Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 07.01.2009 - 4 U 724/08 |
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 07.05.2008 - 16 O 318/07
- OLG Koblenz, 23.10.2008 - 4 U 724/08
- OLG Koblenz, 07.01.2009 - 4 U 724/08
- BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
Sarah Wiener
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Januar 2009 - 4 U 724/08 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 23. Oktober 2008 - 4 U 724/08 -, c) das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 7. Mai 2008 - 16 O 318/07 - . - OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22 Rn. 65 Dass das Landgericht auf Art und Weise der kommerziellen Ausnutzung abgestellt und die nur einmalige Nutzung - in Abgrenzung zu längerfristigen Testimonial-Webeverträgen wie etwa bei der V.-Vereinbarung - herausgestellt hat, ist auch für den Senat überzeugend (siehe auch OLG Koblenz v. 07.01.2009 - 4 U 724/08, n.v. als Vorinstanz zu BVerfG v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 15, 20 ff. - Fiktive Lizenzgebühr).
Rn. 78 (5) Soweit schließlich das OLG Koblenz in einer - oben bereits zitierten - Entscheidung vom 07.01.2009 - 4 U 724/08 (n.v.) für eine einmalige kommerzielle Nutzung des Bildnisses einer Fernsehköchin für einen Werbeflyer (100.000 Auflage) aus Anlass einer Geschäftseröffnung mit Dosensuppen-Angeboten u. K. ohne eindeutige TestimonialWerbung, aber immerhin mit deutlichem Imagetransfer und Charakter als eine Art "Anpreiserin"- einen Betrag von 5.000 EUR zuerkannt hat, fügt sich dies hier eher ins Bild - zumal auch die damals Betroffene hohe Werbewerte mit Gagen im Bereich von 100.000 EUR vorgetragen hatte und es - trotz der geringeren Auflage - um einen deutlicheren Werbebezug ging.
- OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23 Dabei wird man zudem weitere Abschläge wegen der hier gegebenen bloßen Aufmerksamkeitswerbung als am wenigsten intensive Werbeform machen (vgl. zur Bemessung erneut Senat v. 08.11.2022 - 15 U 141/22 und 15 U 142/22, beide zur Veröffentlichung bestimmt), zudem wegen der fehlenden Exklusivitätsbindung mit nur einmaliger Nutzung (siehe auch dazu Senat a.a.O. und OLG Koblenz v. 07.01.2009 - 4 U 724/08, n.v. als Vorinstanz zu BVerfG v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 15, 20 ff. - Fiktive Lizenzgebühr) und zusätzlich auch wegen des Double-Einsatzes allgemein (…25% Abschlag nach OLG München v. 17.01.2003 - 21 U 2664/01, juris Rn. 20; Nichtannahme durch BVerfG v. 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04, BVerfGK 9, 83).
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| OLG Koblenz, 23.10.2008 - 4 U 724/08 |
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- LG Koblenz, 07.05.2008 - 16 O 318/07
- OLG Koblenz, 23.10.2008 - 4 U 724/08
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