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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.2023 - 4 VR 4.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20698
BVerwG, 22.06.2023 - 4 VR 4.23 (https://dejure.org/2023,20698)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2023 - 4 VR 4.23 (https://dejure.org/2023,20698)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 (https://dejure.org/2023,20698)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 48 Abs. 1 Satz 3, § 50 Abs. 1 Nr. 6; BBPlG § 6 Satz 1 und 2 Nr. 1; EnWG § 43e Abs. 4 Satz 2, §§ 44b, 44c; LNGG § 12 Satz 1 und 2 Nr. 1

  • rechtsinformationen.bund.de

    Umfang der erstinstanzlichen Zuständigkeit nach § 6 BBPlG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 1 S 3 VwGO, § 50 Abs 1 Nr 6 VwGO, § 6 S 1 BBPlG, § 6 S 2 Nr 1 BBPlG, § 43e Abs 4 S 2 EnWG 2005
    Umfang der erstinstanzlichen Zuständigkeit nach § 6 BBPlG

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO, § 6 BBPlG, § 12 LNNG, §§ 44b, 44c EnWG, § 48 Abs. 1 Satz 3 VwGO
    Enteignungs- und Energierecht: Zuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten betreffend vorzeitige Besitzeinweisungen | Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG; Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstreckung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus § 6 Satz 1 und 2 Nr. 1 BBPlG auf vorzeitige Besitzeinweisungen; Vorzeitige Besitzeinweisung für den Bau einer Höchstspannungsfreileitung

  • datenbank.nwb.de

    Umfang der erstinstanzlichen Zuständigkeit nach § 6 BBPlG

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO, § 6 BBPlG, § 12 LNNG, §§ 44b, 44c EnWG, § 48 Abs. 1 Satz 3 VwGO
    Enteignungs- und Energierecht: Zuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten betreffend vorzeitige Besitzeinweisungen | Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG; Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23

    Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 4 VR 4.23
    Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus § 6 Satz 1 und 2 Nr. 1 BBPlG erfasst nicht nur die eigentlichen Planfeststellungsentscheidungen, sondern erstreckt sich auch auf vorzeitige Besitzeinweisungen (wie BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - zu § 12 Satz 1 und 2 Nr. 1 LNGG).

    Er erfasst auch die in § 44b EnWG geregelte vorzeitige Besitzeinweisung, die dasselbe Ziel der Ermöglichung des zügigen Baubeginns verfolgt (BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - EnWZ 2023, 223 Rn. 12).

    Rn. 21 Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen und dieser das Angebot nicht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - EnWZ 2023, 223 Rn. 22).

  • BVerwG, 22.02.2024 - 11 VR 3.24

    Weit überwiegend rechtmäßiger Besitzeinweisungsbeschluss; Vollzugsfolgenabwägung …

    Der Begriff des vorzeitigen Baubeginns erfasst die vorzeitige Besitzeinweisung, die - ebenso wie der in § 44c EnWG geregelte vorzeitige Baubeginn - einen zügigen Baubeginn ermöglichen soll (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 9 ff.).

    Der Vorhabenträger hat diese Nachteile schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - juris Rn. 22; Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 18 f.).

    Rn. 30 Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht angenommen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - EnWZ 2023, 223 Rn. 22 und vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21).

    Rn. 38 Benötigte Grundstücke in diesem Sinne sind solche, deren Inanspruchnahme durch den Planfeststellungsbeschluss nach Maßgabe des Grunderwerbsverzeichnisses und des Grunderwerbsplans zugelassen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 15; OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 MB 32/21 - juris Rn. 55 18f FStrG>;… Hermes, in: Bourwieg/Hellermann/Hermes, EnWG, 4. Aufl. 2023, § 44b Rn. 10;… Kment, in: Kment, EnWG, 2. Aufl. 2019, § 44b Rn. 5).

  • BVerwG, 22.02.2024 - 11 VR 4.24

    Antrag einer Gemeinde auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine vorzeitige …

    Der Begriff des vorzeitigen Baubeginns erfasst die vorzeitige Besitzeinweisung, die - ebenso wie der in § 44c EnWG geregelte vorzeitige Baubeginn - einen zügigen Baubeginn ermöglichen soll (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 9 ff.).

    Der Vorhabenträger hat diese Nachteile schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - juris Rn. 22 und Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 18 f.).

    Rn. 32 Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht angenommen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - EnWZ 2023, 223 Rn. 22 und vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21).

    Rn. 40 Benötigte Grundstücke in diesem Sinne sind solche, deren Inanspruchnahme durch den Planfeststellungsbeschluss nach Maßgabe des Grunderwerbsverzeichnisses und des Grunderwerbsplans zugelassen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 15; OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 MB 32/21 - juris Rn. 55 18f FStrG>;… Hermes, in: Bourwieg/Hellermann/Hermes, EnWG, 4. Aufl. 2023, § 44b Rn. 10;… Kment, in: Kment, EnWG, 2. Aufl. 2019, § 44b Rn. 5).

  • BVerwG, 27.08.2025 - 11 VR 8.25

    Besitzeinweisung in Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb des …

    Der Begriff des vorzeitigen Baubeginns erfasst die vorzeitige Besitzeinweisung, die einen zügigen Baubeginn ermöglichen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 9 ff. …und vom 29. Juli 2025 - 11 VR 5.25 - juris Rn. 6).

    Der Vorhabenträger hat diese Nachteile schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - BVerwGE 180, 363 Rn. 22; Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 18 f. …und vom 27. Dezember 2024 - 11 VR 13.24 - juris Rn. 24).

