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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3252
OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09 (https://dejure.org/2010,3252)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.01.2010 - 4 W 208/09 (https://dejure.org/2010,3252)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 4 W 208/09 (https://dejure.org/2010,3252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    GKG § 49 a
    Streitwertbemessung der WEG-Verwalterabberufung; 10% des Gesamtverwalterhonorars als Klägerinteresse angesetzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert für Antrag auf Abberufung des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Streitwert für Antrag auf Abberufung des Verwalters (IMR 2010, 74)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1154
  • MDR 2010, 472
  • NZM 2010, 246
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 03.06.2009 - 1 T 499/09

    Streitwert des Wohnungseigentumsverfahrens: Bemessung bei Antrag auf Abberufung …

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09
    Das Interesse der "Unzufriedenheit" mit dem gegenwärtigen Verwalter wird deshalb in der Regel geringer als das ausstehende restliche Honorar des Verwalters und höher als der Beitrag des Klägers als einzelner Wohnungseigentümer sein (so zutreffend die angefochtene Entscheidung des Landgerichts Lüneburg sowie die dort in Bezug genommene Entscheidung LG München NZM 2009, 625).
  • LG Köln, 22.12.2008 - 29 T 181/08

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung für ein verbundenes Verfahren zur …

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09
    Diese Auffassung (…so Suilmann in Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 2008, § 49 a GKG Rn. 19) verkennt jedoch ebenso wie die gegenläufige Meinung (LG Köln NZM 2009, 364), wonach das Eigeninteresse des Klägers immer dem Gesamthonorar für die Restlaufzeit des Verwaltervertrags entsprechen soll, dass das Interesse des die Abberufung verlangenden Klägers kein rein finanzielles ist.
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des …

    Teilweise wird es auf 10 % des gesamten restlichen Honorars geschätzt mit der Folge, dass der fünffache Betrag stets dem hälftigen Gesamtinteresse entspricht (OLG Celle, NJW 2010, 1154; LG München, NZM 2009, 625 f.;… Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 6274 f.; im Ergebnis ebenso Müller, ZMR 2010, 139, 140 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 14 T 251/10

    Wohnungseigentum: Streitwert von Beschlussanfechtungsklagen

    13 Das Gesamtinteresse der Beteiligten an TOP 5 bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den der Verwalter weiterbestellt werden sollte (vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG München, NZM 2009, 788, OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris).

    Es übersteigt das rein finanzielle Interesse des Klägers, das sich auf den auf ihn entfallenden Anteil des Verwalter- und Hausmeisterhonorars nach Miteigentumsanteilen (453/10.000) beschränken würde (vgl. vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris; Müller, ZMR 2010, 139 ff.; a.A. OLG München, NZM 1009, 788;… Jennißen/Suilmann, § 49a GKG Rn. 19).

    Nachdem aber als objektives Kriterium nur das Verwalter- und Hausmeisterhonorar zur Verfügung steht, betrachtet die Kammer einen Prozentsatz von 10 % der Verwalter- und Hausmeistervergütung als angemessene Bewertung dieses Interesses (vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris; Müller, ZMR 2010, 139 ff.).

  • OLG Schleswig, 21.11.2011 - 3 W 75/11

    Streitwert einer Klage gegen die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch …

    Nach der Entscheidung des OLG Celle in NJW 2010, 1154 und des LG München I in NZM 2009, 625 f. könne das Einzelinteresse regelmäßig mit 10 % des Gesamtinteresses angesetzt werden.

    Das sei auch nicht willkürlich, wie schon das OLG Celle in NJW 2010, 1154 ausgeführt habe.

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2010 - 14 T 2469/10

    Streitwertfestsetzung in einer Wohnungseigentumssache: Bildung von …

    Rn. 10 Das Gesamtinteresse der Beteiligten gem. § 49a Abs. 1 S. 1 GKG an TOP 6.01 bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den der Verwalter weiterbestellt werden sollte (vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG München, NZM 2009, 788, OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris).

