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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6994
OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08 (https://dejure.org/2008,6994)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.11.2008 - 4 W 149/08 (https://dejure.org/2008,6994)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. November 2008 - 4 W 149/08 (https://dejure.org/2008,6994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 733
    Voraussetzungen der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 827
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 15.05.2007 - 5 W 74/07

    Überwiegendes Gläubigerinteresse an der Erteilung einer zweiten vollstreckbaren …

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08
    a) Nach Auffassung des Senats setzt die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach § 733 ZPO voraus, dass der Gläubiger ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und bei der gebotenen Abwägung überwiegende Interessen des Schuldners nicht entgegen stehen (vgl. OLGR Saarbrücken 2007, 837, 838).

    b) Ein überwiegendes Schuldnerinteresse ist gegeben, wenn konkrete Tatsachen die Gefahr einer Doppelvollstreckung nahe legen (OLGR Saarbrücken 2007, 837, 838).

  • OLG Frankfurt, 25.02.1987 - 20 W 27/87

    Schutzvorschrift für Schuldner; Mehrfache Zwangsvollstreckung; Derselbe Titel

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08
    Der Senat ist mit einem Teil der Rechtsprechung (OLGR München 2005, 347. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512) und der Kommentarliteratur (…MüKoZPO/Wolfsteiner, 3. Aufl., § 733 Rn. 12 ff.. Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 733 Rn 9) der Auffassung, dass eine solche Abwägung über die in § 733 ZPO vorgeschriebene Anhörung des Schuldners hinaus erforderlich ist.

    Denn Zweck der Vorschrift ist es, bei gleichzeitiger Wahrung der berechtigten Belange des Gläubigers den Schuldner vor mehrfacher Zwangsvollstreckung aus demselben Titel zu bewahren (OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512 m. w. N.), wie sich unter Berücksichtigung von § 757 ZPO zeigt (…Musielak-Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 733 Rn 1).

  • OLG Hamm, 22.10.1990 - 10 WF 424/90
    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08
    Die insbesondere vom OLG Stuttgart (NJW-RR 1990, 126) und OLG Hamm (JurBüro 1992, 269) vertretene gegenteilige Auffassung, vor der Erteilung einer weitere Ausfertigung bedürfe es nur der Anhörung des Schuldners, vermag aus den o.g. Gründen nicht zu überzeugen.
  • OLG München, 24.01.2005 - 11 W 2060/04

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des …

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08
    Der Senat ist mit einem Teil der Rechtsprechung (OLGR München 2005, 347. OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512) und der Kommentarliteratur (…MüKoZPO/Wolfsteiner, 3. Aufl., § 733 Rn. 12 ff.. Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 733 Rn 9) der Auffassung, dass eine solche Abwägung über die in § 733 ZPO vorgeschriebene Anhörung des Schuldners hinaus erforderlich ist.
  • OLG Stuttgart, 19.10.1989 - 8 WF 79/89

    Frage, ob zur Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung die erste …

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2008 - 4 W 149/08
    Die insbesondere vom OLG Stuttgart (NJW-RR 1990, 126) und OLG Hamm (JurBüro 1992, 269) vertretene gegenteilige Auffassung, vor der Erteilung einer weitere Ausfertigung bedürfe es nur der Anhörung des Schuldners, vermag aus den o.g. Gründen nicht zu überzeugen.
  • OLG Koblenz, 07.06.2013 - 3 W 295/13

    Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen für die Erteilung einer zweiten …

    Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung ist nur in Ausnahmefällen zu erteilen (in Anknüpfung an OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2008, 4 W 149/08, MDR 2009, 827; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. Dezember 1987, 3 W 145/87, JurBüro 1989, 869).

    Rn. 7 Demgegenüber dürfen die berechtigten überwiegenden Interessen des Schuldners nicht verletzt bzw. gefährdet werden Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung ist nur in Ausnahmefällen zu erteilen (OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2008 - 4 W 149/08 - MDR 2009, 827 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.1987 - 3 W 145/87 - JurBüro 1989, 869 f.;… Zöller/Stöber, aaO, Rn. 9 m.w.N. ).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 7 W 56/12

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eines Vergleichs nach …

    Rn. 11 Aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelung und dem Normzweck des § 733 ZPO folgt, dass, wenn nicht die erteilte Ausfertigung zurückgegeben wird, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden soll, wenn der Gläubiger hierfür ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und wenn nicht überwiegende Interessen des Schuldners entgegenstehen (OLG Celle MDR 2009, 827; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 837, 838; OLG Hamm FamRZ 1998, 640; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 512;… MüKoZPO-Wolfsteiner, 3. Aufl., § 733 Rdnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2024 - 16 W 8/24

    Weitere vollstreckbare Ausfertigung, Gefahr der Doppelvollstreckung, …

    Dadurch soll der Schuldner davor geschützt werden, mehrfach aufgrund ein und desselben Titels in Anspruch genommen zu werden (siehe OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2008 - 4 W 149/08, juris, Rn. 7).

    Wenn konkrete Tatsachen die Gefahr einer Doppelvollstreckung nahe legen, werden die Interessen des Schuldners der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung regelmäßig entgegenstehen (siehe OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2008 - 4 W 149/08, juris, Rn. 9).

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