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| OLG Nürnberg, 26.06.1985 - 4 U 4246/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG München, 21.05.2010 - 5 U 5090/09
Zinsanspruch aus Sicherungsgrundschulden: Geltendmachung der gesamten …
37 a) Die in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation relevante, in der Rechtsprechung des BGH bisher offen gelassene und in der Instanzrechtsprechung und in der Literatur umstrittene Frage, ob aus dieser Konstellation nicht nur das - einhellig angenommene - Recht des Sicherungsnehmers, vorliegend also der Beklagten, folgt, diese Zinsen geltend zu machen, sondern auch die Pflicht gegenüber dem Sicherungsgeber, vorliegend also gegenüber den Klägern, bei dem Ersteher diese Zinsen tatsächlich einzufordern (offen gelassen durch Urteil des BGH vom 27.02.1981 - V ZR 9/80, WM 1981, 581 = NJW 1981, 1505 unter II 1 a); verneinend OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.1992, 15 W 18/92, OLGZ 1992, 376, juris Rn. 16, sowie OLG München - Senat Augsburg -, Urteil vom 10.07.1979 - 27 U 220/79, NJW 1980, 1051, m. zust. Anm. Vollkommer; ablehnend auch Münchner Kommentar - Eickmann, BGB, 5. Aufl., § 1191 Rn. 150; offen gelassen dagegen in Münchner Kommentar - Eickmann, BGB, 5. Aufl., § 1191 Rn. 55 aE; offen auch OLG Nürnberg, Urteil vom 26.06.1985 - 4 U 4246/84, EWIR 1985, 779; eine Pflicht bejahend dagegen Staudinger - Wolfsteiner, a.a.O., Rn. 124, sowie Soergel - Konzen, BGB, 13. Aufl., § 1191 Rn. 59) wird vom Senat bejaht.
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