Rechtsprechung
| OLG Dresden, 25.02.1999 - 4 U 455/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1
Anfechtbarkeit einer Zahlung in der Gesamtvollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtung wegen inkongruenter Deckung
Verfahrensgang
- LG Dresden - 8 O 4406/97
- OLG Dresden, 25.02.1999 - 4 U 455/98
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97
Begriff der Zahlungseinstellung
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.1999 - 4 U 455/98
Nach dem - wenngleich recht ungeordneten und großenteils kaum über eine mit Kommentierungen versehene Abschrift der Tabelle hinausgehenden - Vorbringen des Klägers, das angesichts der dennoch darin enthaltenen Angaben von der Beklagten nur unsubstantiiert bestritten wurde (zur eingeschränkten Darlegungslast des Verwalters in einem solchen Fall vgl. BGH ZIP 1998, 2008, 2010), war die Schuldnerin zu diesem Zeitpunkt bei der Beklagten mit Sozialversicherungsbeiträgen seit Oktober 1994 in Rückstand; andere Sozialversicherungsträger, etwa die DAK oder die Barmer Ersatzkasse, waren bereits seit Mitte 1994 nicht oder nur teilweise befriedigt worden; Arbeitslöhne standen aus.Tun sie es dennoch, müssen dafür im Allgemeinen besondere Gründe vorliegen (vgl. BGH ZIP 1998, 2008, 2011).
Der Senat schließt sich unter den vorliegenden Voraussetzungen der dies bejahenden, nun auch vom BGH (ZIP 1998, 2008, 2011) vertretenen Ansicht an.
- BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97
Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.1999 - 4 U 455/98
Die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistete Deckung ist ebenso inkongruent wie die durch Zwangsvollstreckung erlangte (BGH ZIP 1997, 1929 f). - BGH, 15.02.1990 - IX ZR 149/88
Erstattungsansprüche des Geschäftsführers wegen zu Unrecht an den …
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.1999 - 4 U 455/98
Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, eine Benachteiligung der Gläubiger - als Voraussetzung jeder Anfechtung - könne bereits darin liegen, dass die als Kredit dem Gemeinschuldner zur Verfügung stehenden Mittel für eine inkongruente Befriedigung verbraucht und nicht in anderer Weise zum Nutzen seines Geschäftsbetriebs verwendet worden sind (ZIP 1990, 459, 460).
- OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Insolvenzrechtliche Anfechtung; Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung; …
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.1999 - 4 U 455/98
Schließlich kommt der Beklagten als Sozialversicherungsträger nach ständiger Rechtsprechung keine besondere Begünstigung im Rahmen der Anfechtungsvorschriften zu (vgl. dazu jüngst OLG Brandenburg, EWiR 1999, 125, mit zustimmender Anmerkung Gerhardt, ebenda). - OLG Dresden, 27.08.1998 - 4 U 293/98
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.1999 - 4 U 455/98
Zur Begründung wird auf die Entscheidung des Senats vom 27.08.1998 - Az.: 4 U 293/98 -, ZIP 1998, 1646 , verwiesen. - OLG Dresden, 29.01.1998 - 7 U 3017/97
Anfechtbarkeit einer Forderungsabtretung bei späterer Gesamtvollstreckung
Auszug aus OLG Dresden, 25.02.1999 - 4 U 455/98
Dem vermag sich der Senat jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht anzuschließen (dagegen auch OLG Dresden, Urt. v. 29.01.1998 - 7 U 3017/97 - allerdings ohne nähere Begründung).
- OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 55/01
Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der …
Entgegen der Ansicht des OLG Dresden (Urteil vom 25. Februar 1999, 4 U 455/98) muss der Insolvenzverwalter nicht darlegen und beweisen, dass und wofür die Kreditmittel ohne die angefochtene Rechtshandlung in Anspruch genommen worden wären und inwiefern sich aus diesem Mitteleinsatz ein Nutzen für die Gesamtheit der Gläubiger ergeben hätte.Mit der hier vertretenen Auffassung weicht der Senat zudem von dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 25. Februar 1999 ( 4 U 455/98) ab.
- OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 164/04
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Scheckeinlösung durch …
Maßgeblich ist allein, dass die Aktivmasse des Schuldners bei einer Inanspruchnahme des Kredits größer gewesen wäre, wenn die erhaltenen Mittel nicht abgeflossen wären (dazu BGH NJW 2002, 1574; WM 1990, 649, 650; 1985, 364, 365; OLG Hamburg ZIP 2002, 1360, 1363; OLGR 2002, 373, 376; a.A. OLG Dresden, Urt. vom 25.02.1999 - Az. 4 U 455/98 {juris}). - OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 46/01
Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
Entgegen der Ansicht des OLG Dresden (Urteil vom 25. Februar 1999 - 4 U 455/98 -, juris-Datenbank) muss der Insolvenzverwalter nicht darlegen und beweisen, dass und wofür die Kreditmittel ohne die angefochtene Rechtshandlung in Anspruch genommen worden wären und inwiefern sich aus diesem Mitteleinsatz ein Nutzen für die Gesamtheit der Gläubiger ergeben hätte.Mit der hier vertretenen Auffassung weicht der Senat von dem Urteil des OLG Dresden vom 25. Februar 1999 (- 4 U 455/98 -, juris-Datenbank) ab.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".