Rechtsprechung
| FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 69 FGO, § 114 Abs 5 FGO, Art 45 Abs 2 EUV 952/2013, Pos 2104 UPos 1000 KN, Pos 1902 UPos 3010 KN
Zollrecht - Tarifierung: Eilrechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte über die Einreihung von Instantnudelsuppen und Instantnudelgerichten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zollrecht; Tarifierung: Eilrechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte über die Einreihung von Instantnudelsuppen und -gerichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Eilrechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte über die Einreihung von Instantnudelsuppen und -gerichten
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 22.03.2017 - C-435/15
GROFA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - …
Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Dies gewährleistet eine kohärente Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und eine Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer (EuGH, Urteil vom 22.03.2017, Grofa, C-435/15 und C-666/15, juris Rn. 37;… Urteil vom 22.09.2016, Kawasaki Motors Europe, C-91/15, juris Rn. 39).Voraussetzung hierfür ist, dass sich die einzureihenden und die in der Einreihungsverordnung bezeichneten Waren einander hinreichend ähnlich sind (EuGH, Urteil vom 22.03.2017, Grofa, C-435/15 und C-666/15, juris Rn. 38).
Die Begründung der Verordnung ist insoweit zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 22.03.2017, Grofa, C-435/15 und C-666/15, juris Rn. 38).
- FG Hamburg, 21.12.2017 - 4 V 143/17
Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Röntgenflachdetektoren - Antrag auf …
Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Eine Aussetzung der Vollziehung ließe diese Verpflichtung entfallen (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 21.12.2017, 4 V 143/17, juris Rn. 3;… Rinnert in Hübschmann/Hepp/Spitaler, 245. EL November 2017, Art. 33 UZK, Rn. 18).Der Antrag ist jedoch unbegründet, weshalb offen bleiben kann, ob und ggf. wie sich eine Aufhebung der Vollziehung von vZTAen auf bereits stattgefundene Einfuhrvorgänge auswirkt (vgl. hierzu FG Hamburg, Beschluss vom 21.12.2017, 4 V 143/17, juris Rn. 3).
Für noch nicht bestandskräftig abgeschlossene oder zumindest innerhalb der Erstattungsfristen liegende Einfuhrabgabenfestsetzungen wäre eine Erstattung zu viel gezahlter Einfuhrabgaben damit ohne weiteres möglich (FG Hamburg, Beschluss vom 21.12.2017, 4 V 143/17, juris Rn. 24).
- FG Hamburg, 22.09.2017 - 4 K 129/17
Zollrecht, Tarifierung: Einreihung von Instantnudeln - Gültigkeit einer …
Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Rn. 26 Die Antragstellerin hat schließlich angesichts der Vorlagebeschlüsse des Finanzgerichts Hamburg in den Verfahren 4 K 161/15 vom 19.07.2017 und 4 K 129/17 vom 22.09.2017 angeregt, dem Europäischen Gerichtshof im beschleunigten Vorabentscheidungsverfahren die Frage vorzulegen, ob die Kombinierte Nomenklatur dahingehend auszulegen sei, dass Instantnudelsuppen wie die des Ausgangsverfahrens in die Position 2104 KN einzureihen seien.Dies ist hinsichtlich der streitgegenständlichen Nudeln unstreitig, hinsichtlich der in der Einreihungsverordnung genannten Nudeln aus den Verfahren 4 K 161/15 und 4 K 129/17 gerichtsbekannt und kommt im Wort "getrocknet", welches bereits eine rechtliche Wertung der Kommission beinhaltet, in der Warenbezeichnung der Verordnung zum Ausdruck.
Wegen der Einzelheiten wird auf die EuGH-Vorlagen des Senats vom 19.07.2017 und 22.09.2017 in den Verfahren 4 K 161/15 und 4 K 129/17 (beide veröffentlicht in juris) verwiesen.
- EuGH, 23.03.1972 - 36/71
Henck / Hauptzollamt Emden
Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Unter "Zubereitung" ist die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (EuGH, Urteil vom 23.03.1972, Henck, Rs. 36/71, EuGHE 1972, 187, Rn. 4; EuGH…, Urteil vom 03.03.2016, Customs Support Holland, C-144/15, juris Rn. 36 zur Position 2309 KN "Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art").Ausschlaggebend für die Einordnung sind die objektiven Merkmale und Eigenschaften der Erzeugnisse (EuGH, Urteil vom 23.03.1972, Henck, Rs. 36/71, EuGHE 1972, 187, Rn. 4; BFH…, Urteil vom 03.02.2004, VII R 33/03, juris Rn. 11).
- FG Hamburg, 05.11.2007 - 4 K 108/06
Einreihung von Instantnudelsuppe
Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Unter Beachtung der zutreffenden Rechtsprechung des Finanzgerichts Hamburg (4 K 108/06) hätten Letztere nicht den Charakter eines Nudelgerichts, sondern den einer Nudelsuppe.An seiner früheren Rechtsauffassung im Urteil von 05.11.2007 hält der Senat nicht mehr fest (4 K 108/06, juris Rn. 32).
