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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.07.2002 - 4 U 574/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10424
OLG Dresden, 11.07.2002 - 4 U 574/02 (https://dejure.org/2002,10424)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.07.2002 - 4 U 574/02 (https://dejure.org/2002,10424)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 4 U 574/02 (https://dejure.org/2002,10424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; ZPO § 529 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 847; ZPO § 529 (n.F.)
    Zur Frage des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers und zur Frage der fehlenden Aufklärung durch den Arzt; Bindung des Oberlandesgerichts als Berufungsgericht an die Tatsachenfeststellung des Landgerichts gem. § 529 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche wegen ärztlichem Behandlungsfehler; Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens im ersten Rechtszug ; Anforderungen an Parteivortrag des Patienten im Arzthaftungsprozess ; Chancengleichheit zwischen Patient und Behandlungsseite ; Angepasste ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2002 - 4 U 574/02
    Vielmehr kann aus dem Eingriff keine Haftung hergeleitet werden, wenn der Patient in Kenntnis des verwirklichten Risikos seine Einwilligung erteilt hat (so BGHZ 144, 1).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2002 - 4 U 574/02
    Spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch - hier die Dokumentation in den Arztunterlagen -, sollte dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht mehr erinnern (so ausdrücklich BGH NJW 1985, 1399).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 342/90

    Anforderungen an eine fahrlässige Körperverletzung - Voraussetzungen für einen …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2002 - 4 U 574/02
    Diese Überlegungen müssen auch auf den Arzt in der Ausbildung übertragen werden, wenn er aufgrund seines Ausbildungsstandes nicht in der Lage ist, die konkret bei dem Patienten vorliegende Erkrankung und die erforderliche Behandlung zu beurteilen (vgl. BGH BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 2).
  • BGH, 27.11.1973 - VI ZR 167/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2002 - 4 U 574/02
    Der Ausgangspunkt des Klägers ist allerdings zutreffend: Grundsätzlich muss ein Arzt den Patienten aufklären, er darf die Aufklärung nicht auf nichtärztliches Personal delegieren (BGH NJW 1974, 604), weil dieses aufgrund fehlender Sachkunde nicht in der Lage ist, den Patienten konkret über die bei ihm anstehende Behandlung und die bei ihm bestehenden Risiken zu belehren.
  • OLG Oldenburg, 06.04.1994 - 5 W 42/94

    Substantiierung, Schlüssigkeit, Prozeßkostenhilfe, Erfolgsaussicht, Operation, …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2002 - 4 U 574/02
    Die weitergehenden Vorwürfe (Unterlassung weiterer Maßnahmen zur Diagnose und Therapie) sind - auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im Arzthaftungsprozess die Anforderungen an den Vortrag eines Patienten maßvoll sein müssen, um die Chancengleichheit zwischen Patient und Behandlungsseite zu wahren (…Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht 4. Aufl. Rdn. E 2; OLG Oldenburg OLGR 1999, 61) - für den zweiten Rechtszug unter Beachtung der beiden vorliegenden Gutachten unsubstantiiert; nach sachverständiger Sachaufklärung im ersten Rechtszug trifft auch die Patientenseite eine dementsprechend angepasste Substantiierungspflicht (vgl. OLG Oldenburg MedR 1992, 166) .
  • OLG München, 07.02.1979 - 3 U 1789/76
    Auszug aus OLG Dresden, 11.07.2002 - 4 U 574/02
    Gleiches gilt, wie seiner Zeugenaussage zu entnehmen ist, für die von ihm angeratene Operation, die im Übrigen zu den leichteren Eingriffen zählt (vgl. OLG München VersR 1980, 172).
  • OLG Dresden, 14.02.2018 - 4 U 82/18

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht über alternative Behandlungsmethoden

    Spricht damit eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch soll aber dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie vor allem von therapeutischer Bedeutung sind, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.7.2002 - 4 U 574/02 - n.v; Beschluss vom 24.11.2006, 4 U 1299/06 - n.v Senat…, Urteil vom 02. Juli 2010 - 4 U 307/10 -, Rn. 10, juris).

    Dass er bei dieser Sachlage den ihm auch bei einer - unterstellten - Aufklärungspflichtverletzung obliegenden Kausalitätsnachweis zwischen der Operation und den nunmehr geltend gemachten Primär- und Sekundärschäden (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 11. Juli 2002 - - 4 U 574/02 - -, juris) wird führen können, hält der Senat für zweifelhaft.

  • OLG Dresden, 14.01.2025 - 4 U 2630/22
    Vielmehr kann es zur Überzeugungsbildung im Einzelfall ausreichen, wenn durch Zeugen die ständige Praxis einer ordnungsgemäßen Aufklärung nachgewiesen ist, sofern ausreichende Indizien dafür bestehen, dass überhaupt ein Aufklärungsgespräch geführt worden ist (vgl. BGH, NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.07.2002 - 4 U 574/02; Senat, Beschluss vom 10.08.2020 - 4 U 905/20 -, juris).
  • OLG Dresden, 20.12.2017 - 4 U 966/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Beratung einer Schwangeren über die …

    Spricht aber in Verbindung mit den Eintragungen in den Behandlungsunterlagen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit seiner Angaben soll dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den Inhalt solcher Gespräche nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.7.2002 - 4 U 574/02).
  • OLG Dresden, 16.01.2025 - 4 U 657/24

    Richterliche Hinweispflicht bei unterbliebenem Beweisantritt?

    Dass die Klägerin bei dieser Sachlage den ihr auch bei einer - unterstellten - Aufklärungspflichtverletzung obliegenden Kausalitätsnachweis zwischen der Operation und den nunmehr geltend gemachten Primär- und Sekundärschäden (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 14.02.2018, a.a.O.; Urteil vom 11. Juli 2002 - 4 U 574/02 -, juris) wird führen können, hält der Senat daher für zweifelhaft.
  • OLG Bremen, 13.12.2018 - 5 U 10/17

    Hüftendoprothesenoperation durch einen Assistenzarzt: Anforderungen an Aufklärung …

    standes in der Lage ist, die Erkrankung und die Behandlung zu beurteilen (OLG Dresden, GesR 2003, 157;… Martis/Winkhart, a.a.O., A 125).
  • OLG Dresden, 10.08.2020 - 4 U 905/20

    Aufklärungspflicht des Arztes über Behandlungsalternativen

    Vielmehr kann es zur Überzeugungsbildung im Einzelfall ausreichen, wenn durch Zeugen die ständige Praxis einer ordnungsgemäßen Aufklärung nachgewiesen ist, sofern ausreichende Indizien dafür bestehen, dass überhaupt ein Aufklärungsgespräch geführt worden ist (vgl. BGH NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.7.2002 - 4 U 574/02;… Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. C Rn 134 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10

    Arzthaftung; Aufklärung; Behandlungsalternativen; distalen Spiralfraktur; …

    Spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch soll dem Arzt nämlich im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist; dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche, die für sie vor allem von therapeutischer Bedeutung sind, nicht mehr erinnern (BGH NJW 1985, 1399; Senat, Urteil vom 11.7.2002 - 4 U 574/02 - n.v; Beschluss vom 24.11.2006, 4 U 1299/06 - n.v.).
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