Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.08.2019 - 4 W 124/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 91a
Erledigung; Kostenübernahmeerklärung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenübernahmeerklärung ist nicht widerruflich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kostenübernahmeerklärung einer Partei bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach § 91a ZPO kann nicht widerrufen werden
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Unwiderruflichkeit einer Kostenübernahmeerklärung
Verfahrensgang
- LG Bochum, 29.08.2017 - 17 O 27/17
- OLG Hamm, 22.08.2019 - 4 W 124/17
Papierfundstellen
- NJW 2020, 628
- NJW-RR 2020, 192
Wird zitiert von ...
- VG Köln, 03.08.2023 - 6 K 2576/23 Rn. 5 vgl. dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2019 - 4 W 124/17 -, NJW-RR 2020, 192, beck-online, Rn. 1,.
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