Rechtsprechung
| OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer
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ZPO § 3
Streitwert für eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 15.10.2018 - 5 O 1868/18
- OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- OLG Dresden, 20.11.2018 - 4 W 982/18
Streitwert einer Äußerungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung oder eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sind neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - OLG Dresden, 23.01.2013 - 4 W 1363/12
Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (…Zöller-Herget, aaO. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12). - OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung; …
Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19
Die Angabe des Verfahrenswerts in der Klageschrift ist dabei nicht mehr als ein Indiz für den Wert des Interesses an der Abwehr der Persönlichkeitsrechtsverletzung und unterliegt einer selbstständigen Überprüfung durch das Gericht (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. Dezember 2018 - 5 U 58/18 -, Rn. 26, juris;… Toussaint in: Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, Kostenrecht, Ed. 23, 2018, § 48 GKG, Rn. 40).
- OLG Dresden, 09.04.2018 - 4 W 296/18
Streitwert einer Unterlassungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19
Für die Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsansprüchen wegen einer Ehrverletzung oder eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sind neben dem Grad der Verbreitung die Schwere des Vorwurfs sowie die Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruches des Verletzten in der Öffentlichkeit, die wirtschaftliche Bedeutung sowie die sonstige Bedeutung der Sache einzubeziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 W 982/18 -, juris Beschluss vom 09. April 2018 - 4 W 296/18 -, juris, vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 1830 ff.). - BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
Verbandsinteresse - Streitwertbemessung
Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19
Dass vorliegend inhaltsgleiche Unterlassungsansprüche von mehreren Klägern geltend gemacht werden, die insofern nicht Gesamtgläubiger sind, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dadurch zu berücksichtigen, dass für jeden Kläger ein geringer Zuschlag anzusetzen ist, der seinem Interesse entspricht, den Unterlassungstitel selbständig geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 05. März 1998 - I ZR 185/95 -, juris; Senat, Urteil vom 24.1.2013; KG Berlin, Beschluss vom 02. Juli 2007 - 24 W 34/07 -, juris). - KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07
Wohnungseigentumsverfahren: Unterbrechung des Verfahrens auf Unterlassung …
Auszug aus OLG Dresden, 11.03.2019 - 4 W 171/19
Dass vorliegend inhaltsgleiche Unterlassungsansprüche von mehreren Klägern geltend gemacht werden, die insofern nicht Gesamtgläubiger sind, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dadurch zu berücksichtigen, dass für jeden Kläger ein geringer Zuschlag anzusetzen ist, der seinem Interesse entspricht, den Unterlassungstitel selbständig geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 05. März 1998 - I ZR 185/95 -, juris; Senat, Urteil vom 24.1.2013; KG Berlin, Beschluss vom 02. Juli 2007 - 24 W 34/07 -, juris).
- OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung einer Bild- und …
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (…Zöller-Herget, aaO. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12). - OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20
Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über den Kämmerer einer Gemeinde
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (…Zöller-Herget, aaO. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12).(Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, juris).
- OLG Dresden, 25.07.2023 - 4 U 125/23
Umfang des Persönlichkeitsschutzes einer GmbH
Dieses Interesse bemisst der Senat vorliegend mit 500, 00 EUR je weiterem Kläger (vgl. Senat, B. v. 11.03.2019 - 4 W 171/19, juris Rz. 3).
- OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21
Der Streitwert einer per E-Mail ausgesprochenen Beleidigung, die keine weitere …
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (…Zöller-Herget, a.a.O. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 11.03.2019 - 4 W 171/19 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12). - OLG Dresden, 21.06.2022 - 4 W 338/22
Unterlassen von Äußerungen Persönlichkeitsrechtsneutrale Tatsachenbehauptung …
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (…Zöller-Herget, ZPO, aaO. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12).(Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, juris).
- OLG Dresden, 10.08.2021 - 4 U 1156/21
Anspruch auf Unterlassung gegenüber Nachrichtenportal
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren unter dem der Hauptsache liegt, weil das für ein Verfahren maßgebende Interesse des Antragstellers an der Sicherstellung im Regelfall nicht das Befriedigungsinteresse erreicht (…Zöller-Herget, a.a.O. § 3 Rn. 16 Stichwort: "Einstweilige Verfügung"), beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage ohne besondere Bedeutung im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung regelmäßig 5.000,00 EUR (Senat, Beschluss vom 11.03.2019 - 4 W 171/19 -, Rn. 2, juris; Beschluss vom 23.01.2013 - 4 W 1363/12). - OLG Dresden, 07.08.2023 - 4 W 417/23
Begriff des nächsthöheren Gerichts im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 4 GKG ; …
(Senat, Beschluss vom 11. März 2019 - 4 W 171/19 -, juris).
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