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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9511
OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08 (https://dejure.org/2008,9511)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.11.2008 - 4 U 716/08 (https://dejure.org/2008,9511)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. November 2008 - 4 U 716/08 (https://dejure.org/2008,9511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 940
    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung auf Zahlung von Krankentagegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Krankentagegeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Krankentagegeld; Begründung eines Anspruchs im Falle einer Berufung auf eine abweichende gutachterliche Stellungnahme durch die Gegenseite bei einer Leistungsverfügung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine wirksame …

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08
    Es kann auch nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass das Sozialamt unter Hinweis darauf, dass Ansprüche gegen die Versicherung bestehen, einen Antrag ablehnt (so OLG Karlsruhe, VersR 2008, 1252).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2006 - 5 U 247/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einstweilige Verfügung bei Einstellung von …

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08
    Eine denkbare wirtschaftliche Notlage wäre nur dann positiv anzunehmen, wenn der Verfügungskläger die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz vorübergehend überhaupt nicht aufrechterhalten kann und dadurch in Gefahr geriete, diese völlig zu verlieren (s. hierzu OLG Hamm MDR 2000, 847; OLG Saarbrücken VersR 2007, 935).
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 5 U 39/07

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zahlung von Krankentagegeld; …

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08
    Das Argument des OLG Köln (RuS 2007, 463), dass entsprechende Versicherungen gerade deshalb abgeschlossen werden, um solche Notlagen nicht aufkommen zu lassen, ist zwar zutreffend, führt aber bei Abwägung der finanziellen Beeinträchtigungen einerseits und des eventuell zu befürchtenden Verlustes der Versicherung andererseits nicht zwingend dazu, einen Verfügungsgrund zu bejahen.
  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Notunterhalt aufgrund unfallbedingter …

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2008 - 4 U 716/08
    Eine denkbare wirtschaftliche Notlage wäre nur dann positiv anzunehmen, wenn der Verfügungskläger die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz vorübergehend überhaupt nicht aufrechterhalten kann und dadurch in Gefahr geriete, diese völlig zu verlieren (s. hierzu OLG Hamm MDR 2000, 847; OLG Saarbrücken VersR 2007, 935).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsverfügung gegen einen …

    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs kann nur ausnahmsweise und nur insoweit beansprucht werden, als der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung zur Abwendung einer existenziellen Notlage dringend angewiesen ist, und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Köln r+s 2007, 463-464, OLG Koblenz Beschluss vom 23.11.2005, 10 U 1559/05, abrufbar in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 17.09.2010 - 10 U 276/10, VersR 2011, 1000; OLG München VersR 2010, 755; OLGR Jena 2009, 131-132; OLG Jena, Beschluss vom 08.03.2012 - 4 W 101/12, BeckRS 2012, 6100.).
  • OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10

    Einstweilige Verfügung auf vorläufige Leistung aus der …

    Rn. 11 Der Senat ist entgegen der im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16.05.2007 (Az. 5 U 39/07) vertretenen Ansicht mit dem Thüringer Oberlandesgericht (Urteil v. 19.11.2008, 4 U 716/08) und der vom 25. Senat des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 09.10.2008, 25 W 2183/08) vertretenen Linie der Meinung, dass der Erlass einer Leistungsverfügung auf vorläufige Leistung von Krankentagegeld nur dann und in soweit in Frage kommt, als eine hinreichende Existenzsicherung nicht durch Inanspruchnahme von Sozialleistungen erreicht werden kann.
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