Rechtsprechung
| OLG München, 30.05.2008 - 4 VAs 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen betäubungsmittelabhängigen Straftäter: Bindung der Vollstreckungsbehörde an die Feststellung der Betäubungsmittelabhängigkeit im Strafurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
Auszug aus OLG München, 30.05.2008 - 4 VAs 14/08
Zur Annahme eines solchen Kausalzusammenhangs genügt eine starke Vermutung nicht, vielmehr muss Gewissheit bestehen (KG 31.08.2007 1 VAs 44/07).Denn wenn gegen einen Verurteilten mehrere Straftaten zu vollstrecken sind und bei einer von ihnen die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG nicht vorliegen, so kann die Vollstreckung der anderen Strafen - wie auch § 35 Abs. 6 Ziffer 2 BtMG zeigt - ebenfalls nicht zurückgestellt werden, selbst wenn sie wegen Taten verhängt worden sind, die der Verurteilte aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hatte (KG vom 31.8.2007, 1 VAs 44/07 und vom 18.12.2007, 1 VAs 79-80/07 Rn 8 m.w.N., beide zitiert nach juris ).
- OLG Hamm, 12.05.1998 - 1 VAs 16/98
Auszug aus OLG München, 30.05.2008 - 4 VAs 14/08
Unschädlich ist zunächst, dass die Staatsanwaltschaft über die Anträge entschieden hat, ohne zuvor eine Erklärung der erkennenden Gerichte darüber einzuholen, ob einer Zurückstellung der Strafvollstreckung zugestimmt wird (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 315).
- OLG Rostock, 23.04.2013 - VAs 2/13
Strafvollstreckung: Voraussetzung für die Zurückstellung der Vollstreckung bei …
Voraussetzung für die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG ist die Feststellung, dass eine unmittelbare Kausalität zwischen Sucht und Straffälligkeit besteht ("drogenindizierte Tat") vgl. OLG München, 30. Mai 2008, 4 VAs 14/08.Die danach geforderte unmittelbare Kausalität zwischen Sucht und Straffälligkeit ("drogenindizierte Tat") muss im Sinne einer conditio sine qua non erwiesen sein (…Patzak im Körner/Patzak/Volkmer BtmG, 7. Aufl. § 35 Rdz. 96 m.w.N.;… Weber, BtMG, 3. Aufl., § 35 Rn. 33 ff. m.w.N.; KG NStZ-RR 2008, 185; OLG München 4 VAs 14/08; OLG Hamm 1 VAs 8/06).
- OLG Koblenz, 20.07.2017 - 2 VAs 15/17
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der …
Denn die Drogensucht des Antragstellers ist nicht Bedingung, sondern lediglich Begleiterscheinung seiner Straftat (Senat, 2 VAs 24/16 v. 10.01.2017;… KG, 1 VAs 44/07 v. 31.08.2007, juris Rn. 8, NStZ-RR 2008, 185;… OLG Hamm, 1 VAs 21/14 v. 18.06.2014, juris Rn. 20; OLG München, 4 VAs 14/08 v. 30.05.2008, juris Rn. 12; Peglau jurisPR-StrafR 2/2015 Anm. 1). - OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der …
Die erforderliche Kausalität im Sinne des § 35 BtMG besteht vielmehr nur bei Taten, die der Beschaffung von Drogen zur Befriedigung der Sucht dienen sollen oder die der Täter ohne die Betäubungsmittelabhängigkeit nicht begangen hätte (OLG München, Beschluss vom 30.05.2008 - 4 VAs 14/08 - 4 VAs 014/08).
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