Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 31.07.2019 - 4 W 18/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 18.01.2019 - 5 O 129/18
- OLG Düsseldorf, 31.07.2019 - 4 W 18/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 22.03.2019 - 20 W 4/19
Anordnung der Geheimhaltung von Teilen eines Beweisbeschlusses
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2019 - 4 W 18/19
Der Beschluss über die Geheimhaltungspflicht kann erst in der mündlichen Verhandlung gefasst werden; vor ihrem Beginn und nach ihrem Abschluss ist er nicht zulässig (OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2019, 9 W 31/18; vergl. auch OLG Hamm, BeckRS 2019, 11091).
- BGH, 14.10.2020 - IV ZB 4/20
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?
Rn. 27 cc) Dagegen ist ein Teil der Rechtsprechung der Ansicht, dass dem Gericht auch ein Auswahlermessen hinsichtlich der nach Ausschluss der Öffentlichkeit noch im Sitzungssaal verbliebenen und zur Geheimhaltung zu verpflichtenden Personen eröffnet ist (…vgl. OLG Schleswig VersR 2020, 1033 unter 3 [juris Rn. 17 f.];… OLG Koblenz VersR 2020, 1067, 1068 [juris Rn. 18]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 4 W 18/19, juris Rn. 13). - OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19
Zu den Voraussetzungen eines Geheimhaltungsbeschlusses nach § 174 Abs. 3 GVG
Der Senat ist insoweit anderer Auffassung als das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 31.07.2019, 4 W 18/19, Bl. 1485 ff. d.A.; Bl. 1488 am Ende) und das OLG Koblenz (Beschluss vom 01.10.2019, 10 W 324/19, Bl. 1549 (Bl. 1553 letzter Absatz), die beide annehmen, dass es trotz des Wortlautes der Vorschrift des § 174 Abs. 3 Satz 1 GVG nicht ermessensfehlerhaft sei, einzelne Personen aus der Geheimhaltungsverpflichtung auszunehmen. - OLG Schleswig, 23.06.2020 - 16 W 49/20
Beitraganpassung bei Krankenversicherung: Strafbewehrte Anordnung zur …
Das ist nach Meinung des Senates nicht zu beanstanden (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2019, 4 W 18/19, Anlage B 28 im Verfahren 16 W 51/20 und OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Oktober 2019, 10 W 324/19, Anlage B 29 im Verfahren 16 W 51/20;… a. A. OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 23ff. m.w.N. und OLG Köln, Beschluss vom 9. Januar 2019, 9 W 29/18; entgegen der Auffassung der Beschwerde [5, Bl. 336] nicht entschieden von BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015, IV ZR 272/15, da die dortige Revision eines Versicherungsnehmers weder gerügt hat noch hat rügen können, dass das Vordergericht alle Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet hatte).
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