- BFH, 26.08.2004 - V B 243/03
Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV
Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Begründete Zweifel liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung der angefochtenen Bescheide neben für ihre Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH, Beschluss vom 26.08.2004, V B 243/03, juris Rn. 14). - BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung
Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Sie kann auch dann zu gewähren sein, wenn die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide später im Hauptverfahren bestätigt werden sollte (BFH, Beschluss vom 23.08.2004, IV S 7/04, juris Rn. 21). - BFH, 12.04.2011 - VII R 20/07
Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren - …
Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Die Warenbeschreibung muss in ihren wesentlichen Punkten mit derjenigen der einzureihenden Ware übereinstimmen (BFH, Urteil vom 12.04.2011, VII R 20/07, juris Rn. 13). - BFH, 26.04.2004 - VI B 43/04
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
Auszug aus FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Die Aussetzung der Vollziehung setzt dabei nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte sprechenden Gründe überwiegen (BFH, Beschluss vom 26.04.2004, VI B 43/04, juris Rn. 11). - BFH, 03.02.2004 - VII R 33/03
Tarifierung getrockneter Schweineohren
- EuGH, 22.09.2016 - C-91/15
Kawasaki Motors Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gültigkeitsprüfung - …
- BFH, 19.04.2011 - VII B 234/10
AdV eines Einfuhrabgabenbescheids für in den aktiven Veredelungsverkehr …
- EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Customs Support Holland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …
- EuGH, 05.05.2011 - C-305/09
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- BFH, 11.01.1977 - VII R 83/73
- FG Hamburg, 12.04.2017 - 4 V 16/17
Finanzgerichtsordnung, Einfuhrabgaben: Aussetzung der Vollziehung eines …
- FG Hamburg, 11.12.2018 - 4 K 161/15
Zollrecht - Tarifrecht: Einreihung von Instantnudelgerichten mit frittierten …
Rn. 34 1.1.1 Die einzelnen Warenbestandteile stellen keine Zubereitung in Sinne der Unterposition 2104 1000 KN dar (so i. E. auch FG Hamburg, Beschluss vom 10.04.2018, 4 V 194/16, juris, Rn. 42).Rn. 36 1.1.2 Selbst wenn man annähme, dass das Vermischen der einzelnen Bestandteile keine Voraussetzung für die Herstellung einer Zubereitung wäre, würde es sich bei dem Instantnudelgericht gleichwohl nicht um eine Zubereitung im Sinne der Position 2104 KN handeln, da ihr die erforderliche Zweckbestimmung fehlt (so i. E. auch FG Hamburg, Beschluss vom 10.04.2018, 4 V 194/16, juris, Rn. 43).
- FG Hamburg, 18.12.2018 - 4 K 165/15
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 11.12.2018 4 K 161/15 …
Rn. 42 1.2.1.1 Die Gesamtheit der einzelnen Warenbestandteile stellt keine Zubereitung in Sinne der Unterposition 2104 1000 KN dar (so i. E. auch FG Hamburg, Beschluss vom 10.04.2018, 4 V 194/16, juris, Rn. 42).Rn. 44 1.2.1.2 Selbst wenn man annähme, dass das Vermischen der einzelnen Bestandteile keine Voraussetzung für die Herstellung einer Zubereitung wäre, würde es sich bei dem Instantnudelgericht gleichwohl nicht um eine Zubereitung im Sinne der Position 2104 KN handeln, da ihr die erforderliche Zweckbestimmung fehlt (so i. E. auch FG Hamburg, Beschluss vom 10.04.2018, 4 V 194/16, juris, Rn. 43).
- FG Hamburg, 29.04.2020 - 4 V 27/20
Zollrecht; Aussetzung der Vollziehung: Entstehung und Erlöschen von Zoll und …
Rn. 21 Das finanzgerichtliche Aussetzungsverfahren richtet sich bei Einfuhrabgaben für die besonderen nationalen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 69 FGO, für die materiellen Voraussetzungen zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 45 UZK, der insoweit den nationalen Bestimmungen vorgeht und nicht nur für die Zollbehörden, sondern auch für das gerichtliche Verfahren gilt (FG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2018, 4 V 194/16, juris, Rn. 30; FG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2018, 14 V 2121/18, juris, Rn. 29). - FG Hamburg, 04.05.2020 - 4 V 28/20
Zollrecht; Aussetzung der Vollziehung: Entstehung von Zoll und …
Rn. 25 Das finanzgerichtliche Aussetzungsverfahren richtet sich bei Einfuhrabgaben für die besonderen nationalen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 69 FGO, für die materiellen Voraussetzungen zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 45 UZK, der insoweit den nationalen Bestimmungen vorgeht und nicht nur für die Zollbehörden, sondern auch für das gerichtliche Verfahren gilt (FG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2018, 4 V 194/16, juris, Rn. 30; FG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2018, 14 V 2121/18, juris, Rn. 29). - FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Aussetzung der Vollziehung: Zur zolltariflichen Einreihung von sog. Zierleisten …
Er ist zwar zulässig, insbesondere ist die gewählte Antragsart für Eilrechtsschutz gegen vZTAe statthaft (FG Hamburg, Beschluss v. 10.04.2018, 4 V 194/16, juris Rn. 30).
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