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Weitere Entscheidung unten: SG Saarbrücken, 15.12.2003

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.02.2004 - 4 U 47/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11554
OLG Schleswig, 02.02.2004 - 4 U 47/03 (https://dejure.org/2004,11554)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.02.2004 - 4 U 47/03 (https://dejure.org/2004,11554)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 4 U 47/03 (https://dejure.org/2004,11554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unveränderter Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung des Streitwerts bei nur einseitiger Erledigungserklärung; Entscheidung über einen rechtshängigen Anspruch in der Hauptsache mangels beendetem Prozessrechtsverhältnis; Streitwertmäßige und kostenrechtliche Gleichbehandlung von einseitiger und übereinstimmender ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 161/80

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers nach …

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.02.2004 - 4 U 47/03
    Im Übrigen ist auch insoweit die BGH-Rechtsprechung nicht einheitlich, denn nach einer Entscheidung des 6. Zivilsenats vom 08.12.1981 (NJW 1982, 768) soll sich ausnahmsweise der Streitwert in einer "Ehrenschutzsache" nach dem Wert der Hauptsache richten.
  • OLG Brandenburg, 10.10.1995 - 6 W 19/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 02.02.2004 - 4 U 47/03
    Richtig festgesetzt ist der Streitwert vor dem Hintergrund dieser Funktion dann, wenn die auf seiner Grundlage ermittelte Vergütung der Rechtsanwälte und des Gerichts angemessen ist (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1472).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 22 W 3/16

    Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung

    Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist hingegen der Auffassung, es verbleibe auch nach einseitiger Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachestreitwert (so beispielsweise OLG Schleswig, Beschluss vom 02. Februar 2004 - Az. 4 U 47/03; OLG München, Beschluss vom 28.02.1996 - Az. 28 W 676/96).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 24 U 7/05
    c) Die Mindermeinung in der Literatur (…Baumbach/Hartmann, § 3 ZPO Anh. Rdnr. 49;… Zöller/Herget, § 3 ZPO Rdnr. 16 m.w.N.), die vor 1990 noch überwiegend von der obergerichtliche Rechtsprechung vertreten wurde und danach nur noch vereinzelt von ihr vertreten wird (OLG Köln (17. ZS.), OLGR 1994, 298, ihm folgend ohne eigene Begründung 27. ZS., OLGR 1997, 120; OLG München (28. ZS.), NJW-RR 1996, 957; OLG Brandenburg (6. ZS.), NJW-RR 1996, 1472; OLG Schleswig (4. ZS.), OLGR 2004, 342), geht davon aus, dass sich der Streitwert der ursprünglichen Hauptsache durch die einseitige Erledingserklärung nicht verändere.

    Mit dem Wandel der Rechtsprechung setzen sich Hartmann (…Baumbach/Hartmann, § 3 ZPO Anh. Rdnr. 45, 49, § 91a ZPO Rdnr. 170) und Herget (…Zöller/Herget, § 3 ZPO Rdnr. 16 m.w.N.) ebenso wie die ihnen folgenden Entscheidungen des OLG Köln (17. ZS, OLGR 1994, 298; 27. ZS, OLGR 1997, 120), OLG Brandenburg (6. ZS., NJW-RR 1996, 1472), OLG München (28. ZS., NJW-RR 1996, 956), OLG Schleswig (4. ZS., OLGR 2004, 342) und LG Frankfurt (JurBüro 2002, 367) nicht auseinander.

    Macht der Beklagte von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, ist ihm entgegen der Auffassung des OLG Schleswig (4. ZS., OLGR 2004, 342), auf deren Fehlerhaftigkeit bereits das OLG Köln (JMBl NRW 2005, 79) zutreffend hingewiesen hat, kein entsprechendes Interesse zu unterstellen, abgesehen davon, dass es für die Streitwertfestsetzung nicht relevant ist.

  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764

    Unterlassung der Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten

    Zum anderen wird die Auffassung vertreten, anzusetzen sei auch nach einer einseitigen Erledigungserklärung der Wert der für erledigt erklärten Hauptsache (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 17.11.1992 - 10 W 61/92 - NJW-RR 1993, 510/511;… OLG Köln, B.v. 14, 7,1993 - 17 W 145/93 - juris Rn. 4 f.; OLG SH, B.v. 2.2.2004 - 4 U 47/03 - juris Rn. 3 ff.;… HessVGH, B.v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 - juris Rn. 5 f.;… LSG BW, U.v. 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 - juris Rn. 37;… SächsOVG, B.v. 27.1.2012 - 5 A 157/10 - juris Rn. 10;… der Sache nach auch BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 13.761 - juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Demgegenüber ist ein anderer Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, es verbleibe ungeachtet der einseitigen Erledigungserklärung beim unveränderten Hauptsachewert (so in neuerer Zeit insbesondere OLG Schleswig OLGR 2004, 342; LG Duisburg MDR 2004, 962; LG Frankfurt JurBüro 2002, 367), während nach der dritten Meinung - der im Streitfall auch das Landgericht gefolgt ist - ein prozentual verminderter Feststellungswert, der überwiegend mit 50 Prozent des Hauptsachewerts bemessen wird, anzusetzen sein soll (vgl. in diesem Sinne OLG Brandenburg OLGR 2000, 490;… ebenso Zöller/Herget aaO § 3 Stichwort "Einseitige Erledigungserklärung").
  • OLG Schleswig, 09.05.2005 - 9 U 123/04

    Streitwert nach einseitig gebliebener Erledigungserklärung

    Der Senat schließt sich den überzeugenden Erwägungen des 4. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichts im Beschluss vom 2. Februar 2004 - 4 U 47/03 (SchlHA 2005, 92 f. = OLGR 2004, 342 m.w.N. auch zur Gegenauffassung) an.
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Rechtsprechung
   SG Saarbrücken, 15.12.2003 - S 4 U 47/03   

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https://dejure.org/2003,39497
SG Saarbrücken, 15.12.2003 - S 4 U 47/03 (https://dejure.org/2003,39497)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.12.2003 - S 4 U 47/03 (https://dejure.org/2003,39497)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - S 4 U 47/03 (https://dejure.org/2003,39497)
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