Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42
Besorgnis der Befangenheit eines Richters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.02.2009 - 10 O 11/08
- LG Koblenz, 25.02.2009 - 10 O 11/08
- OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Ablehnung von Richtern im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Besorgnis der …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09
Unsachliche, abfällige, höhnische, kränkende oder beleidigende Äußerungen begründen in der Regel den Verdacht einer gestörten Beziehung zwischen Richter und Partei, es sei denn, die (Unmuts-) Äußerung des Richters wird aus den konkreten Umständen des Falles heraus verständlich (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.11.2004, 5 W 282/04, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933 m.w.H.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036). - OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92
Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09
Unsachliche, abfällige, höhnische, kränkende oder beleidigende Äußerungen begründen in der Regel den Verdacht einer gestörten Beziehung zwischen Richter und Partei, es sei denn, die (Unmuts-) Äußerung des Richters wird aus den konkreten Umständen des Falles heraus verständlich (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.11.2004, 5 W 282/04, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933 m.w.H.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036). - OLG Saarbrücken, 26.11.2004 - 5 W 282/04
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen unsachlicher, ehrverletzender …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09
Unsachliche, abfällige, höhnische, kränkende oder beleidigende Äußerungen begründen in der Regel den Verdacht einer gestörten Beziehung zwischen Richter und Partei, es sei denn, die (Unmuts-) Äußerung des Richters wird aus den konkreten Umständen des Falles heraus verständlich (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.11.2004, 5 W 282/04, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933 m.w.H.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036). - OLG Frankfurt, 10.01.1994 - 3 WF 156/93
Ablehnung eines Familienrichters; Besorgnis der Befangenheit; …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09
Unsachliche, abfällige, höhnische, kränkende oder beleidigende Äußerungen begründen in der Regel den Verdacht einer gestörten Beziehung zwischen Richter und Partei, es sei denn, die (Unmuts-) Äußerung des Richters wird aus den konkreten Umständen des Falles heraus verständlich (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.11.2004, 5 W 282/04, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933 m.w.H.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036).
- OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen …
Allerdings hat sich der Richter nach Ton und Wortwahl auf das sachlich Gebotene zu beschränken (OLG Koblenz, Beschluss vom 23.4.2009 - 4 W 171/09, zitiert nach juris, Rn. 21) - unsachlich abfällige Äußerungen begründen demgegenüber bei objektiver Betrachtung die Befürchtung des Beteiligten, der Richter werde sein Anliegen nicht ernst nehmen (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92, NJW 1992, 2036). - OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme, …
Dabei sind Anmerkungen des Richters stets im Gesamtzusammenhang der Situation zu betrachten, wobei es maßgeblich darauf ankommt, ob die Äußerungen noch sachbezogen und aufgrund des Verhaltens der Beteiligten verständlich oder ob sie Äußerung bloßen Unmuts sind, und ob mögliche Missverständnisse sogleich ausgeräumt werden (…Vossler, a. a. O., Rn. 26;… MüKo-Gehrlein, a. a. O., Rn. 24;… Musielak-Heinrich, ZPO, § 42, Rn. 13; OLG Köln, NJW-RR 2013, 382; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.04.2009; 4 W 171/09, juris).
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