    Von einer Weigerung ist deshalb schon dann auszugehen, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen und dieser das Angebot nicht annimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21 …und vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 30).

    Die Bemühungen sind erfolglos geblieben, eine Vereinbarung konnte auch in der mündlichen Verhandlung am 23. Juli 2025 über den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung nicht getroffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 27.12.2024 - 11 VR 13.24
    Der Begriff der Zulassung des vorzeitigen Baubeginns ist mit Blick auf den Gesetzeszweck der Beschleunigung weit auszulegen und umfasst auch die in § 44b EnWG geregelte vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 9 ff.).

    Der Vorhabenträger hat diese Nachteile schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - BVerwGE 180, 363 Rn. 22 und Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 18 f.).

    Rn. 35 Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21 m. w. N. …und vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 21.04.2026 - 9 A 6.26

    W. ./. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Der Kläger wendet sich gegen …

    Der Vorhabenträger hat diese Nachteile schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - BVerwGE 180, 363 Rn. 22; Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 18 f. …und vom 27. Dezember 2024 - 11 VR 13.24 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 27.12.2024 - 11 VR 17.24
    Der Begriff der Zulassung des vorzeitigen Baubeginns ist mit Blick auf den Gesetzeszweck der Beschleunigung weit auszulegen und umfasst auch die in § 44b EnWG geregelte vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 9 ff.).

    Der Vorhabenträger hat diese Nachteile schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - BVerwGE 180, 363 Rn. 22 und Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 18 f.).

    Rn. 36 Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21 m. w. N. …und vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 27.12.2024 - 11 VR 16.24
    Der Begriff der Zulassung des vorzeitigen Baubeginns ist mit Blick auf den Gesetzeszweck der Beschleunigung weit auszulegen und umfasst auch die in § 44b EnWG geregelte vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 9 ff.).

    Der Vorhabenträger hat diese Nachteile schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - BVerwGE 180, 363 Rn. 22 und Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 18 f.).

    Rn. 35 Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21 m. w. N. …und vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 27.12.2024 - 11 VR 14.24
    Der Begriff der Zulassung des vorzeitigen Baubeginns ist mit Blick auf den Gesetzeszweck der Beschleunigung weit auszulegen und umfasst auch die in § 44b EnWG geregelte vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 9 ff.).

    Der Vorhabenträger hat diese Nachteile schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - BVerwGE 180, 363 Rn. 22 und Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 18 f.).

    Rn. 35 Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21 m. w. N. …und vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 27.12.2024 - 11 VR 15.24
    Der Begriff der Zulassung des vorzeitigen Baubeginns ist mit Blick auf den Gesetzeszweck der Beschleunigung weit auszulegen und umfasst auch die in § 44b EnWG geregelte vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 9 ff.).

    Der Vorhabenträger hat diese Nachteile schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - BVerwGE 180, 363 Rn. 22 und Beschluss vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 18 f.).

    Rn. 35 Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21 m. w. N. …und vom 22. Februar 2024 - 11 VR 3.24 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 15.05.2026 - 9 VR 11.26
    Rn. 16 b) Die Beigeladene hat anhand des mit dem Besitzeinweisungsantrag vorgelegten und in der Antragserwiderung um Details der einzelnen Arbeitsschritte ergänzten Bauzeitenplans schlüssig darlegt, dass ohne vorzeitige Besitzeinweisung Nachteile, insbesondere zeitliche Verzögerungen, zu gewärtigen sind, die mit der Besitzeinweisung vermieden werden können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 7 A 2.23 - BVerwGE 180, 363 Rn. 22; Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 18 f. …und vom 27. Dezember 2024 - 11 VR 13.24 - juris Rn. 24).

    Von einer Weigerung ist deshalb schon dann auszugehen, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung nach § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht annimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21…, vom 27. August 2025 - 11 VR 8.25 - juris Rn. 28 …und vom 28. Oktober 2025 - 11 VR 15.25 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 19.11.2024 - 11 VR 10.24

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung

  • BVerwG, 26.10.2023 - 7 A 2.23

    Besitzeinweisung für den Bau und Betrieb einer Energietransportleitung nach dem …

  • BVerwG, 28.10.2025 - 11 VR 15.25
  • VGH Bayern, 05.11.2024 - 22 AS 24.40034

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des VGH, Vorzeitige Besitzeinweisung, Mündliche …

  • BVerwG, 01.10.2025 - 11 VR 12.25

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine vorzeitige Besitzeinweisung nach § 44b EnWG

  • VGH Bayern, 07.09.2023 - 22 AS 23.40025

    Sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für vorzeitige Besitzeinweisung …

  • BVerwG, 16.10.2025 - 11 VR 13.25
  • VGH Bayern, 07.09.2023 - 22 A 23.40026

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des VG für Klagen und Anträge in Bezug auf …

  • OVG Sachsen, 10.12.2025 - 1 B 60/25

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Grundabtretung; großflächiger Braunkohletage; …

  • BVerwG, 29.07.2025 - 11 VR 5.25
  • BVerwG, 23.07.2025 - 11 A 21.24

    B. ./. Bezirksregierung Düsseldorf - Vorhaben Nr. 14 EnLAG, …

  • VG München, 05.08.2024 - M 31 K 23.6082

    Bohrungen zur Vorbereitung des Neu- bzw. Ausbaus einer Eisenbahnstrecke (sog. …

  • VG München, 05.08.2024 - M 31 K 23.6083

    Bohrungen zur Vorbereitung des Neu- bzw. Ausbaus einer Eisenbahnstrecke (sog. …

  • BVerwG, 21.08.2024 - 11 A 2.24
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