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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33669
OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06 (https://dejure.org/2006,33669)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.06.2006 - 4 W 11/06 (https://dejure.org/2006,33669)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 4 W 11/06 (https://dejure.org/2006,33669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitel: Verantwortlichkeit des Unterlassungsschuldners für eine Telefonwerbung durch Drittunternehmen

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Zuwiderhandlung gegen Unterlassungstitel; Verantwortlichkeit des Schuldners für Drittunternehmen; Dritte sind schriftlich über das bestehende Verbot mit Nachdruck zu informieren; der Schuldner muss dazu unter Umständen auch unter Androhung von Sanktionen im ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • LG Offenburg, 23.04.2003 - 5 O 137/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06
    Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Offenburg vom 22.12.2005 -5 O 137/02 KfH -abgeändert.

    Gegen die Schuldnerin wird wegen Zuwiderhandlung gegen die im Urteil des Landgerichts Offenburg vom 23.04.2003 -5 O 137/02 KfH -in Ziffer 1 a der Entscheidungsformel enthaltene Unterlassungsverpflichtung, nämlich.

    Rn. 11 den Beschluss des Landgerichts Offenburg vom 22.12.2005 - 5 O 137/02 KfH abzuändern und gegen.

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06
    Denn der Schuldner darf sich auch nicht als Störer, d.h. willentlich und adäquat kausal, an entsprechenden Handlungen Dritter beteiligen (so umfasst etwa die Unterlassungspflicht eines Schuldners, sämtliche Fahrten über das Grundstück des Gläubigers zu unterlassen, auch die Unterlassungsverpflichtung, solche Fahrten durch Dritte zu verhindern; BGH NJW-RR 2003, 1235, 1236).
  • OLG Schleswig, 18.02.2005 - 6 W 7/05

    Ordnungsgeld bei zweitem Verstoß gegen Verbotsverfügung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06
    Schließlich muss die Einhaltung einer solchen Anweisung auch überwacht werden (…Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, § 12 UWG Rdn. 6.7;… Harte/Henning/Brüning a.a.O. Rdn. 305 ff. OLG Köln WRP 2004, 1519; OLG Schleswig MMR 2005, 854 ).
  • OLG Köln, 12.08.2004 - 6 W 81/04

    Verstoß gegen ein gerichtlich angeordnetes Unterlassungsgebot durch Verwendung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06
    Schließlich muss die Einhaltung einer solchen Anweisung auch überwacht werden (…Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, § 12 UWG Rdn. 6.7; Harte/Henning/Brüning a.a.O. Rdn. 305 ff. OLG Köln WRP 2004, 1519; OLG Schleswig MMR 2005, 854 ).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 6 W 101/01

    Das Vertragsstrafeversprechen des Schuldners in einem Prozessvergleich kann die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06
    Rn. 26 Ob dazu, wie die Gläubigerin meint, die T... Marketing ausdrücklich auf das landgerichtliche Urteil vom 23.04.2003 hätte hingewiesen werden müssen, ist fraglich (vgl. dazu OLG Karlsruhe InVo 2002, 384).
  • KG, 18.03.2005 - 5 W 38/04

    Ordnungsgeldfestsetzung wegen Zuwiderhandlung gegen ein wettbewerbsrechtliches …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Handeln dieser Dritter in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einflussbereich des Schuldners liegt und ihm zugute kommt (…Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 64 Rdn. 70;… Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., Vor § 13 Rdn. 381;… Harte/Henning/Brüning, UWG § 12 Rdn. 301; KGR Berlin 2005, 645).
  • LG Hamburg, 14.01.2003 - 315 O 324/02

    0190er-Telefax-Abrufdienste Bestrafungsbeschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06
    Dementsprechend handelte ein Telefondienstevermittler, dem mittels Unterlassungsverfügung untersagt wurde, unerwünschte Werbeschreiben an Dritte per Fax zu versenden, dem Unterlassungsgebot zuwider, als er die von ihm reservierten Telefonnummern an Dritte weitervermittelte, die ihrerseits unerbetene Werbefaxe versendeten, und nicht alle gegebenen rechtlichen Möglichkeiten ausnutzte, um Verstöße gegen das gerichtliche Gebot zu verhindern (OLG München Magazindienst 2003, 1046; LG Hamburg GRUR-RR 2003, 156; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 1988, 1341).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.1988 - 3 W 156/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06
    Dementsprechend handelte ein Telefondienstevermittler, dem mittels Unterlassungsverfügung untersagt wurde, unerwünschte Werbeschreiben an Dritte per Fax zu versenden, dem Unterlassungsgebot zuwider, als er die von ihm reservierten Telefonnummern an Dritte weitervermittelte, die ihrerseits unerbetene Werbefaxe versendeten, und nicht alle gegebenen rechtlichen Möglichkeiten ausnutzte, um Verstöße gegen das gerichtliche Gebot zu verhindern (OLG München Magazindienst 2003, 1046; LG Hamburg GRUR-RR 2003, 156; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 1988, 1341).
  • OLG Celle, 22.11.2012 - 13 W 95/12

    Zurechnung des Verhaltens einer anderen juristischen Person im Rahmen eines …

    Denn der Schuldner darf sich auch nicht als Störer, d. h. willentlich und adäquat kausal, an entsprechenden Handlungen Dritter beteiligen (vgl. z. B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 4 W 11/06, juris Rn. 20; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 22. November 2001 - 20 W 90/00, juris Rn. 4;… Sturhahn in Schuschke/Walker, a. a. O., § 890 Rn. 33).
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