Rechtsprechung
| OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. An die Zubilligung eines Anspruchs auf eine Geldentschädigung wegen der unberechtigten Veröffentlichung eines Bildnisses sind geringere Anforderungen zu stellen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Ob ein solcher Anspruch besteht, ist ...
- rechtsportal.de
Rechte eines Polizeibeamten wegen Veröffentlichung eines Lichtbildes im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über ein eingestelltes Ermittlungsverfahren Voraussetzungen der Zubilligung eines Anspruchs auf eine Geldentschädigung wegen der unberechtigten ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruchs auf eine Geldentschädigung wegen der unberechtigten Veröffentlichung eines Bildnisses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie im Recht am eigenen Bild durch identifizierende Berichterstattung und Veröffentlichung seines kontextneutralen Bildnisses zur Illustration des streitgegenständlichen Artikels
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 10.03.2023 - 8 O 2186/22
- OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Bei Bildveröffentlichungen ist zudem zu beachten, dass dort ein anderweitiger Ausgleich in der Regel tatsächlich kaum zu erreichen ist (st. Rspr., vgl. BGH v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94, NJW 1996, 985, 986;… siehe auch Endress Wanckel, Foto- und BildR , 5. Aufl. 2017, Rn. 272; OLG Köln…, Urteil vom 27. August 2020 - 15 U 185/19 -, Rn. 33, juris).Da die Besonderheit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild darin besteht, dass dem Verletzten - anders als in den anderen Fällen, in denen er etwa den Widerruf oder die Richtigstellung einer sein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Äußerung verlangen kann - gegen eine solche Rechtsverletzung keine anderen Abwehrmöglichkeiten als ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu Gebote stehen, sind aber in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsverletzung zu stellen (BGH v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94 , MDR 1996, 365 = AfP 1996, 138 = GRUR 1996, 227 [229] - Wiederholungsveröffentlichung; OLG Karlsruhe AfP 2014, 458 (462)).
- OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 2120/20
Die Veröffentlichung von bei einer internen Polizei-Abschlussfeier erstellten …
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Dies bedeutet allerdings nicht, dass jede Verletzung des Rechts am eigenen Bild automatisch eine Geldentschädigung nach sich zöge (Senat Urteil vom 8. Juni 2021 - 4 U 2120/20 -, Rn. 6, juris).Insoweit unterscheidet sich die Situation grundlegend von der dem Urteil des Senats vom 8. Juni 2021 (- 4 U 2120/20 -, juris) zugrundeliegenden Fallgestaltung, in der eine Geldentschädigung für die Veröffentlichung von Fotos von Absolventinnen der Hochschule der Polizei zugesprochen wurde; auch dort war allerdings lediglich eine die Untergrenze für eine Geldentschädigung knapp überschreitende Beeinträchtigung von 2500,- EUR angenommen worden.
- BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14
Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Dies hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (statt aller BGH, Urteil vom 21. April 2015 - VI ZR 245/14 -, Rn. 33, juris vgl. auch BVerfG, NJW 2004, 591, 592) und kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (…BGH aaO.;… st. Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 13. April 2023 - 4 W 198/23 -, Rn. 12, juris).
- OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
Recht am eigenen Bild: Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bei …
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Da die Besonderheit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild darin besteht, dass dem Verletzten - anders als in den anderen Fällen, in denen er etwa den Widerruf oder die Richtigstellung einer sein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Äußerung verlangen kann - gegen eine solche Rechtsverletzung keine anderen Abwehrmöglichkeiten als ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu Gebote stehen, sind aber in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsverletzung zu stellen (BGH v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94 , MDR 1996, 365 = AfP 1996, 138 = GRUR 1996, 227 [229] - Wiederholungsveröffentlichung; OLG Karlsruhe AfP 2014, 458 (462)). - BGH, 17.05.2022 - VI ZR 141/21
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine …
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Gegen rechtsverletzende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht kann nämlich nur der unmittelbar Verletzte, nicht auch derjenige vorgehen, der von den Fernwirkungen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht eines anderen nur mittelbar belastet wird, solange diese Auswirkungen nicht auch als Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21 -, juris; Senat…, Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 -, Rn. 59, juris). - BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Dies hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (statt aller BGH, Urteil vom 21. April 2015 - VI ZR 245/14 -, Rn. 33, juris vgl. auch BVerfG, NJW 2004, 591, 592) und kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (…BGH aaO.;… st. Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 13. April 2023 - 4 W 198/23 -, Rn. 12, juris). - OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19
Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Bei Bildveröffentlichungen ist zudem zu beachten, dass dort ein anderweitiger Ausgleich in der Regel tatsächlich kaum zu erreichen ist (st. Rspr., vgl. BGH v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94, NJW 1996, 985, 986;… siehe auch Endress Wanckel, Foto- und BildR , 5. Aufl. 2017, Rn. 272; OLG Köln, Urteil vom 27. August 2020 - 15 U 185/19 -, Rn. 33, juris). - OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Unterlassungsansprüche hinsichtlich verschiedener Äußerungen in einem Buch über …
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Gegen rechtsverletzende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht kann nämlich nur der unmittelbar Verletzte, nicht auch derjenige vorgehen, der von den Fernwirkungen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht eines anderen nur mittelbar belastet wird, solange diese Auswirkungen nicht auch als Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21 -, juris; Senat, Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 -, Rn. 59, juris). - OLG Dresden, 13.04.2023 - 4 W 198/23
Grenzen der identifizierenden Berichterstattung über einen wegen versuchter …
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Dies hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (statt aller BGH…, Urteil vom 21. April 2015 - VI ZR 245/14 -, Rn. 33, juris vgl. auch BVerfG, NJW 2004, 591, 592) und kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (…BGH aaO.; st. Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 13. April 2023 - 4 W 198/23 -, Rn. 12, juris). - OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 179/22
Unterlassungsanspruch aufgrund unzulässiger identifizierender Berichterstattung
Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
Zwar ist der Kläger durch die identifizierende Berichterstattung der Beklagten und die Veröffentlichung seines kontextneutralen Bildnisses zur Illustration des streitgegenständlichen Artikels in seinem Persönlichkeitsrecht sowie in seinem Recht am eigenen Bild verletzt; zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat Bezug auf Ziff. 2 des im Verfügungsverfahren ergangenen Berufungsurteils vom 29.3.2022 - 4 U 179/22, juris). - OLG Karlsruhe, 24.06.1998 - 6 U 265/97
Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des …
- OLG Dresden, 23.04.2024 - 4 U 3/24
Einbeziehen des "Lizenzwerts" eines Betroffenen in die Bemessung der …
Wegen des erforderlichen Schweregrads der Beeinträchtigung wird der Anspruch allerdings nur dann gewährt, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird, also etwa bei schweren Eingriffen in die Intim- und die Privatsphäre oder bei unwahren Behauptungen von besonderem Gewicht für die Persönlichkeit oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit (Senat, Urteil vom 17.10.2023 - 4 U 724/23 für die unbefugte Veröffentlichung eines Bildnisses; OLG Karlsruhe v. 24.06.1998 - 6 U 265/97 - jeweils nach juris; Senat…, Urteil vom 28.03.2023 - 4 U 944/22 juris Rz. 71). - OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 721/23
An die Zubilligung eines Anspruchs auf eine Geldentschädigung wegen der …
Hiervon ausgehend rechtfertigte die identifizierende Berichterstattung der Beklagten und die Veröffentlichung seines kontextneutralen Bildnisses zur Illustration des streitgegenständlichen Artikels in dem Artikel vom 21.9.2023 für sich genommen eine Geldentschädigung noch nicht, auch wenn sie den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzte; zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Entscheidungsgründe im Urteil vom 17.10.2023 im Parallelverfahren 4 U 724/23 Bezug.Es wird auch insofern auf die Entscheidungsgründe im Urteil vom 17.10.2023 zum Aktenzeichen 4 U 724/23 Bezug genommen.
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