Rechtsprechung
| FG Hamburg, 20.02.2014 - 4 V 140/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 69 Abs 4 FGO, Art 12 ZK
Zolltarif: Keine Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 69 Abs. 4; ZK Art. 12
Zolltarif: Keine Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zolltarif: Keine Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01
Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf
Auszug aus FG Hamburg, 20.02.2014 - 4 V 140/13
Die begünstigende Wirkung ergibt sich daraus, dass sie die Zollbehörden aller Mitgliedstaaten der Union, nicht jedoch den Berechtigten selbst, hinsichtlich der zolltariflichen Einreihung einer Ware bindet (BFH, Urteil vom 11.03.2004, VII R 20/01;… Alexander in Witte, Art. 8 Zollkodex Rn. 3;… a. A. wohl Lux in Dorsch, Art. 12 Zollkodex Rn. 88).Vom begünstigenden Charakter einer verbindlichen Zolltarifauskunft ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 11.03.2004, VII R 20/01), der der Senat folgt (FG Hamburg, Urteil vom 14.02.2013, 4 K 82/12, Beschluss vom 25.03.2013, 4 V 4/13), auszugehen.
- FG Hamburg, 14.02.2013 - 4 K 82/12
Zolltarif: Wirksamkeit von verbindlichen Zolltarifauskünften
Auszug aus FG Hamburg, 20.02.2014 - 4 V 140/13
Vom begünstigenden Charakter einer verbindlichen Zolltarifauskunft ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 11.03.2004, VII R 20/01), der der Senat folgt (FG Hamburg, Urteil vom 14.02.2013, 4 K 82/12, Beschluss vom 25.03.2013, 4 V 4/13), auszugehen.Im Übrigen kann der Berechtigte der Wirkung der verbindlichen Zolltarifauskunft jedenfalls nach heutiger Rechtslage unproblematisch entgehen, indem er von ihr schlicht keinen Gebrauch macht (FG Hamburg, Urteil vom 14.02.2013, 4 K 82/12).
- FG Hamburg, 25.03.2013 - 4 V 4/13
Keine Aussetzung der Vollziehung von verbindlichen Zolltarifauskünften
Auszug aus FG Hamburg, 20.02.2014 - 4 V 140/13
Vom begünstigenden Charakter einer verbindlichen Zolltarifauskunft ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 11.03.2004, VII R 20/01), der der Senat folgt (FG Hamburg, Urteil vom 14.02.2013, 4 K 82/12, Beschluss vom 25.03.2013, 4 V 4/13), auszugehen.
- FG Hamburg, 21.12.2017 - 4 V 143/17
Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Röntgenflachdetektoren - Antrag auf …
Damit hat, anders als nach der vormaligen Rechtslage auf der Grundlage der Vorschriften des Zollkodex (vgl. dazu FG Hamburg, Beschluss vom 20.02.2014, 4 V 140/13, in: juris), die verbindliche Zolltarifauskunft nunmehr eine für den Inhaber nicht nur begünstigende, sondern auch belastende Rechtswirkung. - FG Hamburg, 22.09.2017 - 4 K 54/17
Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von Action-Kameras
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es sich bei einer vZTA um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt (FG Hamburg, Beschl. v. 20.02.2014, 4 V 140/13, juris Rn. 12), der Rechtswirkungen während seiner gesamten Gültigkeitsdauer hat.
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