Rechtsprechung
| OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 648/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- digichart.de
Amtshaftung, Vertiefte Zustandsprüfung, Prüfung von oben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ThStrG § 10; ThStrG § 43; BGB § 839; GG Art. 34
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich Straßenbäumen in Thüringen; Anforderungen an die Kontrolle von Straßenbäumen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich Straßenbäumen in Thüringen; Anforderungen an die Kontrolle von Straßenbäumen
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 14.07.2008 - 3 O 930/07
- OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 648/08
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1339
Wird zitiert von ... (3)
- LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15
Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers bei Straßenbäumen
Dass infolge des Unwetters gerade in der Nähe der späteren Unfallstelle offensichtliche Schäden (bspw. durch umgefallene Bäume oder große Äste) aufgetreten seien (vgl. zu solch einem Fall OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 648/08), ist nicht konkret dargelegt; die Kläger tragen lediglich allgemein vor, dass Personen den Landesbetrieb des Beklagten auf die Gefährdung durch Bäume hingewiesen hätten. - VG Münster, 17.04.2015 - 5 K 3212/13
Schadensersatz Fürsorgepflicht Verkehrssicherungspflicht Wind Baum Zwiesel
Rn. 42 Siehe Thüringer OLG, Urteil vom 24. Juni 2009 - 4 U 648/08 -, MDR 2009, 1339 = juris, Rn. 20; vgl. auch Saarländisches OLG, Teilurteil vom 9. November 2011 - 1 U 177/10 - 46 u. a. -, juris, Rn. 35. - OLG Jena, 27.06.2013 - 4 U 441/12
Amtshaftung: Kraftfahrzeugschaden durch einen auf die Fahrbahn stürzenden Baum
Rn. 16 Dies vorausgeschickt liegt eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil v. 01.02.2006, Az.: 4 U 689/04; v. 14.01.2009, Az.: 4 U 818/07; v. 27.05.2009, Az.: 4 U 648/08 und 05.08.2009, Az.: 4 U 97/07; vgl. auch BGH NJW 04, 1381) nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum - sei es durch Astabbruch oder ein Umfallen des gesamten Baumes - hinweisen.
dejure.org
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