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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62832
OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12 (https://dejure.org/2012,62832)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.03.2012 - 4 W 123/12 (https://dejure.org/2012,62832)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 (https://dejure.org/2012,62832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • medizinrechtsiegen.de

    Arzthaftung - Sturz eines Patienten mit Alkoholentzugserscheinungen im Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 209/11

    Wasserschaden durch Öffnen eines Wasserhahns? Anscheinsbeweis reicht nicht!

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12
    Bei der Beurteilung der Vorhersehbarkeit einer Selbstgefährdung aus der ex ante-Perspektive kann aber der eingetretene Erfolg noch nicht als Indiz für eine Pflichtwidrigkeit gewertet werden, denn die absolut sichere Voraussehbarkeit ist unmöglich (OLG Koblenz, OLGR 2000, 159; Wolfslast NStZ 1984, 105; Senat, Beschluss vom 20.05.2011, 4 U 209/11 n.v.).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen …

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12
    Verlangt ein Kläger für erlittene Körperverletzungen uneingeschränkt ein Schmerzensgeld, so werden durch den zuerkannten Betrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH VersR 2006, 1090).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12
    Im Arzthaftungsrecht ist eine solche Beweisantizipation jedoch nur mit Zurückhaltung anzuwenden, weil hier das Gericht lediglich maßvolle Anforderungen an die Darlegungs- und Substantiierungslast des klagenden Patienten stellen darf, da diesem typischerweise die nötigen medizinischen Fachkenntnisse fehlen (BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - juris; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 489; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 160).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12
    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524;… Zöller-Philippi, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 1 U 34/04

    Haftung eines Zahnarztes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld; …

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12
    Im Arzthaftungsrecht ist eine solche Beweisantizipation jedoch nur mit Zurückhaltung anzuwenden, weil hier das Gericht lediglich maßvolle Anforderungen an die Darlegungs- und Substantiierungslast des klagenden Patienten stellen darf, da diesem typischerweise die nötigen medizinischen Fachkenntnisse fehlen (BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - juris; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 489; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 160).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2000 - 3 Wx 214/00

    Wert der Beschwer bei Lichtentzug durch Nadelbäume

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12
    Im Arzthaftungsrecht ist eine solche Beweisantizipation jedoch nur mit Zurückhaltung anzuwenden, weil hier das Gericht lediglich maßvolle Anforderungen an die Darlegungs- und Substantiierungslast des klagenden Patienten stellen darf, da diesem typischerweise die nötigen medizinischen Fachkenntnisse fehlen (BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - juris; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 489; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 160).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 1 W 19/03

    Prozesskostenhilfe für eine Arzthaftungsklage

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12
    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524;… Zöller-Philippi, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 26).
  • OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21

    Schadensersatz nach Explosion der Batterie eines versicherten Fahrzeugs beim …

    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 33. Aufl., § 114 Rn. 26).
  • OLG Dresden, 03.12.2024 - 4 U 1123/24

    Anordnung eines Bettgitters im Einzelfall nur nach sorgfältiger Abwägung mit den …

    Mit der dem Beschluss des Senats vom 7.3.2012 (4 W 123/12 - juris) zugrunde liegenden Fallgestaltung, die durch ein für die Behandler erkennbares Alkoholentzugsdelir mit massiver Unruhe und Agitiertheit geprägt war, ist der Zustand des Klägers am 29.4.2020 in keiner Weise vergleichbar.
  • OLG Dresden, 20.08.2018 - 4 W 600/18

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Versicherungsscheins zu Gunsten des Kreditgebers

    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 26).
  • OLG Dresden, 11.03.2024 - 4 W 109/24

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Leistungen aus einer bei …

    Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 33. Aufl., § 114 Rn. 26).
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