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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 21.09.2011 - 4 V 148/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25080
FG Hamburg, 21.09.2011 - 4 V 148/11 (https://dejure.org/2011,25080)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2011 - 4 V 148/11 (https://dejure.org/2011,25080)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2011 - 4 V 148/11 (https://dejure.org/2011,25080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsverfügung nach § 2 SchwarzArbG

  • Justiz Hamburg

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsverfügung nach § 2 SchwarzArbG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwarzArbG § 2
    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsverfügung nach § 2 SchwarzArbG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsverfügung nach § 2 SchwarzArbG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 34/10

    Voraussetzungen für den Erlass einer Prüfungsanordnung gem. §§ 2 ff. SchwarzArbG

    Auszug aus FG Hamburg, 21.09.2011 - 4 V 148/11
    Die Prüfungsanordnung dürfte ihre Rechtsgrundlage in § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) finden, der zwar nicht ausdrücklich zum Erlass einer Prüfungsanordnung ermächtigt, der jedoch die Prüfungsaufgaben der Zollverwaltung im Einzelnen auflistet und damit die Möglichkeit, eine solche Prüfung anzuordnen, gleichsam voraussetzt (FG Hamburg, Urteil vom 20.10.2010, 4 K 34/10).

    Mangels entsprechender Regelungen im SchwarzArbG ist es zulässig, wenn die Prüfung unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt, sie muss also nicht vorher angekündigt werden (FG Hamburg, Urteile vom 26.11.2008, 4 K 73/08 und vom 20.10.2010, 4 K 34/10; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 7 K 7024/07

    Kontrollen gegen Schwarzarbeit ohne schriftliche Ankündigung

    Auszug aus FG Hamburg, 21.09.2011 - 4 V 148/11
    Mangels entsprechender Regelungen im SchwarzArbG ist es zulässig, wenn die Prüfung unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt, sie muss also nicht vorher angekündigt werden (FG Hamburg, Urteile vom 26.11.2008, 4 K 73/08 und vom 20.10.2010, 4 K 34/10; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07).
  • BFH, 15.02.2008 - II B 79/07

    Aussetzung der Vollziehung: Anforderungen an eine Prüfungsanordnung nach § 2 ff …

    Auszug aus FG Hamburg, 21.09.2011 - 4 V 148/11
    Bei summarischer Prüfung ergeben sich auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsgegner mit seiner Prüfungsverfügung gegen das Willkürverbot verstoßen hätte (vgl. BFH, Beschluss vom 15.02.2008, II B 79/07).
  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 73/08

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser …

    Auszug aus FG Hamburg, 21.09.2011 - 4 V 148/11
    Mangels entsprechender Regelungen im SchwarzArbG ist es zulässig, wenn die Prüfung unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt, sie muss also nicht vorher angekündigt werden (FG Hamburg, Urteile vom 26.11.2008, 4 K 73/08 und vom 20.10.2010, 4 K 34/10; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.2009, 7 K 7024/07).
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 544/16

    Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische …

    Rn. 32 a) Die Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Prüfungsverfügung vom 21. Oktober 2015 findet sich in § 15 Satz 1 MiLoG i.V.m. § 2 SchwarzArbG, der zwar nicht ausdrücklich zum Erlass einer Prüfungsverfügung ermächtigt, der jedoch die Prüfungsaufgaben der Zollverwaltung im Einzelnen auflistet und damit die Möglichkeit, eine solche Prüfung anzuordnen, gleichsam voraussetzt (FG Hamburg, Beschluss vom 21. September 2011 - 4 V 148/11, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 2644/16

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.07.2018 11 K 544/16 - …

    Rn. 37 a) Die Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Prüfungsverfügung vom 16. Februar 2016 findet sich in § 15 Satz 1 MiLoG i.V.m. § 2 SchwarzArbG, der zwar nicht ausdrücklich zum Erlass einer Prüfungsverfügung ermächtigt, der jedoch die Prüfungsaufgaben der Zollverwaltung im Einzelnen auflistet und damit die Möglichkeit, eine solche Prüfung anzuordnen, gleichsam voraussetzt (FG Hamburg, Beschluss vom 21. September 2011 - 4 V 148/11, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16

    Aussetzung der Vollziehung: Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung zur Kontrolle …

    Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in § 2 SchwarzArbG, der zwar nicht ausdrücklich zum Erlass einer Prüfungsverfügung ermächtigt, der jedoch die Prüfungsaufgaben der Zollverwaltung im Einzelnen auflistet und damit die Möglichkeit, eine solche Prüfung anzuordnen, gleichsam voraussetzt (FG Hamburg, Beschluss vom 21. September 2011 - 4 V 148/11, juris).
  • FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1280/19

    Verfahrensrecht - Zur Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung des …

    Hierin wird die Zollverwaltung - auch wenn der Erlass einer Prüfungsverfügung nicht ausdrücklich genannt wird - ermächtigt, die Einhaltung des Mindestlohns zu prüfen, was auch die Möglichkeit, eine solche Prüfung anzuordnen, voraussetzt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.1.2019 - 1 K 1174/17, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.7.2018 - 11 K 544/16, DStRE 2019, 519; FG Hamburg, Beschluss vom 21.9.2011 - 4 V 148/11, juris).
  • FG Sachsen, 23.08.2018 - 4 V 1019/18

    Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsverfügung der Zollverwaltung (hier: …

    Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in § 2 SchwarzArbG , der zwar nicht ausdrücklich zum Erlass einer Prüfungsverfügung ermächtigt, der jedoch die Prüfungsaufgaben der Zollverwaltung im Einzelnen auflistet und damit die Möglichkeit, eine solche Prüfung anzuordnen, gleichsam voraussetzt (FG Hamburg, Beschluss vom 21. September 2011 - 4 V 148/11, juris).
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