Rechtsprechung
| OLG Jena, 15.10.2008 - 4 U 990/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB §§ 823 ff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 823 ff
Fehlbefundung einer Mammographie im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung und ihre haftungsrechtlichen Folgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- christmann-law.de (Leitsatz und Zusammenfassung)
Arzthaftung bei Mammographie
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die Haftung des zur Auftragsleistung hinzugezogenen Arztes (zum Beispiel Radiologe)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fehlbefundung einer Mammographie - Haftungsrechtliche Folgen- Beweislast
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fehlbefundung einer Mammographie i.R.e. Vorsorgeuntersuchung und ihre haftungsrechtlichen Folgen; Haftung des zu einer Auftragsleistung hinzugezogenen Radiologen für eine in einem Arztbrief an den überweisenden Arzt ausgesprochene Empfehlung zu einer Kontrolluntersuchung ...
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 23.10.2006 - 7 O 353/03
- OLG Jena, 15.10.2008 - 4 U 990/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung bei Arbeitsteilung, Hinzuziehung …
Auszug aus OLG Jena, 15.10.2008 - 4 U 990/06
Versäumt er dies, begründet das seine Haftung wegen eigenen Fehlverhaltens ungeachtet des Fehlens eines Vertragsverhältnisses mit dem Patienten zumindest und jedenfalls aus § 823 BGB (OLG Köln NJW-RR 2003, 1031).Ebenso darf ein Arzt, der an der Richtigkeit einer ihm übermittelten Empfehlung (hier Kontrolluntersuchung in 2 Jahren) Zweifel hat oder haben muss, diese nicht auf sich beruhen lassen (BGH NJW 1994, 797; OLG Celle NJW-RR 2002, 314; OLG Köln NJW-RR 2003, 1031).
- BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus OLG Jena, 15.10.2008 - 4 U 990/06
Die Wertung einer objektiv fehlerhaften Diagnose setzt eine vorwerfbare Fehlinterpretation erhobener Befunde oder die Unterlassung für die Diagnosestellung oder ihre Überprüfung notwendiger Befunderhebungen voraus (BGH NJW 2003, 2827, 2828). - BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00
Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Jena, 15.10.2008 - 4 U 990/06
Unter einem groben Behandlungsfehler ist ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse zu verstehen, also ein Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2001, 2792; NJW 1998, 814).
- BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht, …
Auszug aus OLG Jena, 15.10.2008 - 4 U 990/06
Ebenso darf ein Arzt, der an der Richtigkeit einer ihm übermittelten Empfehlung (hier Kontrolluntersuchung in 2 Jahren) Zweifel hat oder haben muss, diese nicht auf sich beruhen lassen (BGH NJW 1994, 797; OLG Celle NJW-RR 2002, 314; OLG Köln NJW-RR 2003, 1031). - BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96
Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in …
Auszug aus OLG Jena, 15.10.2008 - 4 U 990/06
Unter einem groben Behandlungsfehler ist ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse zu verstehen, also ein Fehler, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 2001, 2792; NJW 1998, 814). - OLG Celle, 26.03.2001 - 1 U 63/99
Schadensersatz ; Chromosomenanalyse; Arzthaftung; Fruchtwasserprobe ; …
Auszug aus OLG Jena, 15.10.2008 - 4 U 990/06
Ebenso darf ein Arzt, der an der Richtigkeit einer ihm übermittelten Empfehlung (hier Kontrolluntersuchung in 2 Jahren) Zweifel hat oder haben muss, diese nicht auf sich beruhen lassen (BGH NJW 1994, 797; OLG Celle NJW-RR 2002, 314; OLG Köln NJW-RR 2003, 1031).
- OLG Jena, 18.02.2009 - 4 U 1066/04
Unterlassene Befunderhebung als Behandlungsfehler
Diagnoseirrtümer, die objektiv auf eine Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen sind, können deshalb nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden (vgl. dazu grds. BGH NJW 1992, 2962; BGH NJW 1988, 1513; ebenso OLG Jena, Urteil v. 15.10.2008 - 4 U 990/06).Bei nicht mehr vertretbarer Deutung wirkt die Fehldiagnose daher durchaus als haftungsbegründend (OLG Jena v. 15.10.2008 - 4 U 990/06).
- OLG Dresden, 20.12.2017 - 4 U 966/17
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Beratung einer Schwangeren über die …
Nur wenn Zweifel an der Richtigkeit der ihm übermittelten Diagnosen und sonstigen Informationen bestehen, muss er dem von sich aus nachgehen (BGH, Urteil vom 28.05.2002 - VI 42/01; OLG Celle, Urteil vom 26.03.2001, 1 U 63/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2003, 8 U 83/02; OLG Jena, Urteil vom 15.10.2008, Az. 4 U 990/06). - OLG Dresden, 19.03.2021 - 4 W 72/21
1. Decken die Entscheidungsgründe des angefochtenen Beschlusses das …
Nur wenn Zweifel an der Richtigkeit der ihm übermittelten Diagnosen und sonstigen Informationen bestehen, muss er dem von sich aus nachgehen (BGH, Urteil vom 28.05.2002 - VI 42/01; Senat…, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 4 U 966/17 -, Rn. 31, juris; OLG Celle, Urteil vom 26.03.2001, 1 U 63/99; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2003, 8 U 83/02; OLG Jena, Urteil vom 15.10.2008, Az. 4 U 990/06). - OLG Naumburg, 09.12.2010 - 1 U 53/10
Neurolyse - Arzthaftung: Voraussetzungen einer Haftung bei Diagnoseirrtum; …
Ein Fehler liegt daher erst dann vor, wenn die diagnostische Bewertung für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar erscheint (vgl. BGH NJW 2003, 2827 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1103 - 1106 zitiert nach juris; Thüringer OLG Jena OLGR Jena 2009, 242 - 246 zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 26. November 2009, 1 U 3658/09 zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 12. April 2007, 1 U 2267/04 zitiert nach juris; OLG Hamm OLGR 2002, 271 f zitiert nach juris; OLG Naumburg VersR 2010, 1041 - 1042 zitiert nach juris;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. D. 2/ D 3;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rdn. 55), wobei es für die Frage der Vertretbarkeit maßgeblich auf die Sicht des Arztes zum Zeitpunkt der Diagnoseerstellung, die sog. ex- ante Sicht, ankommt (vgl. OLG Naumburg VersR 2010, 1041 - 1042 zitiert nach juris).
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