    Rn. 15 Die teilweise vertretene Ansicht, es sei angesichts des ideellen Interesses pauschal auf den Prozentsatz von 10 % der Verwaltervergütung anzusetzen (vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris; Müller, ZMR 2010, 139 ff.; bislang auch LG Nürnberg-Fürth, ZWE 2010, 281-282), führt in großen Wohnungseigentümergemeinschaften - wie vorliegend - zu unbilligen Ergebnissen.

  • KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11

    Wohnungseigentumssache: Bemessung des Streitwerts für die Anfechtung einer …

    Rn. 18 Nach anderer Ansicht ist das Eigeninteresse des Klägers unabhängig von seinem konkreten Anteil am Verwalterhonorar mit 10 Prozent des Verwalterhonorars zu bemessen (…Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Auflage, Rn. 6275; OLG Celle NJW 2010, 1154; LG München NZM 2009, 625; LG Lüneburg ZMR 2010, 228).
  • LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10

    Einzelinteresse bei Anfechtung der Verwalterbestellung

    Das Einzelinteresse des Klägers (§ 49a I 2 GKG) bei der Anfechtung der Verwalterbestellung bemisst sich nach dem zweifachen Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an der (Rest-)Verwaltervergütung (Abgrenzung zu OLG München, NJW-RR 2009, 1615 und OLG Celle, NJW 2010, 1154).

    Nach einer Auffassung ist insoweit auf den Betrag abzustellen, der von dem Anfechtenden aufgrund des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels, regelmäßig damit der Miteigentumsquote, zu tragen ist (…OLG München, a.a.O.;… Suilmann a.a.O.), während nach anderer Auffassung das Einzelinteresse regelmäßig mit mindestens 10 % des Gesamtinteresses anzusetzen ist (OLG Celle NJW 2010, 1154; LG München, ZMR 2009, 802; ähnlich Müller, ZMR 2010, 139).

  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der …

    Während zum Teil die Auffassung vertreten wird, es sei der auf den klagenden Eigentümer entfallende Teil an den Kosten des Verwalterhonorars - hier: 547, 56 EUR - maßgeblich (so OLG München, Beschl. v. 25.08.2009 - 32 W 2033/09, NJW-RR 2009, 1615 f.; LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 13.04.2010 - 14 T 2469/10;… Jennißen/ Suilmann, WEG , § 49a GKG Rn. 19), legen andere zu Bewertung des Interesses einen Bruchteil in Höhe von 10% des Verwalterhonorars - hier: 328, 53 EUR - zugrunde (so OLG Celle, Beschl. v. 07.01.2010 - 4 W 208/09, NJW 2010, 1154; LG München I, Beschl. v. 03.06.2009 - 1 T 499/09, NZM 2009, 625).
  • AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15

    Einladung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung zur Abberufung des …

    Teilweise wird es auf 10 % des gesamten restlichen Honorars geschätzt mit der Folge, dass der fünffache Betrag stets dem hälftigen Gesamtinteresse entspricht (OLG Celle, NJW 2010, 1154; LG München, NZM 2009, 625 f.;… Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 6274 f.; im Ergebnis ebenso Müller, ZMR 2010, 139, 140 f.).
  • OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 209/09

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Abberufung eines Verwalters

    Rn. 2 Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich auf die Gründe seiner Entscheidung über die weitere Beschwerde der Beklagten in dem Parallelverfahren (Abberufungsverfahren) im Beschluss vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 4 W 208/09 (LG Lüneburg 9 T 77/09).
  • AG Leipzig, 08.05.2014 - 150 C 5953/13

    WEG - Anberaumung einer Versammlung an einem Werktag auf 14.00 Uhr zulässig?

    Hiervon sind 50 % und damit etwa 6.570,00 EUR anzusetzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7.1.2010 - 4 W 208/09 -, zitiert nach juris).
  • AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11

    WEG - Bestimmung des Verfahrenswertes bei unwirksamer Verwalterbestellung

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