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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.07.1981 - 4 U 94/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5699
OLG Hamm, 30.07.1981 - 4 U 94/81 (https://dejure.org/1981,5699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.1981 - 4 U 94/81 (https://dejure.org/1981,5699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 1981 - 4 U 94/81 (https://dejure.org/1981,5699)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.06.1985 - 4 StR 772/83

    Rechtliche Einordnung einer für eine Kaffeefahrt gemietete Busfahrt - Abgrenzung …

    Sie dürfen auch nicht lediglich vorgeschoben sein - was selbst bei objektiven Merkmalen der Fall sein kann -, um eine linienmäßige Bedienung im Rahmen von Gelegenheitsverkehr zu erreichen, wie etwa angebliche Gelegenheitsfahrten in nahegelegene Großstädte (vgl. BGH VRS 14, 280) oder in die Heimat von Gastarbeitern (vgl. OLG Hamm VRS 61, 336).

    In seiner Entscheidung vom 30. Juli 1981 - 4 U 94/81 - (VRS 61, 336, 338) hat das Oberlandesgericht Hamm zu Recht darauf hingewiesen, allein der Umstand, daß der Mieter des Omnibusses die Fahrtteilnehmer durch öffentliche Ausschreibung geworben hat, mache diese noch nicht zu einem zusammengehörigen Personenkreis im Sinne des § 49 PBefG (vgl. Bidinger § 49 Anm. 12).

  • VG Berlin, 05.05.2000 - 11 A 387.96

    Erforderlichkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung für …

    Die Einordnung der Ausflugsfahrten der Klägerin (zugleich) als Mietomnibusverkehr steht der personenverkehrsrechtlichen Unternehmereigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 26/91 -, NVwZ 1992, 1198; OLG Hamm, Urteil vom 30. Juli 1981 - 4 U 94/81 -, OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 U 208/93 -, NJW-RR 1994, 626, 627 [OLG Düsseldorf 17.02.1994 - 2 U 208/93], VRS 61, 336, 337 f.) der Klägerin jedoch nicht entgegen.

    Angesichts dieser gesetzlichen Konzeption ist es durchaus möglich, dass sich ein und derselbe tatsächliche Beförderungvorgang im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem als Ausflugsverkehr i.S.v. § 48 PBefG und gleichzeitig im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und beauftragtem Omnibusunternehmer als Mietomnibusverkehr i.S.v. § 49 PBefG darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 U 208/93 -, NJW-RR 1994, 626, 627 [OLG Düsseldorf 17.02.1994 - 2 U 208/93]; OLG Hamm, Urteil vom 30. Juli 1981 - 4 U 94/81 -, VRS 61, 336, 337 f.).

  • OLG Jena, 09.09.1999 - 1 Ss 189/99

    Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides wegen Durchführung ungenehmigten …

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