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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.08.2002 - 4 W 2348/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8151
OLG Nürnberg, 02.08.2002 - 4 W 2348/02 (https://dejure.org/2002,8151)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.08.2002 - 4 W 2348/02 (https://dejure.org/2002,8151)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. August 2002 - 4 W 2348/02 (https://dejure.org/2002,8151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO §§ 485 ff.

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 §§ 485 ff.
    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Streitwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 3, 485 ff.
    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens; Übernahme von Wertangaben eines Antragstellers; Verminderung des Streitwerts eines Beweisverfahrens durch eine beabsichtigte Beschränkung einer Hauptsacheklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Karlsruhe, 06.12.2019 - 6 OH 20/18

    Selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Berücksichtigung der …

    Dazu ist erforderlich, dass sich diese Beschränkung aus der Antragsschrift ergibt (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16.06.2014 - 19 W 30/14 -, Rn. 9, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2008 - 3 W 36/08, JurBüro 2008, 369; OLG Köln, Beschluss vom 21.06.2005 - 22 W 33/05, BauR 2005, 1806; OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.08.2002 - 4 W 2348/02, OLGR Nürnberg 2003, 111).

    Nur in diesen Fällen vermindere die beabsichtigte Beschränkung des Hauptsacheklage auch den Streitwert des Beweisverfahrens (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 16.06.2014, aaO.; OLG Köln…, Beschluss vom 21.06.2005 aaO.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.08.2002 aaO.; OLG Rostock…, Beschluss vom 15.04.2008 aaO.).

  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 3 W 36/08

    Streitwertfestsetzung: Streitwertbeschwerde der Partei; Bemessung des Streitwerts …

    Wird ein dem Hauptsacheverfahren vorgeschaltetes isoliertes selbständiges Beweisverfahren angestrengt, richtet sich dessen Streitwert nach dem Beweisinteresse des Antragstellers bei Einleitung des Verfahrens, welches regelmäßig dem im späteren Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruch entspricht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.05.2001, 5 W 8/01, BauR 2001, 1785; OLG Köln, Beschl. v. 21.06.2005, 22 W 33/05, BauR 2005, 1806; OLG Nürnberg, Beschl. v. 02.08.2002, 4 W 2348/02, OLGR Nürnberg 2003, 111).
  • OLG Köln, 21.06.2005 - 22 W 33/05

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Nur in diesen Fällen vermindert die beabsichtigte Beschränkung des Hauptsacheklage auch den Streitwert des Beweisverfahrens (vgl. OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2003, 111).
  • OLG Karlsruhe, 31.05.2024 - 19 W 20/24

    Gebührenstreitwert eines selbständigen Beweisverfahrens

    Zu einer Reduzierung des Gebührenstreitwerts bestünde nur dann Anlass, wenn der Antragsteller bereits bei Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens zu erkennen gegeben hätte, dass er sich den Abzug von Sowiesokosten entgegenhalten lassen will, etwa dann, wenn er diese von sich aus mit ermitteln lässt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 2. August 2002 - 4 W 2348/02 -, juris, Rn. 7).
  • OLG Bamberg, 25.06.2024 - 12 W 29/24

    Bemessung des Streitwerts für das selbständige Beweisverfahren

    Ein Abzug "neu für alt" kann aber nur dann das Interesse des Antragstellers wertmäßig verringern, wenn er bei Verfahrenseinleitung zum Ausdruck bringt, er werde diesen Abzugsposten auch in einem späteren Hauptsacheverfahren bei der Berechnung seiner Schadensersatzansprüche berücksichtigen (OLG Nürnberg BeckRS 2002, 30276173; OLG Köln BeckRS 2006, 4115; OLG Rostock BeckRS 2008, 10266; OLG Karlsruhe IBRRS 2015, 0105).
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