Rechtsprechung
| OLG Dresden, 14.07.2022 - 4 U 623/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann eine erst in der Berufung vorgelegte eidesstattliche Versicherung nicht als neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel zurückgewiesen werden.
- rechtsportal.de
Einstweiliges Verfügungsverfahren; In der Berufungsinstanz vorgelegte eidesstattliche Versicherung; Keine Zurückweisung als neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eidesstattliche Versicherung ist kein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel!
Verfahrensgang
- LG Chemnitz - 6 O 201/22
- OLG Dresden, 14.07.2022 - 4 U 623/22
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 04.01.2024 - U 1102/23
Rennstrecke, Nürburgring - Gewährung des Zugangs zur Rennstrecke "Nürburgring" …
Rn. 13 Im Übrigen erscheint die Anwendbarkeit der §§ 529, 531 ZPO aufgrund der Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzes ausgeschlossen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2005 - 11 U 64/04, GRUR-RR 2005, 299, 301; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 09.10.2014 - 15 U 99/14, GRUR-RS 2015, 07641 Rn. 52; OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 14.07.2022 - 4 U 623/22, BeckRS 2022, 20017 Rn. 5).
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