscheidungen einander widersprechende abstrakte Rechtssätze zugrunde liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2007 - II ZR 95/06 - juris).Eine Divergenz liegt dagegen nicht vor, wenn die gegenteiligen Urteile auf der Würdigung des jeweiligen vorgetragenen Sachverhaltes in tatsächlicher Hinsicht beruhen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 09.07.2007 - II ZR 95/06 - juris).
- BGH, 21.07.2021 - IV ZR 191/20
Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2022 - 4 U 405/22
Der Senat hat bereits in seinem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass der Umstand, dass der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 23.06.2021 (IV ZR 250/20 - juris) und vom 21.07.2021 (IV ZR 191/20 - juris) bei einer vergleichbar lautende Mitteilung vom Februar 2017 eine andere Bewertung des Oberlandesgerichtes Köln revisionsrechtlich nicht beanstandet hat, nicht im Umkehrschluss bedeutet, dass sich jede andere Bewertung verbietet. - BGH, 23.06.2021 - IV ZR 250/20
Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Mitteilung zur Begründung einer …
Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2022 - 4 U 405/22
Der Senat hat bereits in seinem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass der Umstand, dass der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 23.06.2021 (IV ZR 250/20 - juris) und vom 21.07.2021 (IV ZR 191/20 - juris) bei einer vergleichbar lautende Mitteilung vom Februar 2017 eine andere Bewertung des Oberlandesgerichtes Köln revisionsrechtlich nicht beanstandet hat, nicht im Umkehrschluss bedeutet, dass sich jede andere Bewertung verbietet. - BGH, 12.01.2022 - VII ZR 491/21
Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung eines Fahrzeugs; …
Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2022 - 4 U 405/22
Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein- und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2022 - VII ZR 491/21 - juris).
- OLG Dresden, 13.02.2024 - 4 U 2627/22
Klage eines Versicherungsnehmers auf Feststellung der Unwirksamkeit der …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. Beschluss vom 13.03.2023 - 4 U 2605/22 - juris; vgl. Beschluss vom 12.10.2022 - 4 U 405/22 - juris). - OLG Dresden, 09.03.2023 - 4 U 2496/22
Anforderungen an die Begründung einer Prämienerhöhung in der privaten …
(Festhaltung Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 4 U 405/22 -, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 22.08.2022 - 4 U 405/22 |
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 3 O 1582/21
- OLG Dresden, 22.08.2022 - 4 U 405/22
- OLG Dresden, 12.10.2022 - 4 U 405/22
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Dresden, 04.02.2025 - 4 U 1627/22
Verjährung eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs; Mitteilung der …
Rn. 6 Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, dass er die Formulierungen in den Beitragsanpassungsschreiben der Beklagten zum 01.04.2017 - teils auch zu dem streitgegenständlichen Tarif - für formell wirksam hält (Urteil vom 22.11.2022 - 4 U 1500/22, vom 15.2.2022 - 4 U 1731/24; Beschlüsse vom 30.08.2022 - 4 U 825/22; vom 12.09.2022 - 4 U 1327/22, vom 22.08.2022 - 4 U 405/22). - OLG Dresden, 21.05.2024 - 4 U 423/24
Wirksamkeit einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung
Damit ist für den Versicherungsnehmer aus der Gesamtbetrachtung aller Informationen - Anschreiben, Nachtrag zum Versicherungsschein und allgemeine Informationen - ersichtlich, dass die konkrete Prüfung eine Abweichung der Leistungsausgaben in den betroffenen Tarifen ergeben hat (Senat, Beschluss vom 22.8.2022 - 4 U 405/22, juris-Rzrn.Aus dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil revisionsrechtlich relevante Fehler des Berufungsgerichtes - das eine vergleichbare Anpassung für nicht ausreichend gehalten hat - nicht gefunden hat, lässt sich nicht schließen, dass jede andere Bewertung falsch wäre (Senatsbeschluss vom 22.8.2022, a.a.O., Rz. 18 m.w.N.).
- OLG Dresden, 12.09.2022 - 4 U 1327/22
Wirksamkeit einer Beitragserhöhung in einer privaten Krankenversicherung Kein …
Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 22.8.2022 (4 U 405/22) und 30.8.2022 (4 U 825/22) im Wesentlichen gleichlautende Erhöhungsverlangen (seinerzeit für Erhöhungen ab dem 1.4.2015 bzw. 1.4.2017) für wirksam gehalten, weil der Hinweis auf "gestiegene Kosten für medizinische Leistungen" hinreichend klarstellt, dass auslösender Faktor die Leistungsausgaben sind und weil sich aus den - dort jeweils gleichformulierten - Erläuterungen in Verbindung mit dem Nachtrag zum Versicherungsschein für den Versicherungsnehmer hinreichend deutlich ergibt, dass eine konkrete Prüfung bezogen auf die jeweils im Streit stehenden Erhöhungen für das jeweilige Jahr eine Erhöhung ausgelöst hat und dass diese über dem maßgeblichen Schwellenwert liegt. - OLG Dresden, 13.06.2024 - 4 U 379/24
Stützung von Ansprüchen für eine Auskunft über den Umfang von Prämienerhöhungen …
Rn. 4 Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, dass er die Formulierungen in den Beitragsanpassungsschreiben der Beklagten zum 01.04.2017 - teils auch zu den gleichen Tarifen für formell wirksam hält (Urteil vom 22.11.2022 - 4 U 1500/22, Beschlüsse vom 30.08.2022 - 4 U 825/22; vom 12.09.2022 - 4 U 1327/22, vom 22.08.2022 - 4 U 405/22 und Weitere). - OLG Dresden, 09.05.2023 - 4 U 2642/22
Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassungen der privaten …
Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, dass er die Formulierungen in den Beitragsanpassungsschreiben der Beklagten zum 01.04.2017 - teils auch zu den gleichen Tarifen für formell wirksam hält (Urteil vom 22.11.2022 - 4 U 1500/22, Beschlüsse vom 30.08.2022 - 4 U 825/22; vom 12.09.2022 - 4 U 1327/22, vom 22.08.2022 - 4 U 405/22 und Weitere).
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