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Rechtsprechung
   FG Köln, 30.01.2008 - 4 V 3366/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8002
FG Köln, 30.01.2008 - 4 V 3366/07 (https://dejure.org/2008,8002)
FG Köln, Entscheidung vom 30.01.2008 - 4 V 3366/07 (https://dejure.org/2008,8002)
FG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 4 V 3366/07 (https://dejure.org/2008,8002)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung an belgischen Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteuerung einer in Deutschland gezahlten Abfindung an einen in Belgien ansässigen Arbeitnehmer; Besteuerung im Ausland bei Versorgungscharakter einer Abfindung; Besteuerung im Inland bei im Rahmen eines Arbeitsvertrags geleisteter Nachzahlung von Löhnen, Gehältern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 593
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.12.1998 - I R 40/97

    Schweiz: "Ständige Wohnstätte" i.S. des Art. 4 DBA-Schweiz

    Auszug aus FG Köln, 30.01.2008 - 4 V 3366/07
    Solange kein innerstattliches Zustimmungsgesetz ergangen ist, hat die Verständigungsvereinbarung vom 15.12.2006 lediglich völkerrechtliche Bedeutung (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 16.12.1998 - I R 40/97, BFHE 187, 544, BStBl II 1999, 207, wonach DBA nach völkerrechtlichen und nicht nach innerstaatlichen Interpretationsregeln auszulegen sind).
  • BFH, 10.07.1996 - I R 83/95

    Besteuerung von Abfindungen nach den DBA

    Auszug aus FG Köln, 30.01.2008 - 4 V 3366/07
    Sie würden nicht für eine konkrete im Inland oder Ausland ausgeübte Tätigkeit gezahlt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10.07.1996 - I R 83/95, BFHE 181, 155, BStBl II 1997, 341 und BMF Schreiben vom 14.09.2006, IV B 6 - S 1300 - 367/06 Tz. 6.3).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus FG Köln, 30.01.2008 - 4 V 3366/07
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. z. B. Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.12.1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827, 830).
  • FG Saarland, 12.08.2008 - 2 K 2024/03

    Doppelbesteuerung; Anwendung der 45-Tage-Regelung in Verständigungsverfahren …

    Der BFH hat sich zu Recht dahingehend geäußert, dass derartige Vereinbarungen -trotz ihrer möglichen völkerrechtlichen Bindung- das nach Art. 59 Abs. 2 GG zwingend vorgeschriebene Zustimmungsgesetz nicht ändern können und daher innerstaatlich gesehen unverbindlich seien (BFH vom 10. Juli 1996 I R 4/96, BStBl II 1997, 15; vom 1. Februar 1989 I R 74/86, BStBl II 1990, 4; s.a. Finanzgericht Köln vom 30. Januar 2008, 4 V 3366/07, EFG 2008, 593).

    Der Senat schließt sich diesbezüglich dem Finanzgericht Köln (Beschluss vom 30. Januar 2008, 4 V 3366/07, EFG 2008, 593) an.

  • FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 3363/07

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung einer Abfindung eines in Deutschland tätigen …

    Da § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG Fälle erfassen soll, in denen es infolge von Pflichtverletzungen des Steuerpflichtigen oder der ausländischen Finanzverwaltung nicht zu einer Steuerveranlagung im Ausland kommt, ist diese Vorschrift weit auszulegen (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 31.01.2008, 4 V 3366/07, EFG 2008, 593 und M. Klein in Herrmann/Heuer/Raupach EStG/KStG § 50d EStG Rz. 112).

    b) Durch die Verständigungsvereinbarung wurde aber keine Rechtsgrundlage für die von dem Beklagten vorgenommene Besteuerung geschaffen (vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 31.01.2008, 4 V 3366/07, EFG 2008, 593).

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