Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11 - 36, 4 W 246/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Streitwertfestsetzung: Selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung einer auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags gerichteten Klage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Festsetzung des Streitwerts für das selbstständige Beweisverfahren im Zivilprozess; Zugrundelegung des vollen mutmaßlichen Hauptsachestreitwerts bei der Streitwertfestsetzung; Maßgeblichkeit des Interesses des Antragstellers zum Zeitpunkt der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mutmaßlicher Hauptsachestreitwert ist maßgeblich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 12.09.2011 - 4 OH 17/10
- OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11 - 36, 4 W 246/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 733
- BauR 2012, 303
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
Können die behaupteten Mängel im selbständigen Beweisverfahren nicht bewiesen werden, ist die Wertfestsetzung auf einer fiktiven Beurteilung zu treffen: Maßgeblich sind nunmehr die objektiven, "wahren" Kosten einer Mängelbeseitigung, die anfallen würden, wenn die vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung behaupteten Mängel tatsächlich vorgelegen hätten (zu allem: BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; OLGR Düsseldorf 2009, 364; OLGR Rostock 2009, 799;… P/G/Gehle, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 74;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rdnr. 16;… Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 34).Rn. 9 a) Nach der gesetzlichen Neufassung des selbständigen Beweisverfahrens ist das selbständige Beweisverfahren als Teil des späteren Hauptsacheverfahrens anzusehen (BGH, NJW 2004, 3488).
- OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 12 W 36/11
Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbestimmung bei Verfahrenseinleitung zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).Diese Unsicherheiten mögen es interessengerecht erscheinen lassen, bei fehlenden Angaben des Antragstellers zum Rechtsschutzziel den Wert des selbständigen Beweisverfahrens nicht am weitestgehenden Anspruch zu orientieren (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198).
- OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 5 W 8/01
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).
- OLG München, 06.11.2001 - 28 W 2556/01
Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert - wirtschaftliches Interesse - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883). - OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 132/08
Streitwert im selbstständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
Können die behaupteten Mängel im selbständigen Beweisverfahren nicht bewiesen werden, ist die Wertfestsetzung auf einer fiktiven Beurteilung zu treffen: Maßgeblich sind nunmehr die objektiven, "wahren" Kosten einer Mängelbeseitigung, die anfallen würden, wenn die vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung behaupteten Mängel tatsächlich vorgelegen hätten (zu allem: BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; OLGR Düsseldorf 2009, 364; OLGR Rostock 2009, 799;… P/G/Gehle, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 74;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rdnr. 16;… Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 34). - OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
Können die behaupteten Mängel im selbständigen Beweisverfahren nicht bewiesen werden, ist die Wertfestsetzung auf einer fiktiven Beurteilung zu treffen: Maßgeblich sind nunmehr die objektiven, "wahren" Kosten einer Mängelbeseitigung, die anfallen würden, wenn die vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung behaupteten Mängel tatsächlich vorgelegen hätten (zu allem: BGH, Beschl. v. 16.9.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; OLGR Düsseldorf 2009, 364; OLGR Rostock 2009, 799;… P/G/Gehle, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 74;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rdnr. 16;… Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 3 Rdnr. 34). - OLG Stuttgart, 19.04.2010 - 3 W 21/10
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2011 - 4 W 246/11
Will der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder an Stelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten, so ist nach einer beachtlichen Auffassung auch der Wert dieser Ansprüche bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, MDR 2011, 1198; OLG München BauR 2002, 523; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.4.2010 - 3 W 21/10; OLG Düsseldorf BauR 2001, 883).
- KG, 19.06.2019 - 21 U 116/18
Streitwertbemessung: Klage des Bauträgers auf Rückabwicklung des …
Rn. 8 Streiten die Parteien wie im vorliegenden Fall um die Rückabwicklung eines Vertrages, ist im Ausgangspunkt der Wert der vertraglichen Leistungen die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Streitwerts (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002, II ZR 91/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Februar 2014, 5 W 4/14; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2011, 4 W 246/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1999, 21 W 24/99; Beschluss vom 23. April 1997, 9 W 7/97; OLG Hamm, Urteil vom 2. Juni 1999, 20 U 233/98).Nimmt der Kläger den Beklagten auf Rückabwicklung eines bereits vollständig vollzogenen Vertrages in Anspruch, entspricht der Streitwert in der Regel dem vollen Wert der vertraglichen Leistungen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Februar 2014, 5 W 4/14; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2011, 4 W 246/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1999, 21 W 24/99; Beschluss vom 23. April 1997, 9 W 7/97).
- BayObLG, 12.08.2024 - 101 VA 64/24
Klärungsbedürftigkeit, Streitwertfestsetzung, selbständiges Beweisverfahren, …
Sofern allerdings das Interesse des Antragstellers über die Mängel- bzw. Schadensbeseitigung hinausgeht und er erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mängel- bzw. Schadensbeseitigung vorbereiten will, so ist auch der Wert dieser Ansprüche bei der Bemessung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens zu berücksichtigen (OLG Hamburg…, Beschluss vom 21. Juni 2023, 4 W 45/23, juris Rn. 10 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2011, 4 W 246/11, juris Rn. 8;… OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 91 [juris Rn. 10];… ebenso Herget in Zöller, ZPO, § 3 Rn. 16.151). - OLG Hamburg, 21.06.2023 - 4 W 45/23
Streitwertbemessung für ein selbständiges Beweisverfahren
Mit dem Verweis auf das sich anschließende Hauptsacheverfahren, dessen vorweggenommener Teil das Beweisverfahren ist, ist vielmehr im Prinzip Raum für die Berücksichtigung eines anderen oder zusätzlichen Rechtsschutzziels des Antragsstellers in der Hauptsache, ohne dass der unmittelbare Gegenstand der Beweiserhebung, d.h. die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten, den Streitwert nach oben hin begrenzen würden (OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.1997, Az. 21 W 17/96, BeckRS 1997, 30997850; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 12 W 36/11; BeckRS 2011, 20600; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 4 W 246/11, BeckRS 2011, 26640; ausdrücklich ablehnend OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010, Az. 10 W 43/10, NJOZ 776, 777).Das weitergehende Rechtsschutzziel muss mithin im verfahrenseinleitenden Antrag vom Antragsteller "zum Ausdruck gebracht" worden sein (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011, Az. 4 W 246-11/36, BeckRS 2011, 26640).
- OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18 Die Entscheidung des OLG Saarbrücken, Beschl. v. 10.11.2011 - 4 W 246/11, LS und Rdn. 8 (juris = BeckRS 2011, 26640), befasst sich schließlich mit der Frage, wie der Streitwert zu bemessen ist, wenn sich der unmittelbare Gegenstand der Beweissicherung und das mutmaßliche (eigentliche) Hauptsacheinteresse nicht decken, und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass - wenn der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mangelbeseitigung vorbereiten will - deren Wert schon den Gebührenstreitwert des selbstständigen Beweisverfahrens erhöht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".